Rechtsprechung
BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO, § 111f StPO, § 111h Abs. 2 StPO, § 78 Abs. 3 GBO, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungen in im Wege der Arrestvollziehung nach § 111f StPO gesicherte Gegenstände während der Dauer der Arrestvollziehung; "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
StPO §§ 111f, 111h Abs. 2 Satz 1
Kein Vollstreckungsverbot gem. § 111h Abs. 2 StPO bei Vollziehung eines (in weiterem oder demselben Verfahren angeordneten) strafrechtlichen Vermögensarrests - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungen in im Wege der Arrestvollziehung nach § 111f StPO gesicherte Gegenstände während der Dauer der Arrestvollziehung; "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 27.05.2022 - VL58-4265
- OLG Bremen, 14.09.2022 - 3 W 14/22
- BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig
Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22
Mit weiterem Ersuchen vom 15. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft die Eintragung einer zusätzlichen Sicherungshypothek auf der Grundlage eines Vermögensarrestes beantragt, der am 1. Februar 2022 in einem anderen gegen die Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren ergangen war und der auch Gegenstand des Parallelverfahrens V ZB 68/22 ist.Wie der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren V ZB 68/22, auf den Bezug genommen wird, entschieden hat, findet das in § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot auf die Vollziehung eines Vermögensarrestes im Sinne des § 111f StPO generell keine Anwendung.