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BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - dejure.org

Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07   

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BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

  • openjur.de

    Antrag des Arbeitnehmers auf Verringerung und Umverteilung der Arbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Antrag des Arbeitnehmers auf Verringerung und Umverteilung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 22, BAGE 119, 254) .

    Verlangt der Arbeitnehmer demgegenüber eine Arbeitszeitverringerung, für die § 8 TzBfG keine Anspruchsgrundlage darstellen kann, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, das Verfahren des § 8 TzBfG durchzuführen (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - zu B II 3 e bb der Gründe, BAGE 119, 254) .

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Der Antrag auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit ist auf den Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtet und damit Angebot iSv. § 145 BGB (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21, BAGE 127, 95) .

    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    (a) Ein Verringerungsangebot muss so formuliert sein, dass es durch ein schlichtes "Ja" angenommen werden kann (vgl. zu § 15 Abs. 6 BEEG : BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 37, AP BEEG § 15 Nr. 2 = EzA BErzGG § 15 Nr. 18) .
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils würde die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt gelten (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 20, BAGE 129, 56) .
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    (1) Grundsätzlich kann der auf Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtete Antrag wie jede empfangsbedürftige Willenserklärung nach §§ 133157 BGB ausgelegt werden ( vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260) .
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Die Auslegung betrifft damit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu B II 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 103) .
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Es kann auch genügen, dass der Arbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen nach § 8 Abs. 1 und Abs. 7 TzBfG benennt (vgl. BAG 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - zu I 2 a der Gründe, AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils würde die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt gelten (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 20, BAGE 129, 56) .
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    In einem solchen Fall musste die Beklagte nicht annehmen, der Kläger habe mit seinem Angebot das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren des § 8 TzBfG einleiten wollen (vgl. zur Auslegung bei ausdrücklich auf andere Grundlagen gestütztem Verlangen: BAG 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 23, BAGE 125, 45) .
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06

    Zustimmung zu künftiger Herabsetzung und Umverteilung der Arbeitszeit - fehlende

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Infolge der Fiktion muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als hätte sie der angetragenen Vertragsänderung zugestimmt (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 30 mwN) .

    Denn der Arbeitnehmer muss Gewissheit haben, ob der Arbeitsvertrag seinem Angebot entsprechend geändert wurde (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 30) .

  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit überließ sie in beiden Schreiben der Beklagten (§ 106 Satz 1 GewO) (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 21) .
  • LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15

    Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher

    Hierbei handelt es sich um einen hinreichend bestimmten Antrag, da er durch ein schlichtes "Ja" hätte angenommen werden können (hierzu BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 3, Volltext: juris, m.w.N.) .

    Der Arbeitnehmer soll Gewissheit erhalten, ob die Zustimmungsfiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG eintritt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - a.a.O.; BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 3).

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Auch die Vereinbarung über eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG wirkt nämlich auf Vertragsebene (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Juris).

    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde.

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Denn der Arbeitnehmer muss Gewissheit haben, ob der Arbeitsvertrag seinem Angebot entsprechend geändert worden ist (BAG, Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, zitiert nach juris, Rdz. 30).
  • OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17

    Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss

    Insofern überzeugen auch die Ausführungen im von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Potsdam nicht (Urt. v. 19.7.2007 - 18 Sa 1721/06 - juris , Rn. 45), auf die das Revisionsgericht im Übrigen auch ausdrücklich inhaltlich nicht eingegangen ist ( BAG , Urt. v. 16.11.2011 - 9 AZR 729/07 - juris , Rn. 18).
  • ArbG Köln, 22.03.2017 - 9 Ca 6485/16

    Rechtsstreit über die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in der Form einer

    Ein Verringerungsangebot muss so formuliert sein, dass es durch ein schlichtes "Ja" angenommen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 25, juris) .

    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 23 mwN, juris) .

    Er muss erkennen können, ob das Angebot des Arbeitnehmers geeignet ist, die Zustimmungsfiktion eintreten zu lassen (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 28 mwN, juris) .

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Auch die Vereinbarung über eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8TzBfG wirkt nämlich auf Vertragsebene (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Juris).

    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011- 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde, § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ist danach nicht anzuwenden, wenn zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder in seinem Verlauf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wurde, ohne dass eine Geltendmachung des Arbeitnehmers iSv. § 8 Abs. 2 TzBfG vorausging (BAG 17.06.2007 - 9 AZR 819/06 - NZA 2008, 118).

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2021 - 6 Sa 746/20

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Teilzeitantrags; Beschäftigtenzahl

    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils würde die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 S. 1 ZPO als erteilt gelten (vgl. etwa vgl. BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 17; BAG v. 13.10.2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12).
  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf

    Aus der jüngsten und mittlerweile als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich, dass ein bei Gericht gestellter Sachantrag regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot enthält (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 23. November 2004 - 9 AZR 644/03, zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11).
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