Rechtsprechung
EuGH, 07.02.2014 - C-482/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Macinský und Macinská
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Macinský und Macinská
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Macinský und Macinská
Vorabentscheidungsersuchen - Okresný súd Pre?¡ov - Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) - Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die die es einem Gläubiger ermöglicht, ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-482/12
- EuGH, 07.02.2014 - C-482/12
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 01.06.2022 - T-628/17
Aeris Invest/ Kommission und CRU
Außerdem hat der Gerichtshof auf seine ebenfalls im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), getroffene Feststellung hingewiesen, dass eine Delegation der ersten Art nicht geeignet ist, die Ausübung der übertragenen Befugnisse wesentlich zu beeinflussen, während eine Delegation der zweiten Art dadurch, dass an die Stelle des Ermessens der übertragenden Behörde das Ermessen derjenigen Stelle tritt, der die Befugnisse übertragen worden sind, eine "tatsächliche Verlagerung der Verantwortung" bewirkt (Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:182, Rn. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21
Vseobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
25 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. Februar 2014 (C-482/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:182). - EuG, 01.06.2022 - T-570/17
Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und …
Außerdem hat der Gerichtshof auf seine ebenfalls im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), getroffene Feststellung hingewiesen, dass eine Delegation der ersten Art nicht geeignet ist, die Ausübung der übertragenen Befugnisse wesentlich zu beeinflussen, während eine Delegation der zweiten Art dadurch, dass an die Stelle des Ermessens der übertragenden Behörde das Ermessen derjenigen Stelle tritt, der die Befugnisse übertragen worden sind, eine "tatsächliche Verlagerung der Verantwortung" bewirkt (Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:182, Rn. 42).