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Rechtsprechung: 7/20 - dejure.org

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   BGH, 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20   

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https://dejure.org/2020,8524
BGH, 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 1 StPO; § 122 Abs. 4 S. 2 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht; Kriegsverbrechen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 1, ... 7 Abs. 1 Nr. 1, 5, 9 VStGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, §§ 211, 25 Abs. 2, § 52 StGB, 7 Abs. 1 Nr. 5, § 27 StGB, § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Da der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (StB 14/19) auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts den letztgenannten Beschluss des Ermittlungsrichters vom 17. Mai 2019 aufgehoben hat, ist Grundlage des weiteren Untersuchungshaftvollzugs zunächst abermals der - wieder existente und vom Senat zugleich inhaltlich geänderte - Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 7. Februar 2019 gewesen.
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19

    Wegen eines Verfahrensfehlers: Syrischer Ex-Geheimdienstler wieder frei

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Dem Vollzug hat der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) zugrunde gelegen, den dieser mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) wieder aufgehoben hat.
  • BGH, 09.10.2019 - AK 54/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, 03.05.2023 - AK 19/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monaten (dringender Tatverdacht;

    Er hält die mutmaßlich der "Reichsbürger"-Szene zugehörige Angeklagte im Wesentlichen für verdächtig, sich als Rädelsführerin gemeinsam mit den vier Mitangeklagten (s. zu diesen BGH, Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40-43/22, juris; vom 22. Februar 2023 - AK 6-9/23, juris) mitgliedschaftlich an einer von ihm als "Kaiserreichsgruppe" bezeichneten terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel gewesen sei, einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland herbeizuführen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beseitigen und ein neues autoritär geprägtes Regierungssystem auf der Grundlage der Verfassung des deutschen Kaiserreichs von 1871 zu errichten.
  • LG Düsseldorf, 16.09.2004 - 4b O 479/03

    Kühlschrank

    Die Beklagten können sich zur Begründung ihres Aussetzungsantrages nicht mit Erfolg darauf berufen, der aus den Lichtbildern gemäß Anlage AK 6 ersichtliche, in der mündlichen Verhandlung im Original zur Ansicht gebrachte Gefrierschrank (####) erfülle die Voraussetzungen einer offenkundigen Vorbenutzung des Gegenstands des Klagepatents.

    Ob der aus Anlage AK 6 ersichtliche Gefrierschrank im Nichtigkeitsverfahren als Stand der Technik zu berücksichtigen ist, hängt somit entscheidend davon ab, ob der Gefrierschrank tatsächlich vor dem Prioritätstag des Klagepatents im Handel erhältlich und damit der Öffentlichkeit zugänglich war.

    Letztlich kann aber auch dahin gestellt bleiben, ob es sich bei dem aus Anlage AK 6 ersichtlichen Gefrierschrank um einen vor dem Prioritätstag des Klagepatents vertriebenen Gegenstand handelt, da er nicht geeignet ist, den Rechtsbestand des Klagepatents in hohem Maße in Zweifel zu ziehen.

    Folgt man dem Vortrag der Beklagten, findet bei dem aus Anlage AK 6 ersichtlichen Gefrierschrank eine Abstützung der Verdampferrohre statt, nämlich in einer Nut im Bereich der Gefrierschrankrückwand und durch im vorderen Seitenwandbereich angeformte Abschnitte, auf die Halter aufgeschoben werden können.

    Wie der Fachmann, ohne in eine unzulässige rückschauende Betrachtung zu verfallen, ausgehend von dem Gefrierschrank nach Anlage AK 6, der eine spezielle Konstruktion zur Abstützung und Befestigung von Verdampferrohren und Längsstäben aus Metall zeigt, in naheliegender Weise zur patentgeschützten Lehre hätte gelangen können, ist nicht ersichtlich.

  • VK Südbayern, 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

    Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

    Dem nach würden die von der Antragstellerin beanstandeten Zuschlagskriterien AK 2 (Maßnamen der Qualitätssicherung), AK 3 (Dokumentation), AK 5 (Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit am Standort) und AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR 69) entgegen der Auffassung der Antragstellerin keine Eignungskriterien darstellen.

    Schließlich beziehe sich auch das Zuschlagskriterium AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR69) auf die konkreten Leistungsanforderungen im Zusammenhang mit dem fraglichen Reaktortyp (Siedewasserreaktor Baulinie 1969) und nicht auf die generelle Eignung für eine Tätigkeit als Sachverständiger nach § 20 AtG.

    Das Zuschlagskriterium AK 6 sei nicht auf diese generelle Eignung bezogen, sondern auf die konkreten und gesteigerten Leistungsanforderungen, die sich aus dem Reaktortyp SWR69 ergeben.

    Der Antragsgegner habe vorliegend gegen das vergaberechtliche Gebot der strikten Trennung der "Eignungskriterien" von den "Zuschlagskriterien" verstoßen, in dem er die für den Zuschlag relevanten "Auswahlkriterien" AK 2 (Maßnahmen der Qualitätssicherung), AK 3 (Dokumentation), AK 5 (Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit am Standort) und AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR 69) mit den "Eignungskriterien" unzulässigerweise vermengt und innerhalb der Zuschlagskriterien auch eignungsbezogene Merkmale verwendet habe, so dass das Vergabeverfahren in den Stand nach dem Ende des Teilnahmewettbewerbs zurückzuversetzen sei.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 28.08.1995 (UR.-Nr. 420/1995 des Notars Dr. N1, Anl. AK 6 = Bl. 43 ff. GA) trat der Schuldner den Kaufpreisanspruch aus dem Vertrag vom 16.08.1995 "zum Zwecke der Durchführung eines Konsolidierungsplanes" an den die Abtretung annehmenden Rechtsanwalt E, der im vorliegenden Verfahren die Klägerin zu 2) vertritt, ab; zugleich trat die Beklagte zu 1) "zur Absicherung des Anspruchs auf Leistung der vorstehend abgetretenen Kaufpreisforderung" den vom Schuldner erworbenen Geschäftsanteil an der B GmbH an Rechtsanwalt E ab mit der Maßgabe, dass dieser mit Erfüllung der Kaufpreisforderung unverzüglich zur Rückübertragung an sie verpflichtet sein sollte.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 2 U 42/06

    Verletzung des Patents eines Niederspannungs-Leistungsschalters in einem

    Wegen der Einzelheiten der Ausgestaltung dieser Schalter wird auf Anlagen AK 6, BK 5, BK 6 und B verwiesen.

    Es kann im Hinblick auf die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsform insbesondere auf die untere Darstellung auf Seite 3 der Anlage BK 5 , auf die Anlage BK 6 und auf die Anlage AK 6 verwiesen werden, wobei nachstehend ergänzend zu den oben unter Ziffer I. wiedergegebenen Abbildungen der Seite 4 der Anlage BK 5 die untere Abbildung auf Seite 3 der Anlage BK 5 dargestellt wird.

  • LAG Düsseldorf, 29.05.2009 - 10 Sa 1320/08

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Wegen der verschiedenen Modifikationen, die die VO 1979 in der Folgezeit durch diverse Nachträge erfahren hat, wird auf das Anlagenkonvolut AK 6 zur Klageschrift (Bl. 50 ff. d. A.) Bezug genommen.
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4935/98

    Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen

    Die Werbungskosten enthalten u. a. eine weitere AfA auf die Anschaffungskosten beweglichen Inventars (u. a. Kaufvertrag über gebrauchtes Inventar v. 14.10.1991 - AK 20.000 DM, Bürowand Kirschbaum Vertrag vom 13.12.1991 - AK 6.995 DM, AK 8.219 DM für Teppichboden, Einrichtung Arbeitszimmer-Schreibtisch, Regal, Rollcontainer-, Tisch mit geschliffener Glasplatte, Esszimmer 1 Tisch/6 Stühle), eine AfA von 50% auf Renovierungsaufwendungen i. H. von 41.394 DM (vor allem Heizungsanlage 32.751 DM), sowie voll abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen i. H. von 10.448 DM.
  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - Verg W 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines vom Bieter mit dem Ziel der

    Darin ist eine Planung für den Bauabschnitt Neubau AK 20 von ca. Anfang 2011 bis Mitte 2012 angegeben, für den Bauabschnitt AK 6 + 9 eine solche von Ende 2012 bis Anfang 2014 und für den Bauabschnitt AK 5 + 8 ein geplanter Zeitraum für Umbauarbeiten von ca. Anfang 2014 bis Ende 2014.
  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2011 - 8 K 1859/10

    Terrorismus, al Kaida, Titelerteilungsverbot

    Denn eine Unterstützung in diesem Sinne liegt bereits vor, da hierunter nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 1909.09, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2007 - AK 6.07 - jede Tätigkeit zählt, die sich für den Ausländer erkennbar in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeit der Vereinigung auswirkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2017 - L 9 AS 376/17
    Gegen den genannten Bescheid sei Widerspruch erhoben worden (Hinweis auf ein in Ablichtung als Anlage AK 6 beigefügtes Schreiben v. 7. April 2017 = Bl 13 dA).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20   

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https://dejure.org/2023,33663
OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Neun Angeklagte unter anderem wegen (Rädelsführerschaftliche) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und sechs Jahren verurteilt; Ein Angeklagter wegen ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mitglieder der "Gruppe S." verurteilt

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2008 - 7/20   

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https://dejure.org/2008,115524
ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2008 - 7/20 (https://dejure.org/2008,115524)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2008 - 7/20 (https://dejure.org/2008,115524)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 7/20 (https://dejure.org/2008,115524)
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Im Bereich der strafrechtlichen Handlungsverantwortlichkeit ist nicht zweifelhaft, daß, wo mehrere Beteiligte unabhängig voneinander den tatbestandsmäßigen Erfolg erst durch die Gesamtheit ihrer Handlungsbeiträge herbeiführen, jeder ein zelne Beitrag im haftungsbegründenden Sinne ursächlich ist (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. Vorbem. § 13 ff. Rn. 83; Rudolphi in SK-StGB 7. Lfg. vor § 1 Rn. 51a; Jescheck, Strafrecht AT 4. Aufl. S. 253; Jakobs, Strafrecht AT 7/20 S. 160; Maurach/Zipf, Strafrecht AT Teilbd.
  • EuGH, 05.06.2023 - C-204/21

    Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen

    In ihrer Gegenerwiderung beruft sich die Republik Polen auf das Urteil vom 14. Juli 2021 (Rechtssache P 7/20) des Trybuna?‚ Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof, Polen), in dem jenes Gericht zum einen auf der Grundlage von Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 5 Abs. 1 EUV und insbesondere unter Zugrundelegung des unionsrechtlichen Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung und der Verpflichtung der Union zur Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten festgestellt habe, dass Art. 4 Abs. 3 Satz 2 EUV in Verbindung mit Art. 279 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Beschluss vom 8. April 2020, Kommission/Polen (C-791/19 R, EU:C:2020:277), mit mehreren Bestimmungen der Verfassung unvereinbar sei.
  • EGMR, 23.11.2023 - 50849/21

    WALESA v. POLAND

    (c) Judgment of 14 July 2021 (case no. P 7/20).

    On 17 July 2023 the Commission brought proceedings before the CJEU against Poland for failing to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) TEU on account of the Constitutional Court's interpretation in its judgments of 14 July 2021 (case P 7/20) and of 7 October 2021 (case K 3/21) (see paragraphs 95-96 and 98, 99 above), seeking a declaration that Poland has failed to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) and the general principles of autonomy, primacy, effectiveness and uniform application of EU law and the principle of the binding effect of judgments of the CJEU.

    declare that, in the light of the interpretation of the Constitution of the Republic of Poland made by the Trybunal Konstytucyjny (Constitutional Court, Poland) in its judgments of 14 July (Case P 7/20) and of 7 October 2021 (Case K 3/21), the Republic of Poland has failed to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) of the Treaty on European Union;.

    declare that, in the light of the interpretation of the Constitution of the Republic of Poland made by the Trybunal Konstytucyjny (Constitutional Court) in its judgments of 14 July (Case P 7/20) and of 7 October 2021 (Case K 3/21), the Republic of Poland has failed to fulfil its obligations under the general principles of autonomy, primacy, effectiveness and uniform application of EU law and the principle of the binding effect of judgments of the Court of Justice;.

    By the first and second pleas in law, the Commission challenges two judgments of the Trybunal Konstytucyjny (Constitutional Court) of the Republic of Poland ("the Constitutional Court') of 7 October 2021 (Case K 3/21) and of 14 July 2021 (Case P 7/20).

    In parallel, the Constitutional Court has delivered judgments contesting the primacy of EU law and the binding effect of the CJEU judgments, declaring in its judgment of 14 July 2021 (case no. P 7/20) the provisions of the TEU and the TFEU to be incompatible with the Constitution in so far as the CJEU's power to issue interim measures relating to the organisation and jurisdiction of Polish courts and the procedure before them was concerned.

  • EGMR, 14.12.2023 - 40119/21

    M.L. v. POLAND

    On 17 July 2023 the Commission brought proceedings before the Court of Justice of the European Union (CJEU) against Poland for failing to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) TEU on account of the Constitutional Court's interpretation in its judgments of 14 July 2021 (case P 7/20) and of 7 October 2021 (case K 3/21), seeking a declaration that Poland has failed to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) and the general principles of autonomy, primacy, effectiveness and uniform application of EU law and the principle of the binding effect of judgments of the CJEU.

    declare that, in the light of the interpretation of the Constitution of the Republic of Poland made by the Trybuna?‚ Konstytucyjny (Constitutional Court, Poland) in its judgments of 14 July (Case P 7/20) and of 7 October 2021 (Case K 3/21), the Republic of Poland has failed to fulfil its obligations under the second subparagraph of Article 19(1) of the Treaty on European Union;.

    declare that, in the light of the interpretation of the Constitution of the Republic of Poland made by the Trybuna?‚ Konstytucyjny (Constitutional Court) in its judgments of 14 July (Case P 7/20) and of 7 October 2021 (Case K 3/21), the Republic of Poland has failed to fulfil its obligations under the general principles of autonomy, primacy, effectiveness and uniform application of EU law and the principle of the binding effect of judgments of the Court of Justice;.

    By the first and second pleas in law, the Commission challenges two judgments of the Trybuna?‚ Konstytucyjny (Constitutional Court) of the Republic of Poland ("the Constitutional Court') of 7 October 2021 (Case K 3/21) and of 14 July 2021 (Case P 7/20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über

    Am 16. August 2021 hat die Republik Polen, nach deren Ansicht mit dem Erlass des Urteils des Trybuna?‚ Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof, Polen) vom 14. Juli 2021 in der Rechtssache P 7/20 (im Folgenden: Urteil des Trybuna?‚ Konstytucyjny [Verfassungsgerichtshof] in der Rechtssache P 7/20) eine Änderung der Umstände eingetreten ist, beantragt, den Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Juli 2021 gemäß Art. 163 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufzuheben.

    19 In ihrer Gegenerwiderung macht die Republik Polen geltend, dem Urteil des Trybuna?‚ Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof), Rechtssache P 7/20, zufolge habe der Gerichtshof mit dem Erlass einstweiliger Anordnungen in der Folge seines Beschlusses vom 14. Juli 2021, Kommission/Polen (C-204/21 R, EU:C:2021:593), ultra vires entschieden, da die Organisation der Justiz in den Mitgliedstaaten in deren ausschließliche Zuständigkeit falle.

    Nach Ansicht des Königreichs Belgien beruht das Urteil des Trybuna?‚ Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof), Rechtssache P 7/20, auf einer unrichtigen Prämisse.

  • ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20

    Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Herausgabe-, Löschungs-,

    Wie bereits im Urteil zum erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.01.2021 zum gerichtlichen Aktenzeichen 4 Ga 7/20, dort Seite 20, ausgeführt wurde, hat der Kläger entsprechend der seinerzeit vom Kammervorsitzenden handschriftlich angefertigten stichwortartigen Mitschrift lediglich erklärt, sein Postfach aufgeräumt, Projektdaten im Projektordner abgelegt und nichts vom Server gelöscht zu haben.
  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren

    Auf die Beschwerde des beteiligten Vaters, der in der Beschwerdeinstanz erstmals eigene Anträge auf Übertragung von Sorgerechtsteilen auf sich allein (§ 1671 Abs. 2) gestellt hat, hat das Oberlandesgericht Schleswig das Verfahren an das Amtsgericht Reinbek zurückverwiesen (Beschluss v. 18.05.2020, 10 UF 7/20 = Bl. 340 ff. d.A.).

    Das Gericht hat L. bereits am 18.08.2020 persönlich angehört (vgl. hierzu auch [Zurückverweisungs-]Beschluss des OLG Schleswig v. 18.05.2020, 10 UF 7/20, Seite 4), wobei sich die Anhörung auf die Gewinnung eines persönlichen Eindrucks vom Kind beschränken musste, da L. in der Anhörungssituation - auch nach Hinzuziehung einer Vertrauensperson L's (Frau G. aus der damaligen Einrichtung "h.h.") - durchgehend geschwiegen hat (vgl. auch Anhörungsvermerk vom 18.08.2020 = Bl. 383 d.A.).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 148/19
    Seite 7/20 Flüchtlingscamp Gadia noch nicht gegeben habe.
  • VG Berlin, 27.04.2023 - 34 K 69.21

    Asylrecht: Subsidiärer Schutz für einen originär aus Syrien stammenden

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob Schutz oder Beistand des UNRWA entfallen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der des Verlassens des Einsatzgebietes (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2022 - C-349/20 -, juris Rn. 53; BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 -, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 18; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Februar 2023 - A 12 S2575/21 -, juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2023 - OVG 3 N 7/20 -, BA S. 3, n.v.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 2 A 153/21 -, juris Rn. 40).
  • VG Hamburg, 10.08.2021 - 16 A 4918/19

    Erfolglose Klage eines Syrers im wehrpflichtigen Alter auf Zuerkennung der

    Auch wenn die Quellenlage mit Blick auf die Konsequenzen einer Militärdienstentziehung nicht eindeutig ist, ergibt sich aus der Mehrzahl der aktuellen Erkenntnisquellen, dass einfache Militärdienstentzieher in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, sondern unmittelbar zum Militärdienst herangezogen werden und damit rechnen müssen, nach gegebenenfalls nur minimaler Ausbildung unverzüglich zum Einsatz, auch an vorderster Front, zu gelangen (vgl. AA, Lagebericht v. 4.12.2020, 2020/6, S. 30; UNHCR, Update VI, 2021, G 11/21, S. 122-124; UNHCR, CoI Information, 2020, G 35/20, S. 9, 22; DIS, Military Service, 2020, G 37/20, S. 31 f.; EASO, Military Service, 2021, G 5/21, S. 33 f.; EASO, Country Guidance 2020, G 29/20, S. 66; EASO, Syria, Targeting of individuals, März 2020, G 7/20, S. 36 f.; Landinfo, Report: Syria, Return from abroad, 10.2.2020 [im Folgenden: Landinfo, Report 2020], G 52/20, S. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21

    Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz

  • VG Potsdam, 29.08.2023 - 8 K 2551/20
  • VG Berlin, 27.04.2023 - 34 K 92.22

    Zuerkennung internationalen Schutzes

  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
  • VG Stade, 07.07.2021 - 6 A 3758/17

    Kolumbien: Hinreichender staatlicher und interner Schutz gegen FARC vorhanden

  • VG Lüneburg, 08.07.2022 - 6 A 165/18

    Ruanda: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für Unterstützer

  • VG Hannover, 31.01.2022 - 11 A 1346/20

    Pakistan: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für Erstantragstellende mit

  • VG Hamburg, 01.09.2021 - 9 AE 1424/21

    Iran: Dublin Italien: kein § 80 Abs. 5 VwGO, keine systemischen Mängel, gut

  • VG Hamburg, 30.08.2021 - 9 AE 820/21

    Afghanistan: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Mutter mit 16-jährigen

  • VG Hamburg, 28.12.2021 - 9 AE 5190/21

    Afghanistan: Dublin: Abschiebungsanordnung rechtmäßig; Antrag ohne Erfolg;

  • VG Osnabrück, 18.01.2023 - 4 A 210/20

    Tunesien: Keine asylrelevante willkürliche politische Verfolgung von Journalisten

  • VG Lüneburg, 19.07.2021 - 6 A 118/19

    Kamerun: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage bei fehlender Möglichkeit der

  • VG Osnabrück, 12.04.2021 - 7 A 21/20

    Simbabwe: kein Abschiebungsverbot wegen HIV-Infektion im Stadium 1

  • VG Oldenburg, 17.06.2021 - 1 A 1432/21

    Nigeria: keine Verfolgung glaubhaft gemacht; Unglaubwürdigkeit

  • VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 5 K 8596/13
  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2020 - 6 L 907/20

    DE-Mail Einstweilige Anordnung Brandschutz

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Rechtsprechung
   KAGH, 30.04.2021 - M 7/2020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33192
KAGH, 30.04.2021 - M 7/2020 (https://dejure.org/2021,33192)
KAGH, Entscheidung vom 30.04.2021 - M 7/2020 (https://dejure.org/2021,33192)
KAGH, Entscheidung vom 30. April 2021 - M 7/2020 (https://dejure.org/2021,33192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Beteiligungsrechte im Rahmen des "pastoralen Prozesses'

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus KAGH, 30.04.2021 - M 7/20
    Für den Bereich des staatlichen Rechts ist anerkannt, dass der bloße Betriebsinhaberwechsel keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG darstellt (vgl. nur BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13; HWK/Hohenstadt/Willemsen, 9. Aufl., § 111 BetrVG Rdnr. 53 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   RG, 09.06.1920 - Rep. V. 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,233
RG, 09.06.1920 - Rep. V. 7/20 (https://dejure.org/1920,233)
RG, Entscheidung vom 09.06.1920 - Rep. V. 7/20 (https://dejure.org/1920,233)
RG, Entscheidung vom 09. Juni 1920 - Rep. V. 7/20 (https://dejure.org/1920,233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für die dingliche Klage aus einer Hypothek, wenn das belastete Grundstück unter Zwangsverwaltung steht, der Zwangsverwalter oder der Grundstückseigentümer der rechte Beklagte?

  • opinioiuris.de

    Hypothekenklage im Falle der Zwangsverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hypothekenklage im Falle der Zwangsverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.06 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - abzuändern und.

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.06 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - abzuändern und.

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.06 2008 - 7/20 Ca 9299/07 - abzuändern und.

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