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BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57 - dejure.org

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   BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57   

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https://dejure.org/1957,6619
BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57 (https://dejure.org/1957,6619)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1957 - IV ZR 131/57 (https://dejure.org/1957,6619)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1957 - IV ZR 131/57 (https://dejure.org/1957,6619)
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  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Wie aber das Berufungsgericht richtig darlegt, ist diese Verordnung, die nur den Schutz der RM bezweckte, mit dem Inkrafttreten der Währungsreform gegenstandslos geworden (ebenso BGHZ 9, 56 [62]; NJW 1951, 842; Rötelmann NJW 1951, 708).

    Soweit ihr Pensionsvertrag dahin auszulegen ist, daß er ihr schon seit dem Tode des Erblassers einen bedingten Anspruch gegen die Firma Wolff auf erhöhte Nennwertbezüge gewährt, steht ihr dieser Anspruch auf Grund eines Rechtsgeschäfts zu, das bereits vor der Währungsreform abgeschlossen wurde und auf das demnach, wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, § 3 des Währungsgesetzes keine Anwendung findet (NJW 51, 708, 709; BGHZ 9, 56 [63]).

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Wie aber das Berufungsgericht richtig darlegt, ist diese Verordnung, die nur den Schutz der RM bezweckte, mit dem Inkrafttreten der Währungsreform gegenstandslos geworden (ebenso BGHZ 9, 56 [62]; NJW 1951, 842; Rötelmann NJW 1951, 708).

    Soweit ihr Pensionsvertrag dahin auszulegen ist, daß er ihr schon seit dem Tode des Erblassers einen bedingten Anspruch gegen die Firma Wolff auf erhöhte Nennwertbezüge gewährt, steht ihr dieser Anspruch auf Grund eines Rechtsgeschäfts zu, das bereits vor der Währungsreform abgeschlossen wurde und auf das demnach, wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, § 3 des Währungsgesetzes keine Anwendung findet (NJW 51, 708, 709; BGHZ 9, 56 [63]).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Die Leistung muß daher für den Verpflichteten unter diesem Gesichtspunkt nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar sein, wobei auch das Verhalten des Schuldners zu berücksichtigen ist (Urteil des II. Zivilsenats vom 27. Juni 1957 II ZR 15/56 BGHZ 25, 47).
  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Eine Erklärung darüber, in welcher Reihenfolge die Hilfsbegründungen im Falle des Versagens des Hauptgrundes eines Teilanspruches eingreifen sollen, bedarf es nicht (vgl. RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 181 [184]; 11, 192 sowie MDR 1953 S. 164).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Eine Erklärung darüber, in welcher Reihenfolge die Hilfsbegründungen im Falle des Versagens des Hauptgrundes eines Teilanspruches eingreifen sollen, bedarf es nicht (vgl. RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 181 [184]; 11, 192 sowie MDR 1953 S. 164).
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Eine Erklärung darüber, in welcher Reihenfolge die Hilfsbegründungen im Falle des Versagens des Hauptgrundes eines Teilanspruches eingreifen sollen, bedarf es nicht (vgl. RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 181 [184]; 11, 192 sowie MDR 1953 S. 164).
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 33/51

    Bevorzugte Umstellung abgetretener Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Wie aber das Berufungsgericht richtig darlegt, ist diese Verordnung, die nur den Schutz der RM bezweckte, mit dem Inkrafttreten der Währungsreform gegenstandslos geworden (ebenso BGHZ 9, 56 [62]; NJW 1951, 842; Rötelmann NJW 1951, 708).
  • BGH, 02.02.1951 - I ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Maßgebend ist, ob der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung des Verhaltens des Berechtigten erwarten durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, daß er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (RGZ 155, 132; 158, 107; Urteil des BGH vom 22. Februar 1951 I ZR 22/50 = MDR 1951, 281).
  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

    Auszug aus BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
    Eine Erklärung darüber, in welcher Reihenfolge die Hilfsbegründungen im Falle des Versagens des Hauptgrundes eines Teilanspruches eingreifen sollen, bedarf es nicht (vgl. RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 181 [184]; 11, 192 sowie MDR 1953 S. 164).
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