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BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69   

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https://dejure.org/1970,3023
BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69 (https://dejure.org/1970,3023)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1970 - I ZR 72/69 (https://dejure.org/1970,3023)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1970 - I ZR 72/69 (https://dejure.org/1970,3023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von Formularverträgen - Hinweis auf Ausschließlichkeitsklauseln - Verleitung zum Vertragsbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1971, 121
  • WM 1970, 1450
  • BB 1970, 1504
  • DB 1970, 2434
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Tut er es nicht, ist er an die Klausel gebunden (BGH NJW 1951, 705 [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50] ; Schmidt-Salzer, NJW 1967, 373, 377).
  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Das Berufungsgericht geht bei seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend von den in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1968 (NJW 1969, 230) aufgestellten Grundsätzen aus.
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Bei der gegebenen Sachlage hätte es der erforderlichen Sorgfalt entsprochen und wäre seitens der Beklagten leicht und zumutbar durchzuführen gewesen, bei der Klägerin anzufragen, ob im Falle Linsl vertragliche Beziehungen bestanden und welchen Inhalt der Vertrag hinsichtlich seiner Dauer und eines Verbotes hatte, Automaten anderer Firmen aufstellen zu lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 138, 141 - Außenwerbung an Gebäudeflächen).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Das bewußte, zu Wettbewerbszwecken erfolgende Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, widerspricht auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (BGH GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 1969, 474 - Bierbezug); subjektive Voraussetzung der Unlauterkeit ist, daß der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder daß er doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Das bewußte, zu Wettbewerbszwecken erfolgende Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, widerspricht auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (BGH GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 1969, 474 - Bierbezug); subjektive Voraussetzung der Unlauterkeit ist, daß der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder daß er doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
    Das bewußte, zu Wettbewerbszwecken erfolgende Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, widerspricht auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (BGH GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 1969, 474 - Bierbezug); subjektive Voraussetzung der Unlauterkeit ist, daß der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder daß er doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auf derartige, vom Revisionsgericht selbst auszulegende Formularverträge sind die Grundsätze der Inhaltskontrolle auch dann anzuwenden, wenn die Abmachungen wegen ihres Abschlußzeitpunktes noch nicht unter § 1 AGB-Gesetz fallen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH Urteile vom 25. September 1970 - I ZR 72/69 = WM 1970, 1450 = BB 1970, 1504 -, vom 1. März 1978 - VIII ZR 70/77 = NJW 1978, 1519 [BGH 01.03.1978 - VIII ZR 70/77] = WM 1978, 491 - und vom 6. Oktober 1982 a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

    Zwar handelt es sich hier nur um eine einzige Formularabrede; diese ist jedoch aus sich heraus nicht ohne weiteres verständlich (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1970, I ZR 72/69, WM 1970, 1450 = BB 1970, 1504).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Beschränken sich hingegen Formulare auf einige wenige, ohne Schwierigkeiten verständliche Klauseln, ist der Kunde in seiner rechtsgeschäftlichen Verantwortungsfähigkeit nicht überfordert (vgl. BGH WM 1970, 1450, 1451; ferner Schmidt-Salzer NJW 1967, 373, 377; aber auch Schmidt-Salzer AGB 1971, 8 sowie OLG Köln WM 1973, 1125, 1128).
  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77

    Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages -

    Eine Einschränkung hat der Bundesgerichtshof - hinsichtlich des hier maßgeblichen früheren Rechtszustandes - nur für Formularverträge gemacht, die aus einer einzigen oder aus einigen wenigen, ohne Schwierigkeit verständlichen Klauseln bestehen; in solchen Fällen soll der Kunde an die Klauseln gebunden sein, wenn er sich bei Zweifeln über deren Tragweite nicht vor der Unterschrift informiert (BGH, Urteil vom 25. September 1970 - I ZR 72/69 = WM 1970, 1450 = BB 1970, 1504).
  • BGH, 06.07.1984 - V ZR 62/83

    Zur Wirksamkeit einer unbefristeten Nutzungsverpflichtung

    Allein der von der Beklagten vorgetragene Umstand, daß sie im Zeitraum zwischen 1955 und 1961 insgesamt 13 Grundstücke mit einer inhaltsgleichen Abrede der Zweckbindung und des Rücktrittsvorbehalts verkauft hat, besagt noch nicht, daß diese Regelung formularmäßig in den Vertrag vom 5. September 1956 einbezogen und nicht ausgehandelt worden ist (vgl. insoweit zum damaligen Rechtszustand BGH Urteil vom 25. September 1970, I ZR 72/69, WM 1970, 1450; BGHZ 75, 15, 20 ff) [BGH 08.06.1979 - V ZR 191/76].
  • OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Ein schuldhaftes Verleiten liegt vor, wenn der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder er mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH a.a.O. - Bierbezug; BGH GRUR 1971, 121 - Gummischutzmittelautomat).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Der Vertreter der Beklagten hat O. zu Zwecken des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet und damit zu einem Verhalten, das auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden widerspricht und tatbestandsmäßig § 1 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 56, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 69, 474 - Bierbezug; GRUR 71, 121, 122 - Gummischutzmittelautomaten).
  • OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69

    Vertragsverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft hinsichtlich der

    Ob kurze Formularverträge der Inhaltskontrolle unterliegen, ist dagegen zweifelhaft (BGH WM 70, 1450).
  • OLG München, 03.05.2000 - 7 U 2620/99

    Pflichten des Handelsvertreters bei Einsatz von Untervertretern

    Beschränken sich Formulare auf einige wenige, ohne Schwierigkeiten verständliche Klauseln, könnte der Vertragspartner des Verwenders darüberhinaus gehalten sein, sich vorab selbst über die Tragweite der Regelung zu informieren (vgl. BGH WM 70, 1450 zum Recht vor Inkrafttreten des AGBG).
  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 78/71

    Für den Abflußzeitpunkt eines Damnums ist die Damnumsabrede maßgebend

    Die vorgedruckten Bestimmungen sind weder dem Umfang nach nicht oder nur schwer zu überblicken noch ihrem Inhalt nach schwer zu verstehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer unwirksamen Bestimmung bei Formularverträgen z. B. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55 [59]; vom 25. September 1970 I ZR 72/69, BB 1970, 1504; vom 29. März 1974 V ZR 22/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974 S. 1135, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Zahlung der Provision an

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