Rechtsprechung
BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert: Erfordernis eines sogenannten Beinahe-Unfalls) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 315b Abs 3 StGB, § 315 Abs 3 Nr 1a StGB
Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Erfordernis eines "Beinahe-Unfalls" - verkehrslexikon.de
Zu den Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Erfordernis eines "Beinahe-Unfalls"
- IWW
§§ 69, ... 69a StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315c StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 3 StGB, § 315 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung ; Prüfung des Vorliegens eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: "Beinaheunfall”
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Kein Beinahe-Unfall bei Mülltonnenwurf
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, konkrete Gefahr und Beinaheunfall
Verfahrensgang
- LG Essen, 12.07.2018 - 26 KLs 35/17
- BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 225
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124;… Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; …sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB). - BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124;… Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; …sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB). - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124;… Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB).
- BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; …sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB). - BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16
Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum: …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Feststellungen zum Wert der beschädigten Abfalltonne und des Pollers sowie der Höhe des (drohenden) Schadens fehlen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NStZ-RR 2017, 123, 124 Rn. 11 mwN). - BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr: …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124;… Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; …sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB).
- BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"
Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 …und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5;… vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185). - BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20
Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im …
a) Eine vollendete Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 5;… vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6;… vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5). - BGH, 11.09.2024 - 4 StR 147/24 Der Verweis auf § 315 Abs. 3 StGB, der eine höhere Strafobergrenze vorsieht, erfolgt lediglich hinsichtlich der Qualifikationsmerkmale, nicht jedoch bezüglich des Strafrahmens (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 9; Urteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03 Rn. 17).
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose: …
Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5;… Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7;… Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN). - BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das …
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18 zu § 315c StGB; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 zu § 315 StGB). - BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22
Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung …
Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225). - LG Essen, 28.04.2021 - 26 KLs 3/21
Körperverletzung, Unterbringung, Entziehungsanstalt
Eine Gefährdung des Straßenverkehr läge nur vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt hätte, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - 4 StR 517/18; BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184; Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 124).