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VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17 - dejure.org

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   VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17   

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VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17 (https://dejure.org/2017,16898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2017 - 5 S 88/17 (https://dejure.org/2017,16898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 5 S 88/17 (https://dejure.org/2017,16898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 Abs 2 Nr 5 BNatSchG 2009
    (Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegenüber Vorhabenträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 63
    Mitwirkungsrecht einer Naturschutzvereinigung; Durchsetzung; kein unmittelbarer Anspruch gegen Vorhabenträger

  • rechtsportal.de

    Beanspruchung der Unterlassung von Rodungs- und Baumfällarbeiten durch eine Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrechte der Vereinigung im behördlichen Entscheidungsprozess; Subjektive Rechtsposition im Fall einer drohenden Umgehung dieser Rechte gegenüber der zuständigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Unterlassung von Rodungs- und Baumfällarbeiten durch eine Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrechte der Vereinigung im behördlichen Entscheidungsprozess; Subjektive Rechtsposition im Fall einer drohenden Umgehung dieser Rechte gegenüber der zuständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutzvereinigung kann nicht gegen Vorhabenträger vorgehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 232
  • NVwZ-RR 2017, 866
  • VBlBW 2018, 33
  • DÖV 2017, 738
  • BauR 2017, 2154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10

    Klage gegen Muschelimporte in den Nationalpark Wattenmeer stattgegeben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Nach der Rechtsprechung kann ihre Durchsetzung gegenüber der zur Wahrung des Rechts verpflichteten Behörde - ggfs. im Wege einer einstweiligen Anordnung - auch im Falle einer drohenden Umgehung des Mitwirkungsrechts gesichert werden (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris Rn.27; auch OVG B.-Bbg., Beschluss vom 19.7.2013 - 11 S 26.13 - LKV 2013, 425, juris [Fall mit der Besonderheit, dass dem Dritten eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, die genehmigte Maßnahme aber nicht von diesem selbst, sondern von der in Anspruch genommenen Körperschaft durchgeführt werden soll]); der Dritte ist in dem mit diesem Ziel eingeleiteten Verfahren beizuladen.

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass ein Vorgehen gegen den Träger der zuständigen Behörde mit dem Begehren, dass diese zur Sicherung des Mitwirkungsrechts dem beizuladenden Dritten das Unterlassen zu vollendeten Tatsachen führender Tätigkeiten aufgibt (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris, insbesondere Rn. 27), nicht gleich effektiv ist.

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Das Mitwirkungsrecht verschafft der Naturschutzvereinigung eine selbstständig durchsetzbare, begünstigende subjektive Rechtsposition (vgl. Senatsurteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - VBlBW 2012, 310, juris Rn. 44; OVG Schlesw.-H., Beschluss vom 5.7.1999 - 4 M 48/99 - juris; ferner NdsOVG, Urteil vom 3.3.2015 - 4 LC 39/13 - NordÖR 2015, 270, juris Rn. 100; auch schon BVerwG, Urteil vom 14.5.1997 - 11 A 43.96 - BVerwGE 104, 367, juris Rn. 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Gegebenenfalls kann die Vereinigung gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Behörde in Anspruch nehmen (vgl. § 11 USchadG); auch in einem solchen Verfahren ist der Dritte, gegenüber dem die Behörde eine Maßnahme anordnen soll, beizuladen (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 4.2.2016 - 1 KB 2/13 - NuR 2016, 572, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 11 S 26.13

    OVG stoppt vorerst Fällung von Straßenbäumen in der Crellestraße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Nach der Rechtsprechung kann ihre Durchsetzung gegenüber der zur Wahrung des Rechts verpflichteten Behörde - ggfs. im Wege einer einstweiligen Anordnung - auch im Falle einer drohenden Umgehung des Mitwirkungsrechts gesichert werden (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris Rn.27; auch OVG B.-Bbg., Beschluss vom 19.7.2013 - 11 S 26.13 - LKV 2013, 425, juris [Fall mit der Besonderheit, dass dem Dritten eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, die genehmigte Maßnahme aber nicht von diesem selbst, sondern von der in Anspruch genommenen Körperschaft durchgeführt werden soll]); der Dritte ist in dem mit diesem Ziel eingeleiteten Verfahren beizuladen.
  • VG Karlsruhe, 21.12.2016 - 8 K 6501/16

    Untersagung von Baumfäll- und Rodungsarbeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Dezember 2016 - 8 K 6501/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Das Mitwirkungsrecht verschafft der Naturschutzvereinigung eine selbstständig durchsetzbare, begünstigende subjektive Rechtsposition (vgl. Senatsurteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - VBlBW 2012, 310, juris Rn. 44; OVG Schlesw.-H., Beschluss vom 5.7.1999 - 4 M 48/99 - juris; ferner NdsOVG, Urteil vom 3.3.2015 - 4 LC 39/13 - NordÖR 2015, 270, juris Rn. 100; auch schon BVerwG, Urteil vom 14.5.1997 - 11 A 43.96 - BVerwGE 104, 367, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Das Mitwirkungsrecht verschafft der Naturschutzvereinigung eine selbstständig durchsetzbare, begünstigende subjektive Rechtsposition (vgl. Senatsurteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - VBlBW 2012, 310, juris Rn. 44; OVG Schlesw.-H., Beschluss vom 5.7.1999 - 4 M 48/99 - juris; ferner NdsOVG, Urteil vom 3.3.2015 - 4 LC 39/13 - NordÖR 2015, 270, juris Rn. 100; auch schon BVerwG, Urteil vom 14.5.1997 - 11 A 43.96 - BVerwGE 104, 367, juris Rn. 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.1999 - 4 M 48/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
    Das Mitwirkungsrecht verschafft der Naturschutzvereinigung eine selbstständig durchsetzbare, begünstigende subjektive Rechtsposition (vgl. Senatsurteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - VBlBW 2012, 310, juris Rn. 44; OVG Schlesw.-H., Beschluss vom 5.7.1999 - 4 M 48/99 - juris; ferner NdsOVG, Urteil vom 3.3.2015 - 4 LC 39/13 - NordÖR 2015, 270, juris Rn. 100; auch schon BVerwG, Urteil vom 14.5.1997 - 11 A 43.96 - BVerwGE 104, 367, juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

    Dies gilt umso mehr, als es für einen Unterlassungsanspruch unmittelbar gegen den Vorhabenträger als Dritten, hier den Beigeladenen, an einer Anspruchsgrundlage mangeln dürfte (vgl. zur vergleichbaren Situation im Naturschutzrecht den Senatsbeschluss vom 17.5.2017 - 5 S 88/17 - VBlBW 2018, 33, juris Rn. 5 ff.) und auch keine sonstigen Entscheidungen im Raum stehen, gegen die der Antragsteller zur Durchsetzung seines Beteiligungsrechts vorgehen könnte.
  • VGH Bayern, 28.10.2022 - 8 BV 20.1918

    Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden

    Dagegen spricht jedoch die Konzeption des Umweltschadensgesetzes, welches einen unmittelbaren Anspruch gegen den Verantwortlichen nicht zulässt (vgl. VGH BW, B.v. 17.5.2017 - 5 S 88/17 - NVwZ-RR 2017, 866 = juris Rn. 8).
  • VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17

    Anspruch eines anerkannten Umweltverbandes auf Einschreiten gegen ein

    Denn auch wenn einiges dafür spricht, dass ein solches Unterlassungsbegehren gegen den Beigeladenen zulässig wäre (vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.1994 - 7 VR 12/93 -, NVwZ 1994, 370; OVG S-H, Beschl. v. 30.12.1993 - 4 M 129/93 -, NVwZ 1994, 590; a.A. - für anerkannte Naturschutzvereinigungen in Bezug auf deren Beteiligungsrecht nach dem Bundes-Naturschutz-Gesetz VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 5 S 88/17 -, juris Rn 6), wird hierdurch weder die Möglichkeit noch die Effektivität des hier beantragten Rechtsschutzes gegenüber dem Träger der Behörde in Frage gestellt, deren Feststellung zur fehlenden UVP-Pflicht des Straßenbauvorhabens des Beigeladenen die rechtliche Grundlage für einen Baubeginn ohne UVP-Prüfung und - damit verbunden - ohne Planfeststellung bildet und der über die Rechtsaufsicht die Möglichkeit des Einwirkens auf den Beigeladenen zum Stopp der Baumaßnahmen eingeräumt ist (vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017, a.a.O., juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 -, ZUR 2016, 220, juris Rn. 29 und 53).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22

    Uferbefestigungsmaßnahme; Anspruch einer Naturschutzvereinigung auf Sicherung

    Dabei richtet sich der Anspruch, die begonnenen Arbeiten umzusetzen, für den üblichen Fall, dass Projektträger und Genehmigungsbehörde auseinanderfallen, nicht unmittelbar gegen den Projektträger, sondern gegen die Genehmigungsbehörde (VGH BW, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 S 88/17 - juris Rn. 6).
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