Rechtsprechung
BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 286 Abs 1 ZPO
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei Fehlen einer schlüssigen Erklärung der beweisbelasteten Partei hinsichtlich einer behaupteten Absprache außerhalb einer schriftlichen Vereinbarung - IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 544 Abs. 6, 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 269 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1, 3, § 283 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 281 Abs. 4 BGB, § 276 Abs. 1 BGB, § 277 BGB, § 287 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Absehen von einer Beweiserhebung
- Betriebs-Berater
Beweiserhebung hängt generell nicht von einer schlüssigen Sachverhaltsschilderung ab
- rewis.io
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei Fehlen einer schlüssigen Erklärung der beweisbelasteten Partei hinsichtlich einer behaupteten Absprache außerhalb einer schriftlichen Vereinbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1
Voraussetzungen für das Absehen von einer Beweiserhebung - datenbank.nwb.de
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei Fehlen einer schlüssigen Erklärung der beweisbelasteten Partei hinsichtlich einer behaupteten Absprache außerhalb einer schriftlichen Vereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mündliche Nebenabreden - und der angebotene Zeugenbeweis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs schlüssig und erheblich?
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Umfang der Darlegungslast bei Behauptung einer mündlichen Nebenabrede
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Wird die Verfassungsbeschwerde zum zivilprozessualen Rechtsbehelf?
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 20.12.2012 - 10 O 12/12
- OLG Celle, 20.09.2013 - 20 U 2/13
- BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 409
- MDR 2015, 48
- BB 2014, 3073
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Prozessstoffs eine Rolle (Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011, VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 und vom 21. Oktober 2014, VIII ZR 34/14).Soweit das Berufungsgericht im vorliegenden Fall unter Heranziehung anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (KG, MDR 2003, 79) meint, der Kläger hätte zur Erheblichkeit seines Sachvortrags nicht nur das mit der Regelung in § 4 des Kaufvertrages tatsächlich Gewollte darlegen, sondern zusätzlich noch nachvollziehbar und schlüssig erläutern müssen, aus welchen Umständen sich die Unvollständigkeit der Urkunde erklären lasse, warum die Parteien also von einer schriftlichen Fixierung der mündlichen Nebenabrede abgesehen hätten, finden - wie der Senat bereits in der Vergangenheit klargestellt hat (…Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 23; ebenso auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, unter II 2 b bb [2] mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen) - derart weitgehende Darlegungsnotwendigkeiten im Prozessrecht keine Stütze mehr und überspannen die an einen rechtlich beachtlichen Sachvortrag zu stellenden Substantiierungsanforderungen in einer nicht mit Art. 103 Abs. 1 GG in Einklang stehenden Weise.
Dementsprechend darf bei einem Parteivortrag zu Umständen, die in einer Vertragsurkunde keinen oder nur undeutlichen Niederschlag gefunden haben, nicht zusätzlich zur Darlegung einer Willensübereinstimmung bei Vertragsschluss noch eine Erklärung dafür gefordert werden, weshalb die Parteien davon abgesehen haben, eine behauptete mündliche (Neben-)Abrede in die Vertragsurkunde aufzunehmen (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, aaO; vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, aaO).
- BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11
Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Prozessstoffs eine Rolle (Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011, VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 und vom 21. Oktober 2014, VIII ZR 34/14).Soweit das Berufungsgericht im vorliegenden Fall unter Heranziehung anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (KG, MDR 2003, 79) meint, der Kläger hätte zur Erheblichkeit seines Sachvortrags nicht nur das mit der Regelung in § 4 des Kaufvertrages tatsächlich Gewollte darlegen, sondern zusätzlich noch nachvollziehbar und schlüssig erläutern müssen, aus welchen Umständen sich die Unvollständigkeit der Urkunde erklären lasse, warum die Parteien also von einer schriftlichen Fixierung der mündlichen Nebenabrede abgesehen hätten, finden - wie der Senat bereits in der Vergangenheit klargestellt hat (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 23; ebenso auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, unter II 2 b bb [2] mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen) - derart weitgehende Darlegungsnotwendigkeiten im Prozessrecht keine Stütze mehr und überspannen die an einen rechtlich beachtlichen Sachvortrag zu stellenden Substantiierungsanforderungen in einer nicht mit Art. 103 Abs. 1 GG in Einklang stehenden Weise.
Dementsprechend darf bei einem Parteivortrag zu Umständen, die in einer Vertragsurkunde keinen oder nur undeutlichen Niederschlag gefunden haben, nicht zusätzlich zur Darlegung einer Willensübereinstimmung bei Vertragsschluss noch eine Erklärung dafür gefordert werden, weshalb die Parteien davon abgesehen haben, eine behauptete mündliche (Neben-)Abrede in die Vertragsurkunde aufzunehmen (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, aaO;… vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, aaO).
- BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01
Beweiskraft einer Urkunde
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Eine Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Parteien, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus Sicht des Erklärungsempfängers - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164 unter II 1 a mwN).
- BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 328/07
Nähere Bestimmung der Voraussetzungen und der Berechnung eines …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage, also wie sich die Vermögenslage des Klägers bei vertragsgemäßem Verhalten der Beklagten entwickelt hätte und wie sie sich tatsächlich entwickelt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 328/07, JZ 2010, 44 Rn. 20 mwN). - BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07
Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Dagegen ist die Frage, ob ein Sachvortrag wahrscheinlich oder angesichts der Urkundenlage eher unwahrscheinlich ist, für die Erheblichkeit und damit die Beweisbedürftigkeit des Vorbringens ohne Belang (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11;… vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10 f.; jeweils mwN). - BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Dagegen ist die Frage, ob ein Sachvortrag wahrscheinlich oder angesichts der Urkundenlage eher unwahrscheinlich ist, für die Erheblichkeit und damit die Beweisbedürftigkeit des Vorbringens ohne Belang (…Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, juris Rn. 10 f.; jeweils mwN). - BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Gleichzeitig gilt hierbei aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 a;… vom 20. September 2006 - VIII ZR 141/05, juris Rn. 7;… vom 6. März 2007 - X ZR 58/06, juris Rn. 12; vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12, juris Rn.17; jeweils mwN). - KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00
Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung, …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Soweit das Berufungsgericht im vorliegenden Fall unter Heranziehung anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (KG, MDR 2003, 79) meint, der Kläger hätte zur Erheblichkeit seines Sachvortrags nicht nur das mit der Regelung in § 4 des Kaufvertrages tatsächlich Gewollte darlegen, sondern zusätzlich noch nachvollziehbar und schlüssig erläutern müssen, aus welchen Umständen sich die Unvollständigkeit der Urkunde erklären lasse, warum die Parteien also von einer schriftlichen Fixierung der mündlichen Nebenabrede abgesehen hätten, finden - wie der Senat bereits in der Vergangenheit klargestellt hat (…Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 23; ebenso auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, unter II 2 b bb [2] mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen) - derart weitgehende Darlegungsnotwendigkeiten im Prozessrecht keine Stütze mehr und überspannen die an einen rechtlich beachtlichen Sachvortrag zu stellenden Substantiierungsanforderungen in einer nicht mit Art. 103 Abs. 1 GG in Einklang stehenden Weise. - BGH, 30.04.2014 - XII ZR 124/12
Anspruch auf rechtliches Gehör: Gehörsverletzung bei ausschließlicher Auslegung …
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Gleichzeitig gilt hierbei aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 a;… vom 20. September 2006 - VIII ZR 141/05, juris Rn. 7;… vom 6. März 2007 - X ZR 58/06, juris Rn. 12; vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12, juris Rn.17; jeweils mwN). - BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Auslegung eines Vertrages
Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Gleichzeitig gilt hierbei aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 a;… vom 20. September 2006 - VIII ZR 141/05, juris Rn. 7; vom 6. März 2007 - X ZR 58/06, juris Rn. 12; vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12, juris Rn.17; jeweils mwN). - BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 141/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 198/15
Keine Mietminderung wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der …
(a) Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, aaO Rn. 48;… vom 21. Oktober 2014 - XI ZR 210/13, NJW-RR 2015, 243 Rn. 15; Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11). - BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14
Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen …
(2) Bei der Auslegung einer solchen Vereinbarung, die in diesem Fall das Revisionsgericht selbst vornehmen kann, wenn - wie hier - die dazu erforderlichen Feststellungen bereits getroffen sind (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, WRP 2015, 356 Rn. 61 mwN), ist in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (…BGH, Urteile vom 17. März 2011 - I ZR 93/09, aaO Rn. 18; vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 37 mwN; BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11).Ebenso gilt, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (Senatsbeschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, aaO mwN).
- BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15
Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten …
a) Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, aaO Rn. 48;… vom 21. Oktober 2014 - XI ZR 210/13, NJW-RR 2015, 243 Rn. 15; vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11).
- BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 219/16
Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Ermittlung der nach dem Vertrag …
(1) Bei der Auslegung der Vereinbarung der Parteien ist das Berufungsgericht zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach den anerkannten Grundsätzen für die Auslegung einer Individualvereinbarung der Wortlaut der Vereinbarung den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung bildet, gleichzeitig hierbei aber auch gilt, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11 mwN). - OLG Dresden, 15.08.2018 - 5 U 539/18
Verlängerung eines Mietvertrages durch Ausübung einer vertraglichen Option durch …
Gleichzeitig gilt zwar auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2014, VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409).5 11.11.2014, a.a.O.).
- OLG Celle, 19.06.2024 - 7 U 149/22
Dieselskandal; Vorteilsausgleich; Nutzungsentschädigung; …
Ein übereinstimmender Parteiwille geht dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13 , juris Rn. 11). - OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18
VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit; …
Gleichzeitig gilt aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2017 - VIII ZR 219/16, NJW-RR 2018, 822, 824 Rn. 29; BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11 m.w.N.). - OLG Dresden, 24.06.2020 - 5 U 653/20
Änderung des Glücksspielrechts ist Vermieterrisiko
Gleichzeitig gilt zwar auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keine oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2014, VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409).Soweit sich eine Partei allerdings auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände beruft, trifft sie unter dem Gesichtspunkt der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsurkunde die Beweislast (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2014, a.a.O.).
- OLG Köln, 26.03.2019 - 3 U 30/18
Projekt "Herkules" - Bundesverteidigungsministerium unterliegt im Streit um …
Den Ausgangspunkt dieser Ermittlung bildet nach anerkannten Auslegungsregeln der von den Parteien gewählte Wortlaut der betreffenden Vereinbarung und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille (…vgl. BGH, Urt. v. 27.04.2016, VIII ZR 61/15, juris, Rn. 27;… BGH, Urt. v. 15.10.2014, XII ZR 111/12, juris, Rn. 48;… BGH, Urt. v. 21.10.2014, XI ZR 210/13, juris, Rn.15; BGH, Urt. v. 11.11.2014, VIII ZR 302/13, juris, Rn. 11;… BGH, Urt. v. 26.11.1997, XII ZR 308/95, juris, Rn. 26).Über den Wortlaut hinaus sind aber auch der mit der Absprache verfolgte Zweck, die Interessenlage der Parteien und die sonstigen Begleitumstände zu berücksichtigen, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (…vgl. BGHZ 63, 359, 362 = BGH, Urt. v. 20.12.1974, V ZR 132/73, juris, Rn. 23; BGH, Urt. v. 11.11.2014, VIII ZR 302/13, juris, Rn.11;… BGH, Urt. v. 13.11.2014, IX ZR 277/13, juris, Rn. 8).
Umgekehrt schadet eine unklare, mehrdeutige oder sogar vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Formulierung im Vertragstext nicht, wenn sich die Zweifel an dem Inhalt der Erklärung und dem von den Parteien Gewollten im Wege einer alle Umstände berücksichtigenden Auslegung beheben lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 15.10.2014, XII ZR 111/12, juris, Rn. 48; BGH, Urt. v. 11.11.2014, VIII ZR 302/13, juris, Rn. 11;… BGH, Urt. v. 17.02.2000, IX ZR 32/99, juris, Rn. 12).
- OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14
Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH 11. November 2014, VIII ZR 302/13 m. w. N.) genügt für einen Beweisantritt der Vortrag von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen. - OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von …
- OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18
Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von …
- BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und …
- OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1781/17
Unzulässiges Teilurteil bei materiell-rechtlicher Verzahnung zwischen prozessual …
- BGH, 15.01.2015 - IX ZR 208/13
Gehörsrüge im Honorarprozess eines Rechtsanwalts gegen eine gesetzliche …
- OLG Stuttgart, 21.04.2016 - 2 U 162/15
Vertrag über die Unterlassung der Benutzung einer Formularklausel: Auslegung des …
- OLG Dresden, 19.09.2018 - 5 U 423/18
Auslegung eines Pachtvertrages über ein Hotel hinsichtlich der Verpflichtung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
Auslegung einer Vereinbarung im Aufhebungsvertrag: Wortlaut - Parteiwille
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20
Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- OLG Celle, 14.11.2019 - 11 U 104/19
Wie werden Vertragsklauseln ausgelegt?
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- OLG Frankfurt, 29.04.2019 - 23 U 117/18
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Anteilen an geschlossenem …
- LG Berlin, 11.12.2014 - 67 S 278/14
Wohnraummiete: Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur monatlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2023 - 3 Sa 312/22
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Missachtung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19
Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2020 - 3 Sa 435/19
Außerordentliche Kündigung - Spesenbetrug - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 156/19
Verzugslohn - Aufrechnung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21
Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19
Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 52/20
Außerordentliche Tatkündigung - anonyme Anzeige gegen Arbeitgeber - Beweislast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - organisatorisches …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2021 - 5 S 1672/18
Eisenbahn-Kreuzungsvereinbarung; Erstattung von Erhaltungs- und Betriebskosten
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2019 - 3 Sa 241/19
Formlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Überstundenvergütung - …
- OLG München, 07.06.2016 - 9 U 1677/15
Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung!
- OLG Koblenz, 29.07.2015 - 5 U 211/15
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht hinsichtlich einer im Bauprozess …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 141/21
Zugang der Kündigungserklärung - ordentliche Probezeitkündigung - Darlegungslast
- LG Berlin, 16.06.2017 - 63 S 281/16
Vorkaufsrecht des Mieters eines Reihenhauses
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 3 Sa 237/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Dauernachtarbeit - Darlegungslast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 261/19
Stellenbesetzung - Vorzug interner Bewerber - Schadensersatz - rechtswidrige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 225/20
Fahrtkostenerstattung - erforderliche Dienstreise - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20
Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung - …
- OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Auslegung einer Klausel in einem Vertrag einer Gemeinde über die Nutzung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2022 - 3 Sa 243/21
Barzahlung; Darlegungs- und Beweislast; Erfüllung von Lohnansprüchen
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 3 Sa 384/19
Bonuszahlungen
- OLG Koblenz, 03.06.2016 - 5 U 365/16
Darlehensvertragskündigung - Bestehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts
- KG, 13.05.2015 - 11 U 16/14
Darlegungs- und Beweislast bei Sonderausführung eines Neuwagens