Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c) |
Untertitel 1 - Auftrag (§§ 662 - 674) |
Zitiervorschläge
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§ 662Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
§ 663Anzeigepflicht bei Ablehnung
§ 664Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen
§ 665Abweichung von Weisungen
§ 666Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
§ 667Herausgabepflicht
§ 668Verzinsung des verwendeten Geldes
§ 669Vorschusspflicht
§ 670Ersatz von Aufwendungen
§ 671Widerruf; Kündigung
§ 672Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
§ 673Tod des Beauftragten
§ 674Fiktion des Fortbestehens
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Rechtsprechung zu § 669 BGB
301 Entscheidungen zu § 669 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 157/18
Heizungsanlage für benachbarte Wohnungseigentumsgemeinschaften
- SG Trier, 01.09.2016 - S 1 SO 21/16
- OLG München, 05.10.2020 - 33 U 4381/20
Kein Auftragsverhältnis zwischen Nachlasspfleger und Erbenermittler
- OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!
- BFH, 01.09.2021 - II R 8/20
Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten
- BGH, 29.06.2023 - IX ZR 152/22
Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich aber nicht verdienten ...
- BGH, 29.06.2023 - IX ZR 153/22
Rückzahlung eines Vergütungsvorschusses durch den vormaligem Insolvenzverwalter; ...
- VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines ...
- OLG Dresden, 30.03.2023 - 8 U 1389/21
Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 18.01.2022 - 8 U 1389/21
Wirksamkeit einer Klausel in den AGB einer Bank über ein Verwahrentgelt für ...
- OLG Dresden, 18.01.2022 - 8 U 1389/21
Querverweise
Auf § 669 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Recht der Schuldverhältnisse
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- Vergütung und Aufwendungsersatz
- § 1877 (Aufwendungsersatz)