(Translated by https://www.hiragana.jp/)
BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19778
BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22 (https://dejure.org/2023,19778)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2023 - V ZB 57/22 (https://dejure.org/2023,19778)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - V ZB 57/22 (https://dejure.org/2023,19778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO, § 111f StPO, § 111h Abs. 2 StPO, § 78 Abs. 3 GBO, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungen in im Wege der Arrestvollziehung nach § 111f StPO gesicherte Gegenstände während der Dauer der Arrestvollziehung; "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StPO §§ 111f, 111h Abs. 2 Satz 1
    Kein Vollstreckungsverbot gem. § 111h Abs. 2 StPO bei Vollziehung eines (in weiterem oder demselben Verfahren angeordneten) strafrechtlichen Vermögensarrests

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungen in im Wege der Arrestvollziehung nach § 111f StPO gesicherte Gegenstände während der Dauer der Arrestvollziehung; "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22

    Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig

    Auszug aus BGH, 06.07.2023 - V ZB 57/22
    Mit weiterem Ersuchen vom 15. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft die Eintragung einer zusätzlichen Sicherungshypothek auf der Grundlage eines Vermögensarrestes beantragt, der am 1. Februar 2022 in einem anderen gegen die Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren ergangen war und der auch Gegenstand des Parallelverfahrens V ZB 68/22 ist.

    Wie der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren V ZB 68/22, auf den Bezug genommen wird, entschieden hat, findet das in § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot auf die Vollziehung eines Vermögensarrestes im Sinne des § 111f StPO generell keine Anwendung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht