(Translated by https://www.hiragana.jp/)
BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6375
BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62 (https://dejure.org/1965,6375)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1965 - V ZR 182/62 (https://dejure.org/1965,6375)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1965 - V ZR 182/62 (https://dejure.org/1965,6375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,6375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über Wiederkauf und Abwendung - Entscheidende Gericht im Umstellungsverfahren - Entscheidung über die Umstellung einer durch Grundpfandrecht gesicherten Forderung nach dem Umstellungsgesetz (UmstG) - Entscheidung über die Höhe des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    Das Berufungsgericht hält (S. 15 BU) die Gesetzesbestimmung schon deshalb nicht für anwendbar, da sie auf Vereinbarungen, die vor der Währungsreform getroffen wurden, nicht anwendbar sei (s. BGHZ 9, 56, 63) [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52].

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fallen die sog. Geldwertforderungen im Gegensatz zu den Geldsummenforderungen nicht unter das Verbot des Art. 11 des Militärregierungsgesetzes Nr. 51 = Art. 11 MilitärregierungsVO Nr. 92 (ABl.MRBZ Seite 567 vgl. Dürkes, Wertsicherungsklauseln 5. Aufl. D 4 ff S. 55 und BGHZ 9, 56).

    An dem entscheidenden Zeitpunkt der Währungsumstellung (BGHZ 9, 61 [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52]) stand der Reichsmarkbetrag der Teilforderung nicht fest, ein fester Reichsmarkbetrag war zu diesem Zeitpunkt nicht geschuldet, insbesondere nicht die im Vertrag erwähnten 10.000 DM (anders im Fall NJW 1951, 708 Urt. v. 29. März 1951 IV ZR 29/50) der Umfang der geschuldeten Leistung hing vielmehr davon ab, wann die Auflassung vorgenommen würde und weichen Betrag ein Sparguthaben der im Vertrag zugrundegelegten Art zu diesem Zeitpunkt erreicht hätte.

    Es handelt sich bei dieser Sachlage, obwohl die Parteien auf keinen Sachwert Bezug genommen haben, wie dies in der Entscheidung BGHZ 9, 56, der Fall war, um eine Geldwertforderung.

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    Die auf das Sparguthaben bezügliche Klausel des Vertrags ist somit weder nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 51 und der MilitärregierungsVO Nr. 92 noch nach der Umstellungsgesetzgebung unwirksam, sodaß sich die Frage, ob durch eine Unwirksamkeit der Vertrag im Ganzen, insbesondere die Abwendungsbefugnis, berührt würden (vgl. BGH Urt. v. 8. Januar 1952 I ZR 70/51 NJW 1952, 299), sich nicht stellt.
  • BGH, 08.03.1952 - IV ZB 11/52

    Umfang und Wirkung des Umstellungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der Entscheidung BGHZ 5, 259 und in dem von der Revision angeführten Beschluß vom 26. Juni 1952, IV ZB 47/52 (LM Nr. 6 zu § 6 der 40. DVO UmstG) ausgesprochen, daß das im Umstellungsverfahren entscheidende Gericht ausschließlich und mit bindender Wirkung für alle Gerichte und Behörden darüber zu entscheiden habe, ob eine - wie hier - durch Grundpfandrecht gesicherte Forderung nach dem Umstellungsgesetz umzustellen ist und daß es dabei auch über alle Vortragen zu entscheiden habe, von denen die Höhe des Umstellungsbetrages abhänge.
  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    An dem entscheidenden Zeitpunkt der Währungsumstellung (BGHZ 9, 61 [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52]) stand der Reichsmarkbetrag der Teilforderung nicht fest, ein fester Reichsmarkbetrag war zu diesem Zeitpunkt nicht geschuldet, insbesondere nicht die im Vertrag erwähnten 10.000 DM (anders im Fall NJW 1951, 708 Urt. v. 29. März 1951 IV ZR 29/50) der Umfang der geschuldeten Leistung hing vielmehr davon ab, wann die Auflassung vorgenommen würde und weichen Betrag ein Sparguthaben der im Vertrag zugrundegelegten Art zu diesem Zeitpunkt erreicht hätte.
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    Die Revision hält die Erlassung des Grundurteils für unzulässig (§ 304 ZPO), weil, was zutrifft, insbesondere nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. z.B. Urteil vom 11. Juni 1958, V ZR 277/56, NJW 1958, 1389 ff) für die Auswirkung der nicht vorgesehenen Lastenausgleichung auf ein Vertragsverhältnis allgemeine Regeln sich nicht aufstellen lassen und es auf die Umstände des einzelnen Fallen ankommt.
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der Entscheidung BGHZ 5, 259 und in dem von der Revision angeführten Beschluß vom 26. Juni 1952, IV ZB 47/52 (LM Nr. 6 zu § 6 der 40. DVO UmstG) ausgesprochen, daß das im Umstellungsverfahren entscheidende Gericht ausschließlich und mit bindender Wirkung für alle Gerichte und Behörden darüber zu entscheiden habe, ob eine - wie hier - durch Grundpfandrecht gesicherte Forderung nach dem Umstellungsgesetz umzustellen ist und daß es dabei auch über alle Vortragen zu entscheiden habe, von denen die Höhe des Umstellungsbetrages abhänge.
  • BGH, 28.01.1970 - V ZR 7/67

    Grundstücksvertiefung - Unterfangung der Wand des Nachbarhauses

    Insbesondere bedarf es zur Entscheidung über den Grund des Anspruchs nicht notwendig der Prüfung, ob die Ursächlichkeit des schadenstiftenden Ereignisses hinsichtlich aller einzelner Schadensposten zu bejahen: ist (BGH NJW 1961, 1465; 1968, 1968; vgl. auch Senatsurteil vom 30. April 1965 - V ZR 182/62, WM 1965, 846, 849).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht