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EuGH, 16.03.1977 - 68/76 - dejure.org

Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.1977 - 68/76   

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EuGH, 16.03.1977 - 68/76 (https://dejure.org/1977,876)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1977 - 68/76 (https://dejure.org/1977,876)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1977 - 68/76 (https://dejure.org/1977,876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG Art. 34; ; EWG Art. 169

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 . MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer verlangten Ausfuhrerklärungen mit den europäischen Grundfreiheiten; Einfluss von Kontingenten, deren Größe je nach der Entwicklung des Marktes unter vorrangiger Berücksichtigung der Anträge der Staaten bei der Ausfuhr von Kartoffeln; Überwachung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 34; EWG Art. 169
    1. MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 515
  • NJW 1977, 2014
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Die Zuständigkeit der Gemeinschaft hänge vom Vorhandensein gemeinschaftlicher Regelungen in dem fraglichen Bereich ab (Rechtssache 22/70, Kommission/Rat - Slg. 1971, 263).
  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Ebenso sei es bei den Bestimmungen, die Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengemäßige Beschränkungen untersagten (verbundene Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer - Slg. 1976, 1279).
  • EuGH, 13.12.1967 - 17/67

    Neumann / Hauptzollamt Hof/Saale

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Die Gesamtheit der Vorschriften des Titels II insgesamt könnten Abweichungen von irgendeiner der allgemeinen Vorschriften des ersten Titels begründen (vgl. Rechtssache 17/67, Neumann/HZA Hof-Saale - Slg. 1967, 571-588; außerdem Urteil in der Rechtssache 92/71, Interfood/HZA Hamburg - Slg. 1972, 242, Randnummer 5 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    unterlägen, als auch bei solchen, für die dies noch nicht der Fall sei: Zum Beispiel sähen, was die Zölle und zollgleichen Abgaben zwischen den Mitgliedstaaten anbelange, die Artikel 39 bis 46 nichts von Artikel 16 des Vertrages Abweichendes vor; das Verbot der Ausfuhrzölle und ausfuhrzollgleichen Abgaben gelte daher seit dem 1. Januar 1962 mit unmittelbarer Wirkung für alle Erzeugnisse (Cadsky/Istituto Nazionale per il Commercie Estero, Slg. 1975, 281).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Das Gemeinschaftsrecht habe sehr wohl für Agrarerzeugnisse die Möglichkeit vorgesehen, bei konjunkturellen Spannungen dem einen oder dem anderen der Ziele des Artikels 39 den Vorrang vor dem freien Warenverkehr einzuräumen: Rechtssache 5/73 (Balkan Import-Export/Hauptzollamt Berlin Packhof, Slg. 1973, 1091, Randnummer 24 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    In Wahrheit seien diese Statistiken nicht aussagekräftig (vgl. auch Rechtssache Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181).
  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Sie stützt sich insoweit hauptsächlich auf die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache International Fruit Company/Produktschap voor Groenten en Fruit (Slg. 1971, 1107), nach der es als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen sei, wenn im innergemeinschaftlichen Handel das Erfordernis von "Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder ähnlichen Verfahren gleich welcher Art auch nur formal aufrechterhalten" werde.
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 16.03.1977 - 68/76
    Wenn diese abgeleiteten Rechtsvorschriften eine gemeinschaftliche Politik festlegten, dann könnten die Mitgliedstaaten nicht mehr parallel oder in Ergänzung hierzu Interventionsmaßnahmen ergreifen: Rechtssache 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-105/94

    Ditta Angelo Celestini gegen Saar-Sektkellerei Faber GmbH & Co. KG. - Gemeinsame

    36 Unter Hinweis auf das Urteil Kommission/Frankreich(40) trägt das Vereinigte Königreich vor, daß die Mitgliedstaaten zwar auf den ersten Blick zulässige Kontrollen von Wein in einer Weise vornehmen könnten, die faktisch gegen Artikel 30 des Vertrages verstosse; jedoch rechtfertige der blosse Umstand, daß Untersuchungen systematisch vorgenommen würden, diesen Schluß nicht.

    Der Gerichtshof habe im Urteil Kommission/Frankreich nicht die Anwendung systematischer Untersuchungen italienischer Weine durch die französischen Behörden an sich beanstandet, sondern vielmehr, daß diese Weine einem breit angelegten und gründlichen Programm systematischer Analysen unterzogen worden seien, "ohne daß konkrete Tatsachen vorgelegen hätten, die den Verdacht eines Betruges oder einer Ordnungswidrigkeit ... gerechtfertigt hätten", und ohne daß innerhalb Frankreichs beförderter französischer Wein hnlich häufig untersucht worden wäre(41).

    In bezug auf önologische Kontrollen hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich(55), nachdem er anerkannt hat, daß die damals geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Wein "den nationalen Behörden die Verpflichtung übertragen, die Einhaltung der Gemeinschaftsregelung zu gewährleisten, ... [und daß] Kontrollen durch Analysen ein nützliches Mittel zur Aufdeckung von Verstössen gegen die in Rede stehende Regelung darstellen [können]"(56), ausgeführt, daß "die vorgenommenen Kontrollen ... zur Erreichung der genannten Ziele erforderlich sein [müssen] und ... keine Hindernisse für die Einfuhr schaffen [dürfen], die zu diesen Zielen ausser Verhältnis stehen"(57).

    (43) - Vgl. a. a. O., Randnr. 8; vgl. auch Rechtssache 68/76 (Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, Randnr. 20).

    (48) - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, 539).

  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

    Sie fügt hinzu, nach den Urteilen vom 16. März 1977 (Rechtssache Nr. 68/76, Komission/Französische Republik, Slg. 1977, 515) und vom 25. Januar 1977.

    Das Urteil Charmasson und das Urteil vom 16. März 1977 (Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515) zeigten, daß vor dem Ablauf der Übergangszeit zwei Arten von Ausnahmen vom Vertrag erlaubt gewesen seien - die einen gestützt auf von den nationalen Behörden errichtete Marktorganisationen, die anderen auf Marktorganisationen, die die Gemeinschaftsorgane errichtet hätten -, daß aber seit dem Ende der Übergangszeit der Gerichtshof nur die Ausnahmen der ersten Art als aufgehoben ansehe, während die der zweiten Art zulässig blieben, wobei sich von selbst verstehe, daß die Zuständigkeit des Rates zu ihrer Errichtung richterlicher Kontrolle unterliege.

    Ebenso ergebe sich im Umkehrschluß aus dem Urteil vom 16. März 1977 (Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515), daß ein Mitgliedstaat von einer Gemeinschaftsvorschrift abweichen könne, wenn die Gemeinschaft diese Abweichung ermöglicht habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

    147 - Zur ausschließlichen und geteilten Zuständigkeit vgl. Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke u. a. (41/76, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32), vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (174/84, Slg. 1986, 559, Randnr. 31), und vom 16. März 1977, Kommission/Frankreich (68/76, Slg. 1977, 515, Randnr. 23).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Nach Ablauf der vom EWG-Vertrag vorgesehenen Übergangszeit sei die Anwendung innerstaatlicher Ausnahmevorschriften zu den Bestimmungen über den freien Warenverkehr im Handel mit allen Mitgliedstaaten weder durch das Fehlen einer gemeinsamen Marktordnung (vgl. Kommission/Französische Republik, 68/76 - Slg. 1977, 515) noch durch die Einbeziehung solcher Vorschriften in eine innerstaatliche Marktordnung für die betreffenden Waren (vgl. Charmasson/Ministère de l'Économie et des Finances, 48/74 - Slg. 1974, 1383) zu rechtfertigen.
  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    40 Insoweit ist im Übrigen daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Fehlen einer gemeinsamen Marktorganisation in einem bestimmten Bereich der Landwirtschaft keinen Einfluss auf die Anwendung der Artikel 28 EG und 29 EG auf den Handelsverkehr mit Erzeugnissen aus diesem Bereich hat und dass dies nach Ansicht des Gerichtshofes insbesondere für die Mitgliedstaaten gilt, die den Gemeinschaften aufgrund der Beitrittsakte von 1972 beigetreten sind (vgl. speziell in Bezug auf den Kartoffelsektor Urteile vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Handelspolitik -

    Die Artikel 39 bis 46 können deshalb seit dem Ende der Übergangszeit - auch bei einem landwirtschaftlichen Erzeugnis, für das noch keine gemeinsame Marktorganisation errichtet worden ist - nicht zur Begründung einer einseitigen Abweichung von Artikel 34 EWG-Vertrag herangezogen werden." (Urteil vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515, Randnrn.

    18 bis 20 der Entscheidungsgründe; siehe auch Urteile vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74, Charmasson, Slg. 1974, 1381; in der Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, a. a. O.; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/78, Meijer BV/Department of Trade, Ministry of Agriculture ... Slg. 1979, 1387; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729).

  • EuGH, 29.03.1979 - 118/78

    Meijer BV / Department of Trade u.a.

    Das Verbot solcher Beschränkungen gelte auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, selbst wenn noch keine gemeinsame Marktorganisation errichtet worden sei (Rechtssache 48/74, Charmasson/Minister für Wirtschaft und Finanzen, Slg. 1974, 1383; Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515).

    Die Kommission faßt die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes zusammen und stellt fest, das Urteil Charmasson sei in den Urteilen in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515) und in den verbundenen Rechtssachen 80 und 81/77 (Les Commissionnaires Réunis und Les fils de Henri Ramel/Receveur des douanes, Urteil vom 20.4. 1978, Slg. 1978, 927) bestätigt worden.

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (75) - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1971 in den verbundenen Rechtssachen 51/71 bis 54/71 (International Fruit Company, Slg. 1971, 1107, Randnrn. 8 und 9)(Erfordernis einer Ausfuhrlizenz oder eines ähnlichen Verfahrens, auch wenn nur formell), vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197, insbesondere Randnr. 16)(Erfordernis einer Lizenz nur für die Ausfuhr bestimmter Waren oder eines Prüfungszeugnisses über die Einhaltung bestimmter Qualitätsnormen), vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, Randnrn. 14 und 15)(Erfordernis einer besonderen Ausfuhrerklärung für die Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse), vom 26. Februar 1980 (Vriend, zitiert in Fußnote 63, Randnr. 10), vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 29/82 (Van Luipen, Slg. 1983, 151, Randnr. 9)(Abhängigkeit der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse davon, daß der Exporteur einer öffentlichen oder behördlich anerkannten Stelle angeschlossen ist), vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659, insbesondere Randnr. 24)(Verbot oder Beschränkung aufgrund verschiedener Maßnahmen der Ausfuhr eines bestimmten Erzeugnisses durch andere Wirtschaftsteilnehmer als ein staatlich kontrolliertes Unternehmen) sowie vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92 (Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, insbesondere Randnr. 42)(Systematische Grenzkontrollen zur Prüfung der Zusammensetzung und Qualität eines bestimmten Einfuhrerzeugnisses).
  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Die Kommission faßt die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes zusammen und stellt fest, das Urteil Charmasson sei in den Urteilen in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515) und in den verbundenen Rechtssachen 80 und 81/77 (Les Commissionnaires Réunis und Les Fils de Henri Ramel/Receveur des douanes, Urteil vom 20.4. 1978, Slg. 1978, 927) bestätigt worden.
  • EuGH, 11.06.1985 - 288/83

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 13.03.1979 - 119/78

    Peureux

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1978 - 83/78

    Pigs Marketing Board gegen Raymond Redmond. - Gemeinsame Marktorganisation für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1993 - C-134/92

    Burkhard Mörlins gegen Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt AG. - Zucker - Quoten

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 194/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1982 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1986 - 279/84

    Walter Rau Lebensmittelwerke und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1978 - 80/77

    Société Les Commissionnaires Réunis SARL gegen Receveur des douanes ; SARL Les

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1983 - 237/82

    Jongeneel Kaas BV und andere gegen Niederländischer Staat und Stichting Centraal

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1979 - 232/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-337/91

    A. M. van Gemert-Derks gegen Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1978 - 78/77

    Johann Lührs gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1984 - 47/83

    Berufungsverfahren eingeleitet gegen eine Ordnungsmaßnahme von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Aimé Richardt und Les Accessoires Scientifiques SNC. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1978 - 118/78

    C.J. Meijer BV gegen Department of Trade, Ministry of Agriculture, Fisheries and

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1979 - 231/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

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