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VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 2/06 - dejure.org

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30946
VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 2/06 (https://dejure.org/2006,30946)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - VfGBbg 2/06 (https://dejure.org/2006,30946)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - VfGBbg 2/06 (https://dejure.org/2006,30946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 26 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3; AufenthG, § 81
    Verwaltungsprozeßrecht; rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Gleichheitsgrundsatz; Willkür; Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Verfassungsmäßigkeit der Abschiebung vor Entscheidung über einen erstmals gestellten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - rechtliches Gehör; Rechtsschutzgarantie; Gleichheitsgrundsatz; Willkür; Ehe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 2/06
    Das Oberverwaltungsgericht hat mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf weitere Duldung berücksichtigt, daß ein Ausländer nicht abgeschoben werden dürfe, wenn es ihm "kraft Verfassungsrechts nicht zumutbar ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen" (vgl. BVerwGE 106, 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1998 - 18 B 2195/96

    Aufenthaltsgenehmigung; Erfolg des Antrags; Duldungsanspruch; Fiktionsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 2/06
    Das Oberverwaltungsgericht steht im Einklang insbesondere mit der Rechtsprechung mehrerer anderer Oberverwaltungsgerichte, die bereits zu entsprechenden Regelungen im früheren Ausländergesetz davon ausgingen, daß ein nicht durch den Vortatbestand eines bislang rechtmäßigen Aufenthalts geschützter Ausländer grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über seinen Antrag auf - erstmalige - Erteilung eines Aufenthaltstitels im Ausland abwarten muß (vgl. die Nachweise im angegriffenen Beschluß, S. 4; u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96 -, zitiert über juris).
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