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EuG, 14.05.1998 - T-317/94 - dejure.org

Rechtsprechung
   EuG, 14.05.1998 - T-317/94   

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https://dejure.org/1998,693
EuG, 14.05.1998 - T-317/94 (https://dejure.org/1998,693)
EuG, Entscheidung vom 14.05.1998 - T-317/94 (https://dejure.org/1998,693)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - T-317/94 (https://dejure.org/1998,693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung - Anordnung - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Begründung - Mildernde Umstände

  • Judicialis

    EGV Art. 85 Abs. 1; ; EGV Art. 190; ; Entscheidung 94/601/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Weig / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Moritz J. Weig GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
    1 Wettbewerb - Kartelle - Teilnahme an Unternehmenssitzungen mit wettbewerbsfeindlichem Gegenstand - Umstand, der es bei Fehlen einer Distanzierung von den getroffenen Beschlüssen erlaubt, auf die Beteiligung am nachfolgenden Kartell zu schließen

  • EU-Kommission

    Moritz J. Weig GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung - Anordnung - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Begründung - Mildernde Umstände.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Preiserhöhungen nach Absprachen von Kartonherstellern; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft; Würdigung der Teilnahme an Sitzungen über Preisabsprachen; Beteiligung an Maßnahmen zur Mengenkontrolle und zum Einfrieren von Marktanteilen auf dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) - Karton

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-317/94
    Folglich ist die Kommission dadurch, daß sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.

    In seinem Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92 (Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94) habe das Gericht entschieden, daß die Kommission bei der Festsetzung der Geldbuße nicht nur den Umsatz mit den von der Zuwiderhandlung betroffenen Produkten ansetzen dürfe (vgl. auch Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 121).

    Folglich darf die Kommission bei der Festsetzung der Geldbuße sowohl den Gesamtumsatz des Unternehmens, der wenn auch nur annähernd und unvollständig etwas über dessen Größe und Wirtschaftskraft aussagt, als auch den Teil dieses Umsatzes heranziehen, der mit den Waren erzielt wurde, auf die sich die Zuwiderhandlung erstreckte, und der somit einen Anhaltspunkt für das Ausmaß dieser Zuwiderhandlung liefern kann (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 120 und 121).

    Außerdem muß die Kommission bei der Berechnung der Geldbußen, die sie gegen Unternehmen verhängt, die sich an derselben Zuwiderhandlung beteiligt haben,normalerweise dieselbe Methode anwenden (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 122).

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-317/94
    Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).

    Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äußern sollten.

    Mit Beschluß vom 4. Juni 1997 hat der Präsident der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts die genannten Rechtssachen wegen ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden und einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-334/94 auf vertrauliche Behandlung stattgegeben.

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-317/94
    Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).

    Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äußern sollten.

    Mit Beschluß vom 20. Juni 1997 hat er einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-337/94 auf vertrauliche Behandlung eines in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Gerichts vorgelegten Dokuments stattgegeben.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-280/98

    Weig / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt D. Schroeder, Köln, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Moritz J. Weig GmbH & Co. KG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) teilweise für nichtig erklärte und die Klage im Übrigen abwies.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Punkt 3 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    252 Nach der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 331) kann es etwa ein Anhaltspunkt für die bloß passive Mitwirkung eines Unternehmens an einem Kartell sein, dass es deutlich seltener als die anderen Kartellmitglieder an den Treffen teilnahm (oben in Randnr. 88 zitiertes Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 343), dass es unabhängig von der Dauer seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung erst verspätet auf dem von dieser betroffenen Markt aufgetreten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 100) oder dass es ausdrückliche Erklärungen in diesem Sinne seitens der Vertreter von Drittunternehmen gibt, die ebenfalls an der Zuwiderhandlung beteiligt waren (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94, Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235, Randnr. 264).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    341 und 342, und vom 14. Mai 1998, Weig/Kommission, T-317/94, Slg. 1998, II-1235, Randnr. 283).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-309/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Eine Mitwirkung an der Untersuchung, die nicht über das hinausgeht, wozu die Unternehmen nach Artikel 11 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 verpflichtet sind, rechtfertigt aber keine Herabsetzung der Geldbuße (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94, Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235, Randnr. 283).
  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Nach der Rechtsprechung kann als Anhaltspunkt für die passive Rolle eines Unternehmens innerhalb eines Kartells berücksichtigt werden, dass es im Vergleich zu den gewöhnlichen Mitgliedern des Kartells deutlich seltener an den Besprechungen teilgenommen hat (siehe in diesem Sinne Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 343), dass es spät in den Markt, auf dem die Zuwiderhandlung stattgefunden hat, eingetreten ist, unabhängig davon, wie lange es an der Zuwiderhandlung mitgewirkt hat (siehe in diesem Sinne Urteil Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Randnr. 100), oder dass es entsprechende ausdrückliche Aussagen von Vertretern dritter an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen gibt (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94, Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235, Randnr. 264).

    Denn zwar können ausdrückliche Aussagen über die Rolle eines Unternehmens innerhalb eines Kartells berücksichtigt werden, wenn sie von Vertretern dritter Unternehmen stammen (siehe in diesem Sinne Urteil Weig/Kommission, Randnr. 264), dem Fehlen solcher Aussagen kann jedoch keinerlei Beweiskraft zukommen.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-280/98

    Weig / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 11.12.2003 - T-56/99

    Marlines / Kommission

  • EuGH, 16.11.2002 - C-298/98

    Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil;

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-347/06

    Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 2 K 2377/01

    Keine Rückstellung für zu erwartende Kartellbußen der EU

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