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Rechtsprechung: StV 1993, 352 - dejure.org
Weitere Entscheidung unten: AG Mannheim, 18.01.1993

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   BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90   

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BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90 (https://dejure.org/1993,60)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90 (https://dejure.org/1993,60)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 (https://dejure.org/1993,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Folgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens - Berücksichtigung der Verfahrensverzögerung beim Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - Überlange Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensbeschleunigung - Verzögerung - Verfahren - Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3254
  • StV 1993, 352
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 >28 f.<; 63, 45 >68 f. Vorprüfungsausschuß<, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG >Kammer<, NJW 1992, S. 2472 ).

    Dabei kann für die Frage, ob eine dem Grundgesetz widerstreitende Verfahrensverzögerung vorliegt, und bei der Bestimmung der daraus zu ziehenden Folgerungen auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die in dem Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 24. November 1983 (NJW 1984, S. 967 ) herangezogen worden sind.

    Aus diesem Grund muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Extrembereich zur Einstellung (z.B. nach § 153 Abs. 2 StPO , vgl. BGH, NJW 1990, S. 1000 >1001<) oder zum Vorliegen eines unmittelbar aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes herzuleitenden Verfahrenshindernisses führt (BVerfG, NJW 1984, S. 967 ).

    Dabei liegt es schon mit Rücksicht auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nahe, ist aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung angezeigt, daß die Fachgerichte der Strafgerichtsbarkeit, wenn sie in Anwendung des Straf- und Strafverfahrensrechts die gebotenen Folgen aus einer Verfahrensverzögerung ziehen, dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher bestimmen ( EGMR , EuGRZ 1983, S. 371 >381 f.<; BVerfG, NJW 1984, S. 967 ).

    Im Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 (NJW 1984, S. 967 >968<) ist die exakte Bestimmung der Strafmilderung nur deshalb für entbehrlich gehalten worden, weil ihr Maß schon durch den Vergleich der in den verschiedenen Instanzen gegen den damaligen Angeklagten verhängten Strafen offen zutage trat und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte.

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Dabei liegt es schon mit Rücksicht auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nahe, ist aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung angezeigt, daß die Fachgerichte der Strafgerichtsbarkeit, wenn sie in Anwendung des Straf- und Strafverfahrensrechts die gebotenen Folgen aus einer Verfahrensverzögerung ziehen, dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher bestimmen ( EGMR , EuGRZ 1983, S. 371 >381 f.<; BVerfG, NJW 1984, S. 967 ).

    Die "Anklage" kann jedoch auch die Form anderer Maßnahmen annehmen, die einen solchen Vorwurf enthalten und wichtige Rückwirkungen auf die Lage des Verdächtigen nach sich ziehen (vgl. EGMR , EuGRZ 1983, 371 >379< - Eckle - EuGRZ 1985, S. 585 >587< - Corigliano - NJW 1986, S. 647 >648< - Foti u.a. -).

    Danach kann die Frist des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch schon vor einer Anklage im Sinne der Strafprozeßordnung oder einer förmlichen Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit der Bekanntgabe einer Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnung beginnen (vgl. EGMR , EuGRZ 1983, S. 371 >379, 380< - Eckle -).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 >28 f.<; 63, 45 >68 f. Vorprüfungsausschuß<, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG >Kammer<, NJW 1992, S. 2472 ).

    a) Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muß nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 >28<; 55, 349 >368 f.<).

    b) Ein Strafverfahren von überlanger Dauer kann den Beschuldigten - zumal dann, wenn die Dauer durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane bedingt ist - zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen (vgl. für das Disziplinarverfahren BVerfGE 46, 17 >29<).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 >274 f.<; 63, 45 >60<).

    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 >28 f.<; 63, 45 >68 f. Vorprüfungsausschuß<, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG >Kammer<, NJW 1992, S. 2472 ).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, daß auch die dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerungen und die daraus resultierende überlange Verfahrensdauer als weiterer Strafmilderungsgrund berücksichtigt wurden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 6. September 1988, NJW 1990, S. 56 ).

    6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantiert das Recht des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist (Peukert in: Frowein/Peukert, EMRK -Kommentar 1985, Art. 6 , Rdnr. 98 ff.; BGH, NJW 1990, S. 56 ).

  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Aus diesem Grund muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Extrembereich zur Einstellung (z.B. nach § 153 Abs. 2 StPO , vgl. BGH, NJW 1990, S. 1000 >1001<) oder zum Vorliegen eines unmittelbar aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes herzuleitenden Verfahrenshindernisses führt (BVerfG, NJW 1984, S. 967 ).

    Durch die Rechtskraft des Schuldspruchs ist das Landgericht nicht gehindert zu prüfen, ob im Blick darauf, daß mittlerweile seit Tatende fast dreizehneinhalb Jahre vergangen sind, und auf die Dauer des weiteren Verfahrens die Schuld des Beschwerdeführers mittlerweile soweit ausgeglichen ist, daß eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, NJW 1990, S. 1000 f.).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können (vgl. Kloepfer, Verfahrensdauer und Verfassungsrecht, JZ 1979, S. 209 >214<; Schroth, Strafrechtliche und strafprozessuale Konsequenzen aus der Überlänge von Strafverfahren, NJW 1990, S. 29 >30<; Imme Roxin, Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege, München 1988, S. 249 ff.), treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zu dem Verschulden des Täters stehen muß (vgl. BVerfGE 6, 389 >439<; 20, 323 >331<; 50, 5 >12<; 54, 100 >108<).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Diese Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kann als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Umfang des aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hergeleiteten Gebots der Verfahrensbeschleunigung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 74, 358 >370<).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 >274 f.<; 63, 45 >60<).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können (vgl. Kloepfer, Verfahrensdauer und Verfassungsrecht, JZ 1979, S. 209 >214<; Schroth, Strafrechtliche und strafprozessuale Konsequenzen aus der Überlänge von Strafverfahren, NJW 1990, S. 29 >30<; Imme Roxin, Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege, München 1988, S. 249 ff.), treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zu dem Verschulden des Täters stehen muß (vgl. BVerfGE 6, 389 >439<; 20, 323 >331<; 50, 5 >12<; 54, 100 >108<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

  • EGMR, 10.12.1982 - 7604/76

    FOTI ET AUTRES c. ITALIE

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens gerieten sie in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, dass die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen müsse (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; NStZ 2006, 680, 681 = JR 2007, 251 m. Anm. Gaede; vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1992, 2472, 2473 für das Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Aus § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO, der Regelung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr, folgt nichts anderes (vgl. dagegen BVerfG - 2.Kammer des Zweiten Senats - EuGRZ 1994, 73, 77).
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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 18.01.1993 - 22 Ds 67/92   

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AG Mannheim, 18.01.1993 - 22 Ds 67/92 (https://dejure.org/1993,7279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 163a Abs. 4 S. 2, § 136 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Beweismitteln; Beschuldigtenerklärung; Fehlende Belehrung; Schweigerecht

Papierfundstellen

  • StV 1993, 182
  • StV 1993, 182 (nr)
  • StV 1993, 352 (Ls.)
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