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BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2640
BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74 (https://dejure.org/1976,2640)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1976 - VIII ZR 213/74 (https://dejure.org/1976,2640)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 213/74 (https://dejure.org/1976,2640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Verkaufs einer Sachgesamtheit - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung - Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1354
  • MDR 1976, 572
  • DB 1976, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74
    Da im Rechtsstreit bisher lediglich über die prozeßhindernde Einrede der mangelnden örtlichen Zuständigkeit verhandelt worden ist, erscheint es sachgerecht, die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl BGH, Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 26/51 = LM ZPO § 50 Nr. 2).
  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 118/74

    Gesamtschuldnerische Haftung beim finanzierten Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74
    Die unterschiedliche Sach- und Interessenlage steht aber auch einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Abzahlungsgesetzes auf Sukzessivlieferungsverträge der vorliegenden Art entgegen; denn ein Umgehungsgeschäft i.S. des § 6 AbzG liegt immer nur dann vor, wenn es sich wirtschaftlich um nichts anderes als um einen Abzahlungskauf handelt (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 118/74 = NJW 1975, 1317; Ostler/Weidner a.a.O. § 6 Anm. 110).
  • LG Hamburg, 20.12.1972 - 17 S 437/72
    Auszug aus BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74
    Der Umstand, daß die Klägerin möglicherweise in Einzelfällen auch Teile der Edition oder Einzelbände verkauft, ist für die Würdigung des gerade zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrages ebensowenig von Bedeutung wie die Tatsache, daß die einzelnen Bände - anders etwa als die Einzelbände eines mehrbändigen Lexikons (vgl. dazu LG Hamburg NJW 1973, 804) - ihren selbständigen literarischen Eigenwert behalten.
  • KG, 21.04.1975 - 22 U 2923/74
    Auszug aus BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74
    Dabei bedarf es hier keiner umfassenden Stellungnahme zu der Frage, welche Voraussetzungen ein Abzahlungsgeschäft erfüllen muß, insbesondere ob und in welchem Umfang die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes erst dann Anwendung finden, wenn die Kaufsache dem Käufer übergeben ist (vgl. zum derzeitigen Meinungsstand Palandt/Putzo, 35. Aufl., Einl. zum AbzG, Anm. 2 a; Knippel NJW 1971, 1117; KG NJW 1975, 1327).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    a) Sie ergibt sich aus der einheitlichen Ausgestaltung der einzelnen Bände, dem nach außen erkennbar gemachten verlegerischen Konzept, dem Leser eine Sammlung der Beschreibungen von Leben und Werk besonders bedeutender Persönlichkeiten über einen erheblichen Teil der Menschheitsgeschichte hin zu präsentieren, und auch aus der vom Berufungsgericht zu Recht erkannten "Verklammerung" der 22 Einzel- durch die zwei Registerbände, die zu jeder dargestellten Persönlichkeit und zahlreichen weiteren Personen Verweisungen auf die Einzelbände enthalten (vgl. zur "Edition Nobelpreisträger für Literatur" auch Senatsurteil vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 213/74 = NJW 1976, 1354 unter II 2 a).

    Unerheblich ist, daß einzelne Benutzer nur an bestimmten Epochen Interesse haben mögen und sich deshalb auch nur mit wenigen Einzelbänden zufriedengeben würden (dazu bereits Senatsurteil vom 12. Januar 1976 aaO.).

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 258/75

    Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Bezahlung und Abnahme von monatlich zu

    Auf einen vor dem 1. Oktober 1974 abgeschlossenen Vertrag über den Bezug einer Buchreihe, bei dem der Kaufpreis für den einzelnen, in sich selbständigen Band jeweils für sich zu entrichten ist, finden die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung (Ergänzung zu BGH Urteil vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 213/74 - NJW 1976, 1354 = WM 1976, 215).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 213/74 = NJW 1976, 1354 = WM 1976, 215t das gleichfalls eine Bestellung der Buchreihe "Nobelpreisträger für Literatur" betraf, eingehend dargelegt hat, findet auf einen vor dem 1. Oktober 1974 abgeschlossenen Vertrag das Abzahlungsgesetz weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

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