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OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36029
OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06 (https://dejure.org/2008,36029)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2008 - 13 U 27/06 (https://dejure.org/2008,36029)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 13 U 27/06 (https://dejure.org/2008,36029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit formularmäßiger Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen; Bemessung der Verjährung von nachgeforderten Zinsanspüchen nach der Verjährung der Hauptforderungenforderungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 3039
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2004, 825 ff.) hält die Klägerin die in der Vergangenheit gewährte Verzinsung der Spareinlagen für erheblich zu niedrig und die vorerwähnte Zinsänderungsklausel für unwirksam.

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung sind die maßgeblichen Grundsätze, die sich aus der Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03 - ( = WM 2004, 825 ff.) zur Unwirksamkeit von formularmäßigen Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen ergeben.

    In diesem Zusammenhang gibt der BGH (WM 2004, 825, 827) den Banken auf, unter den "Bezugsgrößen des Kapitalmarkts diejenigen oder eine Kombination derjenigen auszuwählen", die den tatsächlichen "Gegebenheiten ihres Geschäfts" - hier mithin den der tatsächlichen Zinsanpassung bei Sparverträgen mit Langfristcharakter - "möglichst nahe kommen", und sie zum "Maßstab für künftige Zinsänderungen zu machen".

    Andererseits basiert es auf dem im Urteil des BGH WM 2004, 825, 827 postulierten Äquivalenzprinzip, wonach die bei Vertragsbeginn zwischen den Vertragsparteien implizit vereinbarte Marge für die gesamte Laufzeit des Vertrags gelten soll.

  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Dies hat die Rechtsprechung (OLG Frankfurt NJW 1998, 997, 999; vgl. auch BGH BKR 2002, 690, 692) für die Behandlung von Zinsen bei jahrelang nicht vorgelegten Sparbüchern entwickelt.

    Dem liegt zugrunde, dass der Inhaber eines Sparbuches mit Sparguthaben aufgrund der generellen vertraglichen Absprache zwischen der Bank und ihm erwarten kann und in der Regel erwartet, dass die Zinsen jeweils zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind, auch wenn er das Sparbuch jahrelang nicht zum Nachtrag vorlegt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1998, 997, 999).

    Im Übrigen ändert sich die Rechtsnatur des Zinsnachforderungsanspruchs nicht unabhängig davon, ob die Zinsgutschrift wegen Nichtvorlage des Sparbuchs unterblieben ist, wie dies der Entscheidung des OLG Frankfurt NJW 1998, 997, 999 zugrunde lag, oder - wie hier - wegen Falschberechnung zu niedrig ausgefallen ist.

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Dies hat die Rechtsprechung (OLG Frankfurt NJW 1998, 997, 999; vgl. auch BGH BKR 2002, 690, 692) für die Behandlung von Zinsen bei jahrelang nicht vorgelegten Sparbüchern entwickelt.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Auch wenn der Schuldner - wie hier - davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen nicht weiß, fehlt der für eine Verwirkung erforderliche Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NJW 2000, 140, 142).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die bei objektiver Betrachtungsweise das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (vgl. BGHZ 105, 290, 298).
  • LG Köln, 19.01.2006 - 15 O 393/05

    Rechtliche Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in einem Sparvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 393/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    BeckRS 2011, 3039).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Der rechtlich nicht vorgebildete Kunde, auf den bei der Auslegung der im Sparvertrag getroffenen Abreden abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 31; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, ZIP 2019, 679 Rn. 38, 41), erwartet aber aufgrund der vertraglichen Absprache über die Zinskapitalisierung, wie sie in Ziffer 3.3 der Bedingungen für den Sparverkehr getroffen worden ist, dass die Bank die vertraglich geschuldeten Zinsen auch dann am Ende eines Geschäftsjahres dem Kapital zuschlägt, wenn er sein Sparbuch nicht zum Nachtrag vorlegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008, 13 U 27/06, juris Rn. 24, insoweit nicht Gegenstand der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Senatsurteil vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 ff.).
  • OLG Dresden, 31.03.2021 - 5 MK 2/20

    Zinsanpassungsklauseln für "S-Prämiensparen flexibel"-Sparverträge unwirksam ...

    Seite 15 16.01.2008, 13 U 27/06, BeckRS 2011, 3039; Senatsurteil vom 22.04.2020, 5 MK 1/19, BeckRS 2020, 6640 Rn. 89; OLG Dresden, Urteil vom 14.05.2020, 8 U 538/19; Schürmann/Langner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., Kap. 14 § 70 Rn. 31; EBJS, Bank- und Börsenrecht III, Rn. III 1 bis III 35, zitiert nach beck-online; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Update Stand 18.06.2020, § 197 Rn. 80).
  • OLG Dresden, 09.09.2020 - 5 MK 2/19

    Erzgebirgssparkasse: Zinsanpassungsklauseln unwirksam

    Die Zinsansprüche werden erst mit der Beendigung des Prämiensparvertrages, gemeinsam mit der Begründung der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches auf das Kapital fällig, wenn - wie hier in Ziffer 3.3 der Bedingungen für den Sparverkehr - vertraglich vereinbart ist, dass die Zinsen zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, NJW 2002, 2707, 2708; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.08.1997, 23 U 166/96, NJW 1998, 997, 999; OLG Köln, Urteil vom 16.01.2008, 13 U 27/06, BeckRS 2011, 3039; Senatsurteil vom 22.04.2020, 5 MK 1/19, BeckRS 2020, 6640 Rn. 89; OLG Dresden, Urteil vom 14.05.2020, 8 U 538/19; Schürmann/Langner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., Kap. 14 § 70 Rn. 31).
  • OLG Dresden, 14.05.2020 - 8 U 538/19

    1. Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 613 Abs. 2 ZPO hat nur zu erfolgen,

    Der Lauf der Verjährung für einen Anspruch auf Gutschrift von Zinsen beginnt auch hinsichtlich zu gering festgeschriebener und in Kapital umgewandelter Zinsen erst mit dem Ende des Sparvertrages (Anschluss an BGHZ 151, 47, OLG Frankfurt, NJWW 1998, 997 und OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008, 13 U 27/06, Rn. 24 bei juris).

    Der Senat schließt sich der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln an, dass bei einem Sparbuch, bei dem - wie hier - die vertragliche Absprache zwischen den Parteien besteht, dass die Zinsen zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind - die Verjährung erst mit der Kündigung des Sparvertrages auch hinsichtlich zu gering festgeschriebener und in Kapital umgewandelter Zinsen beginnt (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.08.1997, 23 U 166/96 und Urt. v. 22.10.2004, 2 U 12/04, Rn. 26; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2008, 13 U 27/06; Schimansky/ Bunte/Lwowski, BankR-HdB, 3. Abschnitt Einlagen und Kreditgeschäft, 14. Kapitel, Einlagengeschäft, § 70, Rn. 31 zitiert nach beck-online; EBJS, Bank- und Börsenrecht III, Rn. III 1 bis III 35, zitiert nach beck-online).

  • LG Saarbrücken, 26.02.2021 - 1 O 197/20

    Prämiensparvertrag: Beginn der Verjährungsfrist des Korrektur- oder

    Damit kann sich die Kammer nicht der Begründung des OLG Köln (Urteil vom 16.01.2008, 13 U 27/06, Rdn. 24 nach juris) anschließen.
  • OLG Dresden, 31.03.2021 - 5 MK 3/20

    Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Meißen

    Seite 14 Die Zinsansprüche werden erst mit der Beendigung des Prämiensparvertrages, gemeinsam mit der Begründung der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches auf das Kapital fällig, wenn - wie hier in Ziffer 3.3 der Bedingungen für den Sparverkehr - vertraglich vereinbart ist, dass die Zinsen zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, NJW 2002, 2707, 2708; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.08.1997, 23 U 166/96, NJW 1998, 997, 999; OLG Köln, Urteil vom 16.01.2008, 13 U 27/06, BeckRS 2011, 3039; Senatsurteil vom 22.04.2020, 5 MK 1/19, BeckRS 2020, 6640 Rn. 89; OLG Dresden, Urteil vom 14.05.2020, 8 U 538/19; Schürmann/Langner in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., Kap. 14 § 70 Rn. 31).
  • LG Krefeld, 20.05.2021 - 3 O 241/20

    Prämiensparvertrag, Zinsanpassungsverpflichtung

    Den Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 16.01.2008 - 13 U 27/06, wonach der Fall, dass Zinsen im Sparbuch aufgrund einer Falschberechnung zu niedrig ausgewiesen wurden, mit dem Fall eines Zinsnachforderungsanspruchs bei fehlenden Zinsgutschriften wegen Nichtvorlage des Sparbuchs gleichgestellt sei, kann die Kammer - im Anschluss an die Ausführungen des LG Saarbrücken, a.a.O. - nicht folgen.
  • LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Da der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen nicht weiß, fehlt der für eine Verwirkung erforderliche Vertrauenstatbestand (OLG Köln v. 16.01.2008, 13 U 27/06).
  • LG Krefeld, 22.07.2021 - 3 O 270/20
    Den Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 16.01.2008 - 13 U 27/06, wonach der Fall, dass Zinsen im Sparbuch aufgrund einer Falschberechnung zu niedrig ausgewiesen wurden, mit dem Fall eines Zinsnachforderungsanspruchs bei fehlenden Zinsgutschriften wegen Nichtvorlage des Sparbuchs gleichgestellt sei, kann die Kammer - im Anschluss an die Ausführungen des LG Saarbrücken, a.a.O. - nicht folgen.
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