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BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08 (2) - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08 (2)   

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https://dejure.org/2009,12154
BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08 (2) (https://dejure.org/2009,12154)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2009 - IX ZR 93/08 (2) (https://dejure.org/2009,12154)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2009 - IX ZR 93/08 (2) (https://dejure.org/2009,12154)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens einer sich zwangsläufig aus einem abgetretenen Schadensersatzanspruch in Höhe von 511.291,88 EUR ergebenden Prozessführungsbefugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Vorliegens einer sich zwangsläufig aus einem abgetretenen Schadensersatzanspruch in Höhe von 511.291,88 EUR ergebenden Prozessführungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 87, 1, 33).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08
    Diese tatbestandlichen Feststellungen sind mangels eines Tatbestandsberichtigungsantrages für das Revisionsverfahren bindend (BGH, Urt. v. 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, 1435 Rn. 11, 12).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08
    Das Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit dem Vorbringen einer Partei in der Weise auseinandersetzt, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269, 286).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 02.11.2009 - IX ZR 93/08
    Unter Anspruch auf rechtliches Gehör im Sinne von § 321a Abs. 1 Nr. 2 ZPO ist ausschließlich das nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete rechtliche Gehör zu verstehen (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126, 2127 Rn. 5).
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