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BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60   

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https://dejure.org/1960,904
BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60 (https://dejure.org/1960,904)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1960 - 5 StR 201/60 (https://dejure.org/1960,904)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1960 - 5 StR 201/60 (https://dejure.org/1960,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" - Möglichkeit der Annahme einer Öffentlichkeitseigenschaft von anliegenden Privatgrundstücken - Kriterien für Auslegung und Anwendung des Begriffes eines "öffentlichen Interesses" bei Aussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 383
  • NJW 1960, 1728
  • MDR 1960, 860
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60
    Die Urteile BGHSt 3, 297 = LM StGB § 250 Nr. 8 sowie BGH LM StGB § 250 Nr. 4 und Nr. 10 ergeben nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Diese Formulierung und Entscheidungen der Instanzgerichte, die sich mit dem Beginn der Verjährung von Vermieteransprüchen und demzufolge mit dem von der Beendigung des Mietverhältnisses zu unterscheidenden Begriff der Rückgabe des Mietobjekts befassen (vgl. KG in OLGZ 39, 154, 155; OLG Dresden in OLGZ 41, 117; OLG Köln in MDR 1960, 860; OLG Celle ZMR 1969, 283, 284; Landgericht Köln in VersR 1979, 415, 416; OLG Frankfurt am Main in BB 1982, 1385) machen eine Klärung erforderlich, ob die Regelung des § 558 BGB die rasche Abwicklung der Vermieteransprüche nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleisten soll, oder ob derartige Ansprüche in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch bei fortbestehendem Mietverhältnis rasch erledigt werden sollen, sofern nur der Vermieter durch Inbesitznahme des Mietobjekts in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von Beschädigungen am Mietobjekt zu machen.
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines

    Aus dem Urteil geht zwar nicht hervor, ob die Toreinfahrt ein Teil der öffentlichen Straße ist oder ob sie, falls es sich bei ihr um einen Teil eines Privatgrundstücks handelt, von dem Verfügungsberechtigten durch mindestens stillschweigende Duldung zur Benützung durch die Allgemeinheit freigegeben war (BGHSt 14, 383; 17, 159) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61].

    Schwerer Raub liegt jedoch auch dann vor, wenn der Täter mit der der Durchführung des Raubes dienenden Gewaltanwendung auf der öffentlichen Straße nur begonnen, die Tatausführung aber dann außerhalb des Straßenraums auf einem Privatgrundstück fortgesetzt und beendet hat (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

    Deshalb ist es unerheblich, in wessen Eigentum ein Weg steht, ob im Eigentum der öffentlichen Hand oder in Privateigentum (BGH 2 StR 467/57 vom 4. Dezember 1957; 1 StR 101/53 vom 28. April 1953); entscheidend ist allein, daß der Weg für den öffentlichen Verkehr durch den Berechtigten freigegeben ist (BGHSt 13, 12; 14, 383, 385 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH NJW 1967, 1238 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).

    Hingegen reicht es nicht aus, daß Passanten einen Weg ohne weiteres benutzen können und dies gelegentlich auch einmal tun (BGHSt 14, 383, 385) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

    Deswegen ist die Bestimmung nur anwendbar, wenn auf dem öffentlichen Wege gegen das Opfer unmittelbare Gewalt angewendet wird (BGHSt 14, 383; 17, 179, 181 [BGH 16.03.1962 - 4 StR 14/62]; 21, 299) [BGH 25.08.1967 - 1 StR 641/66].

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in

    Dazu genügt es allerdings, daß der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen hat, mag er dann auch die den Raub vollendende Wegnahmehandlung erst außerhalb des öffentlichen Weges durchführen (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH LM Nr. 10 zu § 250 StGB; BGH Urt. v. 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).

    Zur Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, daß ein Weg von jedermann betreten werden kann; hinzu kommen muß, daß er tatsächlich auch von jedermann, nicht etwa nur von Besuchern des Hauses, benutzt wird und daß ihn der Verfügungsberechtigte zum allgemeinen Gebrauch freigegeben hat (BGHSt 13, 12; 14, 383 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60]; BGH Urt. v. 22. September 1955 - 4 StR 320/55 -).

  • BGH, 24.11.1964 - 5 StR 481/64

    Rechtsmittel

    Entscheidend für die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist, ob die dort bezeichneten Örtlichkeiten nach dem Willen des Eigentümers dem öffentlichen Verkehr zu dienen bestimmt sind und wirklich dienen (vgl. RG JW 1930, 3407 14 ; BGHSt 13, 12; 14, 383,384) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

    Der bloße Umstand, daß auch andere Benutzer der Straße als die Besucher des Hauses die Nische betreten können und dies vielleicht in seltenen Fällen auch einmal tun, kann die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht rechtfertigen (vgl. BGHSt 14, 383, 385) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62

    Rechtsmittel

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das auch in Fällen angenommen worden, in denen der Täter einen öffentlichen Weg verlassen und das unmittelbar angrenzende Gelände zum Weitergehen benutzt hat, weil der Weg aufgeweicht und nicht begehbar war (Urteil 1 StR 575/59 vom 22. Dezember 1959, erwähnt bei Fränkel in der Anm. zu LM StGB § 250 Nr. 21 = BGHSt 14, 383).

    Da im vorliegenden Falle die Gewaltanwendung auch keinesfalls wenigstens teilweise schon auf dem öffentlichen Wege begangen worden ist (vgl. hierzu BGHSt 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60], konnte der Senat das Urteil in entsprechender Anwendung des § 354 StPO von sich aus dahin berichtigen, daß der Beschwerdeführer des Raubes nach § 249 StGB schuldig ist.

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 138/72

    Strafbarkeit wegen Straßenraubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

    Damit gehört es nicht mehr zum Straßenraum, selbst wenn es Straßenbenutzer ohne weiteres betreten konnten (BGHSt 14, 383, 385 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH VRS 32, 352, 354).

    Der Umstand allein, daß er die Geldbörse mit Gewalt wegnehmen wollte, "sobald sich eine günstige Örtlichkeit bot", kann eine Verurteilung wegen Straßenraubes nicht rechtfertigen (BGHSt 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 50/64

    Rechtsmittel

    Das setzt aber voraus, daß Verkehrsteilnehmer sie mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Eigentümers zur Abkürzung ihres Weges, zur Umgehung nicht oder nur schwer gangbarer Stellen des öffentlichen Weges oder der Straße oder aus anderen ähnlichen Gründen zu betreten pflegen (vgl. BGHSt 14, 383, 385 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60] und die dort mitgeteilten weiteren Entscheidungen).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil BGHSt 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60] ausgeführt, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB setze, soweit er den Straßenraub betrifft, voraus, daß diejenigen Handlungen, welche den Dieb stahl zum Raub machen, also die Gewaltanwendung gegen eine Person oder die Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben, ganz oder teilweise auf einem öffentlichen Wege oder einer Straße begangen werden.

  • BGH, 26.02.1963 - 5 StR 26/63

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist vielmehr, daß er dem öffentlichen Verkehr freigegeben ist und ihm auch tatsächlich dient (vgl. BGHSt 14, 383, 384 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60] und LM StGB § 250 Nr. 22).

    Die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist jedoch aus folgenden Gründen nicht frei von rechtlichen Bedenken: Eine Verurteilung wegen Straßenraubes setzt voraus, daß diejenigen Handlungen, die die Wegnahme zum Raub machen, hier also die Gewaltanwendung, ganz oder teilweise auf dem (hier allein in Betracht kommenden) öffentlichen Wege begangen werden (BGHSt 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 25/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung und Erpressung - Verfahrensfehler in Form der

  • BGH, 15.10.1974 - 4 StR 475/74

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung des sachlichen Rechts -

  • BGH, 14.10.1970 - 3 StR 185/70

    Hinweispflicht des Gerichts an den Verteidiger bei Bedenken gegen die

  • BGH, 30.08.1968 - 1 StR 414/68

    Rechtliche Angreifbarkeit der Überzeugung des Tatrichters

  • BGH, 07.06.1968 - 4 StR 144/68

    Fehlen von Angaben über den Tatort eines Raubes

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1961 - 1 StR 575/60

    Raub auf einem "öffentlichen Platz"

  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 652/67

    Einordnung eines Feldweges als öffentlich

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 351/67

    Verurteilung wegen Straßenraubes - Rechtswidrigkeit der Zueignung einer Sache -

  • BGH, 20.12.1972 - 3 StR 336/72

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen schweren Raubes

  • BGH, 25.05.1966 - 4 StR 113/66

    Loslassen einer Handtasche als unmittelbare Folge der Gewaltanwendung bei einem

  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60

    Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der

  • BGH, 13.06.1969 - 4 StR 189/69

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Zugehörigkeit der Stelle

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