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BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43274
BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 (https://dejure.org/2012,43274)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 (https://dejure.org/2012,43274)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12 (https://dejure.org/2012,43274)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • openjur.de

    §§ 323, 437, 434, 275, 326, 440, 269 BGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 269 BGB, § 275 Abs 2 BGB, § 323 BGB, § 326 Abs 5 BGB, § 434 BGB
    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der Möglichkeit zur Überprüfung der Mängelrüge durch den Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens; Rücktrittsrecht des Gläubigers bei so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit

  • IWW
  • JurPC

    Überprüfung der Kaufsache durch den Verkäufer bei Nacherfüllungsverlangen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440
    Anforderungen an taugliches Nacherfüllungsverlangen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Verkäufers zum Einlassen auf das Nacherfüllungsverlangen des Käufers ohne vorherige Gelegenheit zur Überprüfung der verkauften Sache am Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nacherfüllungsverlangen - Überprüfung durch Verkäufer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rücktritt des Gläubigers bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit erst nach Leistungsverweigerung durch Schuldner

  • rabüro.de

    Für Nacherfüllung muss Käufer dem Verkäufer Untersuchung der Kaufsache ermöglichen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsausschluss bezieht sich nicht auf die Beschaffenheitsvereinbarung, § 434 BGB

  • Betriebs-Berater

    Taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers - Rücktrittsrecht des Gläubigers bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    EBay-Verkäufer haftet für Beschaffenheitsangabe in Artikelbeschreibung trotz Gewährleistungsausschluss (hier: Motorboot)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 269; BGB § 275; BGB § 323; BGB § 326; BGB § 434; BGB § 437; BGB § 440
    Rücktrittsrecht des Gläubigers wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit setzt Berufung des Schuldners auf Leistungsverweigerung voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Verkäufers zum Einlassen auf das Nacherfüllungsverlangen des Käufers ohne vorherige Gelegenheit zur Überprüfung der verkauften Sache am Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ebay- und Internet-Verkauf: Kein Gewährleistungsausschluss für Beschaffenheitsvereinbarungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkäufer haftet für Beschaffenheitsangabe in der Produktbeschreibung (hier: Motorboot bei eBay) trotz Gewährleistungsausschluss

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebotsbeschreibung im Rahmen einer privaten eBay-Internetauktion

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkäufer haftet für verbindliche Eigenschaftsbeschreibung im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 01.03.2013)

    Gewährleistungsausschluss greift nicht bei unzulänglicher Angebotsbeschreibung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nacherfüllungsverlangen und das Mängelüberprüfungsrecht des Verkäufers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftliche Unmöglicheit und das Rücktrittsrecht des Gläubigers

  • lto.de (Kurzinformation)

    EBay - Verkäufer müssen Produkte korrekt beschreiben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei einer privaten eBay-Internetauktion - eBay-Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschimmeltes Kajütboot gekauft - Keine Rückgabe: Käufer setzten dem Verkäufer keine Frist zur Beseitigung der Mängel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verbindliche Eigenschaftsbeschreibung bei Internetangebot

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers - Rücktrittsrecht des Gläubigers bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kajütboot kann bei fehlender See- oder Wassertauglichkeit mangelhaft sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei eBay-Verkauf greift nicht immer

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Online-Verkäufer müssen Produkte korrekt beschreiben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Online-Verkäufer müssen Produkte korrekt beschreiben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsverlangen - Voraussetzung für die Wirksamkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auf Produktbeschreibungen müssen Käufer vertrauen können

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung bei Sachmängeln Rechte und Pflichten für Online-Händler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Verkäufer haftet für Zusagen in einem Verkaufsangebot bei eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Produktangaben bei eBay - auch ohne Gewähr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für alle eBay-Nutzer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Produktangaben müssen der Wahrheit entsprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untersuchungsmöglichkeiten im Rahmen eines Nacherfüllungsverlangens durch den Verkäufer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abweichungen der Produktbeschreibungen vom tatsächlichen Zustand begründen Mangel der Kaufsache - Produktbeschreibungen müssen richtig sein

Besprechungen u.ä. (5)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung und Nacherfüllungsort bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mit der Fristsetzung muss zur Nacherfüllung am richtigen Ort aufgefordert werden

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Die Haftung für Produktbeschreibungen bei eBay

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht: Im Zweifel der Sitz des Verkäufers! (IBR 2013, 178)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufsache mangelhaft: Fristsetzung auch bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit erforderlich! (IBR 2013, 177)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1074
  • ZIP 2013, 319
  • MDR 2013, 258
  • VersR 2014, 508
  • MMR 2013, 294
  • MIR 2013, Dok. 010
  • BB 2013, 257
  • BB 2013, 465
  • K&R 2013, 201
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, 10. März 2010, VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 und BGH, 13. April 2011, VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).

    Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB maßgebend mit der Folge, dass bei einem - hier gegebenen - Fehlen vertraglicher Vereinbarungen über den Erfüllungsort auf die jeweiligen Umstände, insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses abzustellen ist und dass dann, wenn sich hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen lassen, der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln ist, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz (§ 269 Abs. 2 BGB) hatte (Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 29 ff. mwN).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, 10. März 2010, VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 und BGH, 13. April 2011, VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach zum einen ein taugliches Nacherfüllungsverlangen auch die Bereitschaft des Käufers umfassen muss, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen, und der Verkäufer nicht verpflichtet ist, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat (Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 12).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Insbesondere kann in dem bloßen Bestreiten von Mängeln eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung noch nicht ohne Weiteres, sondern nur dann gesehen werden, wenn weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, WM 2006, 1355 Rn. 25 mwN).

    Es erscheint aber - wie auch die Reaktion der Beklagten auf das Schreiben vom 22. Januar 2010 zeigt - nicht ausgeschlossen, dass die Beklagten bei einer an sie gerichteten Nacherfüllungsaufforderung ihre bis dahin geäußerte Haltung aufgegeben hätten und der Möglichkeit einer Nacherfüllung näher getreten wären (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, aaO).

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    c) Es steht weiter im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, dass das Berufungsgericht den zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht auf die genannte Beschaffenheitsvereinbarung bezogen hat (Senatsurteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Das Berufungsgericht hat es dahinstehen lassen, ob der Pilzbefall des Bootsrumpfes wegen einer selbst bei vollständiger Schadensbeseitigung möglicherweise verbleibenden Wertminderung schon für sich allein als ein unbehebbarer Mangel anzusehen und daher von der objektiven Unmöglichkeit einer vollständigen Mangelbeseitigung mit der Folge einer dahingehenden Leistungsfreiheit der Beklagten gemäß § 275 Abs. 1 BGB auszugehen ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn. 23).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    So liegt es bei der erforderlichen Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 25), die das Berufungsgericht in rechtsfehlerfreier Weise tatrichterlich gewürdigt hat, auch hier.
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Es begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht in der Angebotsbeschreibung - vergleichbar mit der Beschreibung eines Kraftfahrzeugs als fahrbereit, mit der die Eignung zu einer gefahrlosen Benutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, insbesondere das Fehlen von verkehrsgefährdenden Mängeln zugesagt wird (Senatsurteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67 Rn. 21, 25 mwN) - die Grundlage eines von den Beklagten jedenfalls konkludent angenommenen Beschaffenheitsangebots gesehen hat und daran anknüpfend zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Kajütboot diesen Beschaffenheitsanforderungen nicht gerecht wird, weil dem Bootsrumpf aufgrund seiner Schäden das dafür erforderliche Mindestmaß an Stabilität und Stoßfestigkeit fehlt.
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Insbesondere kann die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung auch konkludent in der Weise erzielt werden, dass der Käufer dem Verkäufer bestimmte Anforderungen an den Kaufgegenstand zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, BGHZ 181, 170 Rn. 9 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 213).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
    Eine solche Vereinbarung kann sich vielmehr auch aus den Umständen des Vertragsschlusses wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen ergeben (Senatsurteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 253/08, WM 2010, 990 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2 BGB maßgebend (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 29 ff. mwN und vom 19. Dezember 2012, VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 24).

    Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2 BGB maßgebend mit der Folge, dass bei einem Fehlen vertraglicher Vereinbarungen über den Erfüllungsort auf die jeweiligen Umstände, insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen ist und dass dann, wenn sich hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen lassen, der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln ist, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohn- oder Geschäftssitz hatte (Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 29 ff. mwN; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 24).

    Dementsprechend ist der Verkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat (Senatsurteile vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 100/04, aaO S. 228; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, aaO Rn. 21; vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 12; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, aaO).

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Eine Beschaffenheitsvereinbarung setzt keine ausdrücklichen Erklärungen der Parteien voraus, sondern kann sich auch aus den Umständen des Vertragsschlusses wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen ergeben (BGH, Urteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 253/08, NJW-RR 2010, 1329 Rn. 16; Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 16).

    Die Auslegungsregel, nach der sich ein zwischen den Parteien vereinbarter allgemeiner Ausschluss der Haftung für Sachmängel nicht auf eine von den Parteien nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich vereinbarte Beschaffenheit erstreckt (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31; Urteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 19 und VIII ZR 117/12, NJW 2013, 1733 Rn. 15; Urteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 20), gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, aaO, Rn. 18, 19).

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    aa) Zwar ist in den Fällen einer vertraglich (ausdrücklich oder stillschweigend) getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ein daneben vereinbarter Haftungsausschluss für Sachmängel dahin auszulegen, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für Mängel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB gelten kann (BGH, Urteile vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 19, und VIII ZR 117/12, NJW 2013, 1733, Rn. 15; vom 13. März 2013 - VIII ZR 172/12, NJW 2013, 2749 Rn. 19; vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9; vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14; vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, WM 2015, 1225 Rn. 22).

    Häufig wird in diesen Fällen eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 16; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, aaO; jeweils mwN), so dass es auf die Frage einer Sachmängelhaftung nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dann ohnehin nicht ankommt (vgl. auch BT-Drucks. 14/6040 aaO).

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