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BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65 - dejure.org

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   BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65   

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https://dejure.org/1967,5294
BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65 (https://dejure.org/1967,5294)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1967 - Ib ZR 26/65 (https://dejure.org/1967,5294)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 (https://dejure.org/1967,5294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung eines Konkurrenzangebots auf Grundlage von Geheimunterlagen der Gegenpartei - Wettbewerbswidrigkeit durch Nachahmung und Ausbeutung fremder Leistungen - Wettbewerbswidrigkeit der Auswertung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Dabei ist es nicht entscheidend, ob die ausgebeutete Leistung objektiv neu oder besondere eigenartig ist und ob der Verletzer durch eigene Arbeit ähnliche Leistungen hätte erbringen und daher ohne das fremde Vorbild hätte auskommen können (vgl. BGH GRUR 1958, 351, 353 - Deutschland-Decke; 1961, 40, 42 - Wurftaubenpresse; ferner für den Fall der Vorlagenfreibeuterei GRUR 1960, 554, 556 - Handstrickverfahren).

    Für den vergleichbaren Fall einer Vorlagenfreibeuterei hat der frühere Erste Zivilsenat ausgeführt, es könne nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, daß dem Verletzten entsprechende Aufträge entgingen, die Zuerkennung von Schadensersatz sei so lange gerechtfertigt, wie nicht der Verletzer Umstände für eine abweichende Beurteilung darlege, und die demselben Zweck dienende Vorschrift des § 287 ZPO gebe die Handhabe, die Frage nach Entstehung und Höhe des Schadens in möglichst freier Beweiswürdigung zu beantworten (GRUR 1960, 554, 556 - Handstrickverfahren).

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Der Vorwurf der Unlauterkeit knüpft in einem solchen Falle nicht in erster Linie an den objektiven Wert der nachgeahmten Leistung an, sondern an den subjektiven Tatbestand der Ausnutzung eines Vertrauensbruches, die zwar wiederum für sich allein im allgemeinen nicht unlauter ist (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezug; 1965, 310, 312 - Speisekartoffeln), die sich aber gerade im Stadium der Vertragsverhandlungen außerordentlich schädlich auswirken kann, wenn auf diese Weise spezifizierte interne Angebotsunterlagen in die Hände eines Mitbewerbers gelangen und diesem die schleunige Abgabe eines entsprechenden und billigeren Angebotes erleichtern.

    Auch ist derjenige, der sich einer sich von selbst aufdrängenden Kenntnis und der daraus folgenden Prüfungspflicht bewußt verschließt, dem Kennenden gleichzustellen (Baumbach/Hefermehl a.a.O., Einleitung II 77 f; vgl. auch BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55; 1957, 219, 221 f - Bierbezug).

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Ohne Rechtsirrtum geht das Berufungsgericht davon aus, daß die genannte gesetzliche Regelung eine Erleichterung der Geltendmachung des entgangenen Gewinnes durch Aufstellung einer Beweisregel bezweckt: Es genügt, daß der Verletzte die Wahrscheinlichkeit des Gewinnentganges in Zusammenhang mit dem schadenstiftenden Ereignis darlegt und beweist; dem Ersatzpflichtigen obliegt dann der Beweis, daß trotz dieser Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerwartung der Gewinn nach dem späteren Verlauf oder aus irgendwelchen anderen Gründen dennoch nicht erzielt worden wäre (BGHZ 29, 393, 397 f) [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58].
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Im übrigen verkennt die Revision, daß selbst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Auswertung eines Betriebsgeheimnisses durch ausgeschiedene Angestellte je nach Art und Dauer ihrer Mitarbeit wettbewerbswidrig sein kann (vgl. BGHZ 38, 391 - Industrieböden).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Im übrigen hätten entsprechende Beweisantritte in der Berufungsinstanz wiederholt werden müssen (vgl. BGHZ 35, 103).
  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar klargestellt worden, daß zur Beurteilung sittenwidriger Wettbewerbsverstöße im allgemeinen das am Begehungsort herrschende Recht maßgebend ist, daß als Begehungsort in der Regel derjenige Ort anzusehen ist, wo die wettbewerblichen Interessen der Wettbewerber aufeinanderstoßen, und daß keine allgemeine Pflicht inländischer Gewerbetreibender besteht, sich bei ihrem Wettbewerb untereinander auf dem Auslandsmarkt schlechthin an die meist strengeren Regeln des deutschen Wettbewerbsrechtes zu halten (BGHZ 40, 391 - Stahlexport).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Dabei ist es nicht entscheidend, ob die ausgebeutete Leistung objektiv neu oder besondere eigenartig ist und ob der Verletzer durch eigene Arbeit ähnliche Leistungen hätte erbringen und daher ohne das fremde Vorbild hätte auskommen können (vgl. BGH GRUR 1958, 351, 353 - Deutschland-Decke; 1961, 40, 42 - Wurftaubenpresse; ferner für den Fall der Vorlagenfreibeuterei GRUR 1960, 554, 556 - Handstrickverfahren).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Nähere Feststellungen zu dieser Frage waren indessen entbehrlich, da mit der Kenntnis der Tatumstände auch das notwendige Verschulden gegeben ist und Anhaltspunkte für einen unverschuldeten Irrtum nicht ersichtlich sind (vgl. BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Auch ist derjenige, der sich einer sich von selbst aufdrängenden Kenntnis und der daraus folgenden Prüfungspflicht bewußt verschließt, dem Kennenden gleichzustellen (Baumbach/Hefermehl a.a.O., Einleitung II 77 f; vgl. auch BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55; 1957, 219, 221 f - Bierbezug).
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65
    Dabei ist es nicht entscheidend, ob die ausgebeutete Leistung objektiv neu oder besondere eigenartig ist und ob der Verletzer durch eigene Arbeit ähnliche Leistungen hätte erbringen und daher ohne das fremde Vorbild hätte auskommen können (vgl. BGH GRUR 1958, 351, 353 - Deutschland-Decke; 1961, 40, 42 - Wurftaubenpresse; ferner für den Fall der Vorlagenfreibeuterei GRUR 1960, 554, 556 - Handstrickverfahren).
  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 15/63

    Verletzung des Handlesvertretervertrags durch den Handelsvertreter - Verzicht auf

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Hiernach erfordert der Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbsverstoßes im Sinne des § 1 UWG, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Verhalten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, wobei jedoch bedingter Vorsatz in dem Sinne genügt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen, er sich aber der Kenntnis der rechtserheblichen Tatumstände unter Verletzung einer ihm obliegenden Prüfungspflicht bewußt verschließt (BGH GRUR 1957, 219, 221 f - Bierbezug; 1955, 411, 414 - Zahl 55; Urt. v. 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 - UA 20).
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