Rechtsprechung
RG, 23.06.1924 - II 566/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des Erlangens des Gewahrsams an Nachlaßsachen. 2. Können Diebstahl und Unterschlagung miteinander in Fortsetzungszusammenhang stehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 228
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist …
Da eine tote Person keinen Gewahrsam mehr hat (RGSt 58, 228, 229;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 242 Rdn. 21), ist der Angeklagte nach den getroffenen Feststellungen (UA S. 8) nicht des versuchten Diebstahls, sondern lediglich der versuchten Unterschlagung (§ 246, §§ 22, 23 StGB) schuldig. - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
Rechtsmittel
Die Angeklagte St. hat ihrerseits durch die Wegnahme den Tatbestand des § 242 StGB erfüllt; die Zusammenfassung eines von der Angeklagten D. etwa in Mittäterschaft mit der St. begangenen Diebstahls mit der nachfolgenden Amtsunterschlagung zu einer fortgesetzten Tat ist aus Rechtsgründen nicht zulässig (RGSt 58, 228).
- BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hatte zwar in einigen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, daß nur versuchter Raub und Unterschlagung vorliege, wenn das Opfer infolge der Gewaltanwendung vor Vollendung der Wegnahme verstarb (RGSt 56, 23; 58, 228; 59, 273). - BGH, 03.10.1967 - 1 StR 311/67
Gewahrsam eines Fahrers - Alleingewahrsam mangels Überwachungsmöglichkeit wegen …
Zwischen den Tatbeständen der Unterschlagung und des Diebstahls wäre ein Fortsetzungszusammenhang nicht möglich (RGSt 58, 228, 229;… BGH GA 1962, 78, 79). - BGH, 10.10.1961 - 5 StR 428/61
Rechtsmittel
Letzteres würde nunmehr ausscheiden; die Rechtsprechung hat Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Unterschlagung stets abgelehnt (vgl. RGSt 58, 228, 229). - BGH, 03.06.1958 - 5 StR 135/58
Verwertung einer nur nicht widerlegten Einlassung des Angeklagten zu seinen …
Hätte aber der Angeklagte dem toten R. die Scheine weggenommen, so hätte er sie nur unterschlagen (RGSt 58, 228). - BGH, 16.11.1965 - 1 StR 489/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Da G. bereits tot war, als der Angeklagte seine Taschen nach Geld durchsuchte, kam ein Gewahrsamsbruch und damit Diebstahl nicht mehr in Betracht (RGSt 58, 228).