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BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,52
BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84 (https://dejure.org/1984,52)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 (https://dejure.org/1984,52)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1984 - 9 C 17.84 (https://dejure.org/1984,52)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - Wiederholungsverfolgung

  • hjil.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 169
  • NJW 1985, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (898)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Ob es einen dahingehenden Erfahrungssatz gibt - und gegebenenfalls von welcher Aussagekraft dieser ist -, mag dahinstehen; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt ein solcher allenfalls die Feststellung, die Wiederholung eines Pogroms lasse sich jedenfalls nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen (vgl. BVerwGE 65, 250 [252]; 70, 169 [170]).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Eine Verfolgungsgefahr liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn dem Asylsuchenden für seine Person bei verständiger, nämlich objektiver, Würdigung der gesamten Umstände seines Falles - politische - Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. z.B. Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    a) Soweit die Gefahr künftiger asylerheblicher Eingriffe in Frage steht, ist die Einschätzung nötig, ob eine politische Verfolgung in absehbarer Zeit mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht bzw. - wenn der Betroffene bereits einmal politische Verfolgung erlitten hatte - ob eine Wiederholung gleicher oder ähnlicher Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 54, 341, [359 ff.] und BVerwGE 55, 82 [83]; 70, 169 ff.; 71, 175 [178 f.]).
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