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RG, 18.12.1917 - V 678/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des Warenhauses mit seiner Beute noch nicht verlassen hat, die Annahme der Vollendung des Vergehens? Muß Versuch angenommen werden, wenn der Dieb schon beim Ergreifen der Ware von den Angestellten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 75
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
In der Entscheidung RGSt 52, 75, die einen Warenhausdiebstahl, also einen dem Diebstahl in einem Selbstbedienungsladen nahekommenden Fall, betrifft, hat das Reichsgericht jedoch die Ansicht des Tatrichters, daß die Wegnahme der entwendeten Schuhe mit dem Verstecken unter dem Mantel vollendet gewesen sei, gebilligt und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dies auch dann gelten müsse, wenn der Diebstahl beobachtet worden sei.Der Eigentümer konnte seine Herrschaftsgewalt durch die von ihm angestellten zugriffsbereiten Wächter noch unmittelbar ausüben, hatte also seine Sachherrschaft noch nicht eingebüßt, Hierin und nicht in der Tatsache der Beobachtung liegt der wirkliche Grund für diese Entscheidung, die deshalb auch mit der in RGSt 52, 75 und 53, 144 vertretenen Rechtsmeinung durchaus vereinbar ist.
Ein derart allgemeiner Grundsatz ist indessen mit den Entscheidungen RGSt 52, 75 und 53, 144 nicht mehr in Einklang zu bringen.
- BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18
Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des …
Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu, und zwar auch dann, wenn er sich noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159, und vom 27. März 2013 - 2 StR 115/12, NStZ 2014, 40, 41; ebenso bereits RG, Urteil vom 18. Dezember 1917 - V 678/17, RGSt 52, 75, 76). - BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Die Umstände, daß die Sache aus dem Haus, in dem sie bisher aufbewahrt wurde, noch nicht entfernt worden ist und daß der von dem Täter begründete neue Gewahrsam noch nicht gesichert ist, schließen allein die Annahme einer vollendeten Wegnahme und damit eines vollendeten Raubes nicht aus (RGSt 52, 75; BGHSt 16, 271 ff einschließlich der dort S. 277 unten erwähnten Urteile; 17, 206, 208 f; BGH Urteil vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64; vgl. aber auch die in JR 1963, 466 veröffentlichte Entscheidung des 5. Strafsenats, der freilich ein anderer Sachverhalt zugrunde lag).
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Weder ist Diebstahl eine "heimliche" Tat (BGHSt 16, 271, 274), noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (RGSt 52, 75, 76; BGHSt 26, 24, 25/26 m. w. Nachw.). - BGH, 16.12.1952 - 2 StR 583/52
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Eine Verbringung vom Aufbewahrungsort und eine Sicherung der erlangten Herrschaftsgewalt ist nicht erforderlich (RGSt 52, 75; 76, 131). - BGH, 23.02.1962 - 1 StR 7/62
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Der 2. Strafsenat hat zudem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ausdrücklich miterörtert und die von diesem Gericht aus RGSt 52, 75; 53, 144; 66, 394und BGHSt 4, 199 gezogenen Folgerungen abgelehnt. - BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
Rechtsmittel
Ob und wann die Wegnahme als vollendet anzusehen ist, falls die Sache vom bisherigen Aufenthaltsort nicht entfernt wird, ist somit eine nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheidende Tatfrage (BGH Urt. 2 StR 583/52 vom 16. Dezember 1952 und 2 StR 24/57 vom 20. Februar 1957; RGSt 52, 75, 76). - BGH, 01.09.1967 - 4 StR 222/67
Vollendung der Wegnahme einer Sache - Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und der …
Der Diebstahl kann daher vollendet sein, obwohl der Täter bei der Wegnahme beobachtet und alsbald gestellt worden ist (RGSt 52, 75; 53, 174; BGHSt 16, 271, 272 f) [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]. - BGH, 20.02.1957 - 2 StR 24/57
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Ob und wann die Wegnahme als vollendet anzusehen ist, falls - wie hier - die Sache vom bisherigen Aufenthaltsort nicht entfernt wird, ist somit eine nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheidende Tatfrage ( BGH 2 StR 583/52 vom 16.12.1952; RGSt 52, 75, 76). - BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56
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Auch wenn ein Diebstahl vom Eigentümer oder von anderen, die zu seinen Gunsten einzuschreiten gewillt sind, beobachtet wird, ist es nicht ohne weiteres ausgeschlossen, daß der Dieb zunächst eigenen Gewahrsam begründet (RGSt 52, 75; 53, 144[145]). - BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52
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- BGH, 02.04.1963 - 5 StR 86/63
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- BGH, 30.11.1962 - 4 StR 421/62
Strafbarkeit wegen vollendeten Taschendiebstahls durch erfolgreiche Entwendung …
- BGH, 29.10.1959 - 2 StR 446/59
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- BGH, 17.11.1958 - 2 StR 366/58
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- BGH, 25.06.1958 - 2 StR 249/58
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- BGH, 15.05.1957 - 2 StR 187/57
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- BGH, 22.08.1967 - 4 StR 371/67
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …
- BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
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- BGH, 24.01.1957 - 4 StR 558/56
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