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BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90 - dejure.org

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   BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90   

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https://dejure.org/1990,21928
BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90 (https://dejure.org/1990,21928)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1990 - IX ZR 96/90 (https://dejure.org/1990,21928)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - IX ZR 96/90 (https://dejure.org/1990,21928)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 22/90

    Ansprüche auf Erhöhung einer Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90
    Wie der Senat in den dem Beklagten bekannten Entscheidungen vom 31. Mai 1990 - IX ZR 21/90 und IX ZR 22/90 - dargelegt hat, unterliegen Ansprüche auf Erhöhung einer Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht der Verjährung.
  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 21/90

    Verjährung bzw. Verwirkung von Rentenansprüchen nach dem BEG

    Auszug aus BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90
    Wie der Senat in den dem Beklagten bekannten Entscheidungen vom 31. Mai 1990 - IX ZR 21/90 und IX ZR 22/90 - dargelegt hat, unterliegen Ansprüche auf Erhöhung einer Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht der Verjährung.
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Dieser prozessuale Anspruch, der den Gegenstand des Rechtsstreits bildet, wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Danach können früher schon vorhandene, im Vorprozeß aber nicht vorgetragene Tatsachen, die mit dem Prozeßstoff des Vorprozesses in Zusammenhang stehen und den dortigen Tatsachenfeststellungen widersprechen, grundsätzlich nicht mehr mit dem Ziel vorgetragen werden, daß das kontradiktorische Gegenteil der früher festgestellten Rechtsfolge ausgesprochen wird (BGHZ 98, 353 (358 f); vgl. auch BGH Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91 - BGHZ 117, 1, 4 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] = BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Zug- um-Zug-Verurteilung 1).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Dazu ist erforderlich, daß der Kläger - wenn auch nur hilfsweise - seinen Anspruch aus dem vorgetragenen Sachverhalt herleitet (vgl. BGH, Urt. v. 18. November 1982 - IX ZR 91/81, NJW 1983, 388, 389; BGHZ 117, 1, 5 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]; MünchKomm/Lüke, ZPO Vor § 253 Rdn. 32; § 253 Rdn. 74; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 253 Rdn. 45, 123, 125).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Danach konnten die Übertragungsvereinbarungen, als frühere schon vorhandene Tatsachen, die mit dem Prozeßstoff des Vorprozesses in Zusammenhang stehen und den dortigen Tatsachenfeststellungen zum Vermächtnisanspruch widersprechen, grundsätzlich nicht mehr mit dem Ziel vorgetragen werden, daß das "kontradiktorische Gegenteil" der früheren festgestellten Rechtsfolge ausgesprochen wird (vgl. BGHZ 98, 353, 358 f; vgl. auch BGHZ 117, 1, 4 ff [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]; Urt. v. 14. Juli 1993, VIII ZR 103/92, WM 1993, 1809, 1810; 24. Juni 1993, III ZR 43/92, BGHR ZPO § 322 Abs. 1 - Schaden 1).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    a) Der den Streitgegenstand im Zivilprozeß bildende prozessuale Leistungsanspruch wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt (z.B. BGHZ 117, 1, 5 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] m.Nachw.).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Nach der prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. insbesondere BGHZ 117, 1, 5 f [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt, wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt "seinem Wesen nach" erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGHZ 117, 1, 6, 7 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]m.w.N.).

  • BGH, 27.09.1993 - II ZB 5/93

    Beschwer bei Änderung des Tatsachenvortrags des Berufungsklägers

    Dieser ist nicht identisch mit dem zugrundeliegenden materiellrechtlichen Anspruch, sondern er bestimmt sich nach dem Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]; Urt. v. 22. November 1990, aaO; Zöller/Vollkommer, ZPO 18. Aufl. Einl. Rdn. 63; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO 15. Aufl. § 95 III 3, 1V).
  • OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00

    Streit über eine Werklohnforderung; Beantragung der Einholung eines schriftlichen

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  • OLG Frankfurt, 11.02.1997 - 11 U (Kart) 38/96

    Höhe der Kosten für die Netzübernahme

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  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 536/96

    Rechtskraftwirkung eines Urteils aus der ehemaligen DDR - Schadensersatz wegen

    Dieser wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91 - BGHZ 117, 1, 5 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90], m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1993 - IX ZR 11/92

    Bindungswirkung eines fehlerhaften, rechtskräftigen Feststellungsurteils zum

  • OLG Naumburg, 30.05.2000 - 11 U 224/99

    Entscheidung über eine Feststellungsklage hinsichtlich einer

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 159/93

    Gesellschafter einer im Rahmen eines sogenannten Bauherrenmodells gegründeten

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