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RG, 26.10.1912 - Rep. V. 204/12 - dejure.org

Rechtsprechung
   RG, 26.10.1912 - Rep. V. 204/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,15
RG, 26.10.1912 - Rep. V. 204/12 (https://dejure.org/1912,15)
RG, Entscheidung vom 26.10.1912 - Rep. V. 204/12 (https://dejure.org/1912,15)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1912 - Rep. V. 204/12 (https://dejure.org/1912,15)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Miete von Geschäftsräumen in einer Großstadt auch auf die Außenwände der gemieteten Räume? Kann der Mieter den zu Reklamezwecken ergriffenen Besitz der Außenflächen durch Selbsthilfe und Besitzstörungsklage gegenüber anderen Mietern geltend machen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 281
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 48/56

    Rechtsmittel

    Der vom Reichsgericht in einem Berliner Fall ausgesprochene Grundsatz, die Außenwände eines großstädtischen Geschäftshauses ständen dem Mieter von der Unterkante der Fenster seiner Geschäftsräume bis zur Unterkante der darüber befindlichen Fenster für Reklamezwecke zur Verfügung (RGZ 80, 281), kann auch im Falle allgemeiner Geltung außerhalb Berlins durch einen abweichenden örtlichen Verkehrsgebrauch durchbrochen sein.

    Grundlegende Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs über die Frage, inwieweit ein Mieter von Geschäftsräumen die Außenwände des Gebäudes in oberen Stockwerken für Reklamezwecke, insbesondere für eine Leuchtreklame, nach der Verkehrssitte in Anspruch nehmen kann, sind nun, soweit festzustellen war, mit Ausnahme der Entscheidungen des Reichsgerichts vom 26. Oktober 1912 (RGZ 80, 281 [284]) und des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1953 - VI ZR 242/52 a.a.O. nicht ergangen.

    Ebenso stützt sich das Oberlandesgericht Köln (BB 1955, 976) im wesentlichen ebenfalls nur auf RGZ 80, 281.

    Wenn Glaser in Wettbewerb in Recht und Praxis mit Kartellrecht 1957, 1 (2 Note 13) von der Geltung einer jahrzehntelangen tatsächlichen Übung in ganz Deutschland spricht, so beruft auch er sich auf RGZ 80, 281, OLG 2, 32 und die vorstehend angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.

  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 4 E 838/12

    Langjährige Duldung bei Verwurzelung im Bundesgebiet

    Am 18. Januar 2012 hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg erhoben (4 K 204/12).

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu verpflichten, im Hinblick auf den Antragsteller bis zum Abschluss des Klageverfahrens zum Aktenzeichen 4 K 204/12 auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verzichten und den Kläger zu dulden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Sachakte der Antragsgegnerin, die Gegenstand der Entscheidung war, sowie die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen und die Akte 4 K 204/12 sowie 4 K 2665/10 Bezug genommen.

  • OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99

    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

    Die Begründung des unmittelbaren Besitzes an Außenflächen erfolgt - und zwar bei Anmietung zugleich von Räumlichkeiten zu Gewerbezwecken spätestens - mit der Anbringung der Außenwerbung (RGZ 80, 281 ff., 284).

    Mit der Anbringung der Werbeträger, die nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 19. Oktober 1993 im Alleineigentum und -besitz des Mieters verbleiben sollten, war der Hauseigentümer von der (Mit-) Nutzung der Außenflächen der betroffenen Giebelwand im Umfange des dem Mieter eingeräumten Gebrauchs ausgeschlossen (vgl.: RGZ 80, 281 ff., 284).

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auf die Verkehrssitte hat die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere auch bei der ähnlich liegenden Frage abgestellt, ob der Mieter eines Stockwerks eines Geschäftsgebäudes den seinen Geschäftsräumen entsprechenden Teil der Außenwandflächen gemietet und damit auch unmittelbaren Besitz an dieser Fläche erlangt hat (RGZ 80, 281, 284; BGH LM Nr. 1 zu § 157 (B) und Nr. 10 zu § 535 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2010 - 8 U 448/09

    Geschäftsraummiete: Mitvermietung von Außenwänden; Beeinträchtigung des

    Die von der Klägerin mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 16.4.2010 (Seite 4 = GA 231) in Bezug genommene Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 80, 281, 284) rechtfertigt keine andere Beurteilung, da die zitierte Entscheidung ausschließlich Berliner Verhältnisse betrifft (vgl. BGH ZMR 1957, 225 f.) und es allein auf die örtliche, regional unterschiedliche Verkehrssitte ankommt (vgl. Fritz, a. a. O.).
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