Rechtsprechung
BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Vertrages über den Verkauf einer ärztlichen Praxis - Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit - Besondere Voraussetzungen für Wucher - Begriff der Unerfahrenheit - Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 13.03.1936 - GSZ
Wucher - § 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden, …
Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (…Urt. vom 21. Mai 1957 - VIII ZK 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nur dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.Allerdings kann dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß ist, der Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend naheliegen (RGZ 150, 1, 6).
- BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 226/56
Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67
Selbst wenn er in Bezug auf die Bewertung der mitverkauften medizinischen Geräte und Apparate sowie die Beurteilung ihres Erhaltungszustandes und ihrer Gebrauchsfähigkeit nicht die genügenden Fachkenntnisse besessen haben sollte, ließe sich aus diesem Grunde noch keine Unerfahrenheit auf Seiten des Klägers bejahen, denn diese ist nicht schon dann gegeben, wenn der angeblich Bewucherte lediglich auf einem bestimmten Lebens- oder Wirtschaftsgebiet keine Erfahrung und Geschäftskenntnis hat (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2;… ebenso nicht veröffentliches BGH Urt. vom 27. März 1958 - II ZR 327/56). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 327/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67
Selbst wenn er in Bezug auf die Bewertung der mitverkauften medizinischen Geräte und Apparate sowie die Beurteilung ihres Erhaltungszustandes und ihrer Gebrauchsfähigkeit nicht die genügenden Fachkenntnisse besessen haben sollte, ließe sich aus diesem Grunde noch keine Unerfahrenheit auf Seiten des Klägers bejahen, denn diese ist nicht schon dann gegeben, wenn der angeblich Bewucherte lediglich auf einem bestimmten Lebens- oder Wirtschaftsgebiet keine Erfahrung und Geschäftskenntnis hat (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2; ebenso nicht veröffentliches BGH Urt. vom 27. März 1958 - II ZR 327/56). - RG, 29.07.1940 - V 199/39
Zur Frage, ob das Vertragswerk einer Schuhmaschinenfabrik, wenn sie die von ihr …
Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (…Urt. vom 21. Mai 1957 - VIII ZK 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nur dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.
- BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87
Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …
Wie der Senat schon entschieden hat (Urteil vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 193/67, nicht veröffentlicht; s. auch BGHZ 16, 71, 74 f für den Praxistausch), bestehen gegen den Verkauf einer ärztlichen Praxis grundsätzlich keine Bedenken (…vgl. Narr, Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl., Rdz. 1147;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 138 Rdn. 238 jew. m.w.N.). - BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 16/78
Wirksamkeit der Ratenzahlungsvereinbarung über ein Pool-Billiard-Gerät - Bestehen …
Selbst wenn er in Bezug auf den Marktpreis und die Rentabilität des Billard-Geräts keine genügenden Fachkenntnisse besessen haben sollte, ließe sich aus diesem Grunde noch keine Unerfahrenheit des Beklagten bejahen, denn diese ist, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht schon dann gegeben, wenn der betroffene Vertragsteil lediglich auf einem bestimmten Lebens- oder Wirtschaftsgebiet keine Erfahrungen und Geschäftskenntnisse hat (Senatsurteile vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 = LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2 und vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 193/67 S. 4/5, insoweit bisher unveröffentlicht). - BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67
Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung …
Dabei kann dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß ist, der Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahe liegen (RGZ 150, 1, 6; bisher nicht veröffentlichtes Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 193/67).