(Translated by https://www.hiragana.jp/)
BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,89
BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 (https://dejure.org/2006,89)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 (https://dejure.org/2006,89)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05 (https://dejure.org/2006,89)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,89) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verunreinigung der Wohnung durch Tabakkonsum, besenreine Rückgabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum; Umfang der Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung; Unwirksamkeit einer formularmäßigen starren ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zigarettenrauchen; besenreine Rückgabe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzanspruch wegen Verunreinigung der Wohnung durch Rauchen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen mit starren (unwirksamen) Fristen; Rauchen im Rahmen vertragsgemäßen Gebrauchs; besenreine Wohnungsrückgabe bedeutet nur Beseitigung grober Verschmutzungen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Tabakkonsum und Wohnungsverunreinigung/besenreine Rückgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Pflichten des Mieters bei Rückgabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beseitigung von Verunreinigungen durch Tabakkonsum; Begriff der "besenreinen" Rückgabe

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Pflichten des Mieters bei Rückgabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beseitigung von Verunreinigungen durch Tabakkonsum; Begriff der "besenreinen" Rückgabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Schadensersatz wegen Verunreinigungen durch Tabakkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum; Zum Inhalt einer Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Wohnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Was bedeutet "besenrein" bei einer Wohnungsrückgabe?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verunreinigung der Wohnung durch Tabakkonsum und die besenreine Wohnungsrückgabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen - Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    "Besenreine" Rückgabe

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Besereine Rückgabe einer Mietwohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Raucher

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Renovierungskosten: Wann ist die Wohnung besenrein zurückgegeben?

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    "Besenrein" meint nur grobe Verschmutzung

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Nikotinkonsum und besenreine Rückgabe

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Rauchen verstößt nicht gegen mietvertragliche Pflichten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Renovierungspflicht bei erhöhter Abnutzung der Mietwohnung durch Tabakkonsum

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und Nikotin

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Leitsatz)

    Zum Inhalt einer Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Wohnung sowie zur Frage, wann ein Schadenersatzanspruch wegen Tabakkonsums denkbar ist

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Nikotinrückstände

  • kanzleibeier.eu (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen Teil 8: Besenreine Übergabe

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Rauchender Mieter: So bleibt das Risiko von Schäden gering

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Nikotinrückständen in Mietwohnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Renovierungspflicht des Mieters wegen starkem Rauchen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Inhaltskontrolle von "Schönheitsreparaturklauseln"; Rauchen als vertragswidriger Gebrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückgabe der Mietwohnung: Muss Mieter Nikotinrückstände beseitigen? (IMR 2006, 109)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2915
  • MDR 2007, 205
  • NZM 2006, 691
  • ZMR 2006, 843
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Aus der Sicht eines verständigen Mieters hat die in § 8 Ziff. 3 des Mietvertrags enthaltene Regelung die Bedeutung, dass der Mieter nach Ablauf der dort festgelegten, verbindlichen Fristen von drei Jahren beziehungsweise von fünf Jahren auch dann zur Renovierung verpflichtet ist, wenn die Wohnung nach ihrem tatsächlichen Erscheinungsbild noch nicht renovierungsbedürftig ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05, NJW 2006, 1728, unter II 2 a, zu einem insoweit inhaltsgleichen Fristenplan).

    Eine solche "starre" Fälligkeitsregelung benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senat, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 b; Urteil vom 5. April 2006, aaO).

    Vielmehr bildet der Fristenplan mit der Schönheitsreparaturpflicht eine Einheit (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2004, aaO, unter II 3; vom 22. September 2004, aaO, unter II 1 c; vom 5. April 2006, aaO).

  • LG Saarbrücken, 25.07.1997 - 13 BS 87/97

    Beseitigung von Nikotinablagerungen

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, verhält sich ein Mieter, der in der gemieteten Wohnung raucht und hierdurch während der Mietdauer Ablagerungen verursacht, grundsätzlich nicht vertragswidrig (so auch LG Köln, WuM 1991, 578 und NZM 1999, 456; LG Saarbrücken, WuM 1998, 689, 690; LG Hamburg, WuM 2001, 469; LG Karlsruhe, WuM 2002, 50; LG Berlin, GE 2004, 1096; Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A. Rdnr. 945; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 535 Rdnr. 29; Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 538 Rdnr. 3).

    Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen (vgl. LG Saarbrücken, WuM 1998, 689 f.; LG Wiesbaden, WuM 2001, 236, 237; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau bei Wohn- und Gewerberaum, 2. Aufl., F Rdnr. 83 f.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rdnr. 598; vgl. auch Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl.: "mit dem Besen grob gereinigt").

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Eine solche "starre" Fälligkeitsregelung benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senat, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 b; Urteil vom 5. April 2006, aaO).

    Vielmehr bildet der Fristenplan mit der Schönheitsreparaturpflicht eine Einheit (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2004, aaO, unter II 3; vom 22. September 2004, aaO, unter II 1 c; vom 5. April 2006, aaO).

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Eine solche "starre" Fälligkeitsregelung benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senat, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 b; Urteil vom 5. April 2006, aaO).

    Vielmehr bildet der Fristenplan mit der Schönheitsreparaturpflicht eine Einheit (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2004, aaO, unter II 3; vom 22. September 2004, aaO, unter II 1 c; vom 5. April 2006, aaO).

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Würden § 8 Ziff. 2 und 3 des Mietvertrags ohne den Fristenplan bestehen bleiben, müssten die Zeiträume, nach deren Ablauf die Schönheitsreparaturen auszuführen sind, durch Auslegung unter Zugrundelegung zulässiger Renovierungsintervalle bestimmt werden (vgl. Senat, BGHZ 92, 363, 368 f.).

    Denn der Vermieter hat die Möglichkeit, die Pflicht zur Ausführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen - auch im Wege formularvertraglicher Vereinbarung (st.Rspr., Senat, BGHZ 92, 363) - auf den Mieter abzuwälzen, wie es in der Praxis weithin üblich ist.

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05
    Denn die Zulassung der Revision kann wirksam nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte; unzulässig ist es dagegen, die Zulassung auf einzelne von mehreren möglichen Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, NJW 2003, 2529, unter A; Urteil vom 28. Oktober 2004 - VII ZR 18/03, BGH-Report 2005, 393, unter II 2 m.w.Nachw.; Senat, Urteil vom 4. Juni 2003 - VIII ZR 91/02, NJW-RR 2003, 1192, unter II).

    Denn anderenfalls bestünde die Gefahr, dass zwischen der Entscheidung des Revisionsgerichts und der - im Falle der Beschränkung der Revisionszulassung nicht anfechtbaren - Entscheidung des Berufungsgerichts über dieselbe Rechtsfrage ein Widerspruch entstehen könnte (vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juni 2003, aaO).