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VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953   

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VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953 (https://dejure.org/2015,110864)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953 (https://dejure.org/2015,110864)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - RO 8 K 15.30953 (https://dejure.org/2015,110864)
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  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
    Ob die Annahme einer extremen Gefahrenlage im Wege der verfassungskonformen Auslegung nunmehr ausscheidet, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2013 (Az. 10 C 15/12) davon ausgeht, dass in begründeten Ausnahmefällen schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat (auch) ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen können, kann letztlich dahinstehen, da die anzuwendenden Gefahrenmaßstäbe identisch sind.
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07

    Zu den Anforderungen an die Zurückweisung einer Klage in einem Asylverfahren als

    Auszug aus VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
    Die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ist dann gerechtfertigt, wenn in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Antrags (bzw. die Abweisung der Klage) wegen Nichtvorliegens der Flüchtlingseigenschaft geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
    Wie sich aus Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 QRL ergibt, kann dabei entsprechend der überkommenen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 - juris Rn. 5 m.w.N.) von dem schutzsuchenden Ausländer erwartet werden, dass er sich nach Möglichkeit unter Vorlage entsprechender Urkunden bemüht, seine Identität und persönlichen Umstände sowie die geltend gemachte Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr nachzuweisen oder jedenfalls substantiiert glaubhaft zu machen.
  • BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
    Dabei setzt die Abweisung der Klage hinsichtlich der Ablehnung des Asylantrags im Sinne von § 13 Abs. 2 AsylVfG als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993 - 2 BvR 851/93).
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