Aufenthaltsgesetz
Kapitel 10 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99 - 107) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Aufenthaltsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AufenthG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Maßnahmen und Verpflichtungen nach § 54a Absatz 1 bis 4 in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung, die vor dem 1. Januar 2016 bestanden, gelten nach dem 1. Januar 2016 als Maßnahmen und Verpflichtungen im Sinne von § 56 in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung.
Vorschrift eingefügt durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 |
§ 99Verordnungs-
ermächtigung § 100Sprachliche Anpassung § 101Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103Anwendung bisherigen Rechts § 104Übergangsregelungen § 104aAltfallregelung § 104bAufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104cChancen-
Aufenthaltsrecht § 105Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105bÜbergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105cÜberleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105dErmächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106Einschränkung von Grundrechten § 107Stadtstaatenklausel
Neu Gesamtansicht
ermächtigung § 100Sprachliche Anpassung § 101Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103Anwendung bisherigen Rechts § 104Übergangsregelungen § 104aAltfallregelung § 104bAufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104cChancen-
Aufenthaltsrecht § 105Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105bÜbergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105cÜberleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105dErmächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106Einschränkung von Grundrechten § 107Stadtstaatenklausel
die Bild-im-Bild-Funktion auf dejure.org
mehr erfahren
Rechtsprechung zu § 105c AufenthG
Entscheidung zu § 105c AufenthG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16
Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung ...