(Translated by https://www.hiragana.jp/)
OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3976
OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535, 571, 578
    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Mietvertrag; Mietzins; Einigung; Vertragspartei; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Rechtsnachfolge; Mietsache; Überlassung; Gebrauchsüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Unter dem Begriff der Überlassung im Sinne des § 571 BGB ist dasselbe zu verstehen wie unter dem Merkmal der vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 535, 536 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 140; BGH NJW-RR 1989, 589 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 9; MünchenerKommentar-Voelskow, a.a.O., § 571 Rdnr. 14).

    Die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes richtet sich nach § 854 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 141) und erfordert die Übertragung der tatsächlichen Gewalt über die Sache.

    Dass die Überlassung eines Grundstücks als Voraussetzung für den Eintritt in ein Mietverhältnis die Kennzeichnung der Besitzerlangung durch den Mieter nicht erfordert (BGHZ 65, 137 ff., 140 f.; Soergel-Heintzmann, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 10), ist entgegen der Auffassung der Klägerin mit der vorstehenden Argumentation vereinbar.

    Wenn der Gebrauch der Mietsache nach dem Inhalt des Vertrages ausnahmsweise nicht die Verschaffung des Besitzes erfordert, setzt auch die Anwendung des § 571 BGB eine Besitzverschaffung nicht voraus (BGHZ 65, 137 ff., 140).

  • OLG Hamm, 14.07.1975 - 5 U 211/74
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2; MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6; Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).

    Umstritten ist, ob es bei der Vermietung von Wand- oder Dachflächen zu Reklamezwecken genügt, dass dem Mieter nur der zeitweise Mitgebrauch eingeräumt wird, indem diesem die Wandfläche zugänglich gemacht wird (so neuerlich Emmerich in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 571 Rdnr. 66, unter Berufung auf OLG Hamm MDR 1976, 143 f. und ohne Erwähnung seiner gegenteiligen Auffassung in der Vorauflage unter §§ 535, 536 Rnr. 22) oder die Pflicht zur vertragsgemäßen Gebrauchsgewährung die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes umfasst (MünchenerKommentar-Voelskow, a. a. O., § 536 Rnr. 41; Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Tübingen 1966, § 535 Rdnr. 212).

    Veröffentlichte Rechtsprechung, insbesondere höchstrichterliche, zu dieser Rechtsfrage gibt es - bis auf die des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1976, 143 f.), auf die noch einzugehen sein wird - nicht.

    In diesem Sinne versteht der Senat auch - anders als Emmerich (in der 13. Auflage von Staudinger, a.a.O.) - die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 1975 - 5 U 211/74 - (abgedruckt in MDR 1976, 143 f.).

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Unter dem Begriff der Überlassung im Sinne des § 571 BGB ist dasselbe zu verstehen wie unter dem Merkmal der vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 535, 536 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 140; BGH NJW-RR 1989, 589 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 9; MünchenerKommentar-Voelskow, a.a.O., § 571 Rdnr. 14).

    In diesem Sinne ist eine Gebrauchsüberlassung trotz fehlender Besitzübertragung in der Gestattung der stundenweisen Benutzung eines Klaviers, das in den Räumen des Vermieters steht, in der Vereinbarung der stundenweisen Benutzung des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (BGHZ a.a.0.), der Erlaubnis zur Anbringung von Reklameschriften an Straßenbahnwagen oder zur Aufhängung von Schaukasten in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren und oft verschlossenen Torweg wie auch in der gegenseitigen Gestattung der Überfahrt einer gemeinsamen Garageneinfahrt gesehen worden (RGZ 141, 99 ff., 102; BGH NJW-RR 1989, 589 f., 590, m.w.Beisp.).

  • RG, 26.10.1912 - V 204/12

    Mietbesitz

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Die Begründung des unmittelbaren Besitzes an Außenflächen erfolgt - und zwar bei Anmietung zugleich von Räumlichkeiten zu Gewerbezwecken spätestens - mit der Anbringung der Außenwerbung (RGZ 80, 281 ff., 284).

    Mit der Anbringung der Werbeträger, die nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 19. Oktober 1993 im Alleineigentum und -besitz des Mieters verbleiben sollten, war der Hauseigentümer von der (Mit-) Nutzung der Außenflächen der betroffenen Giebelwand im Umfange des dem Mieter eingeräumten Gebrauchs ausgeschlossen (vgl.: RGZ 80, 281 ff., 284).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Für sie streitet insbesondere nicht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der urkundlich aufgenommenen Erklärungen (vgl. zuletzt: BGH NJW 1999, 1702 ff., 1704).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Mit der Beweislast korrespondiert die Darlegungslast (BGH NJW 1991, 2707 ff., 2709; Zöller-Greger, ZPO, 20. Auflage, § 138 Rdnr. 8c).
  • RG, 16.05.1933 - VII 50/33

    Ist ein Vertrag wegen Überlassung eines Schrankfaches in der Stahlkammer einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    In diesem Sinne ist eine Gebrauchsüberlassung trotz fehlender Besitzübertragung in der Gestattung der stundenweisen Benutzung eines Klaviers, das in den Räumen des Vermieters steht, in der Vereinbarung der stundenweisen Benutzung des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (BGHZ a.a.0.), der Erlaubnis zur Anbringung von Reklameschriften an Straßenbahnwagen oder zur Aufhängung von Schaukasten in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren und oft verschlossenen Torweg wie auch in der gegenseitigen Gestattung der Überfahrt einer gemeinsamen Garageneinfahrt gesehen worden (RGZ 141, 99 ff., 102; BGH NJW-RR 1989, 589 f., 590, m.w.Beisp.).
  • OLG Hamm, 15.11.1991 - 30 U 164/91

    Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Formularmietverträgen mit langer Laufzeit

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2; MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6; Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).
  • OLG München, 14.02.1972 - 21 U 2941/71

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen andere Wohnungseigentümer derselben Anlage

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.; Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2; MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6; Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 31/19

    Vertrag über Aufstellung eines Geldautomaten

    Denn auch der Gebrauch der Mietsache erforderte nach dem Inhalt des Vertrages nicht die Verschaffung des Besitzes (vgl. BGHZ 65, 137 ff., 140; OLGR Köln 2000, 83 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht