Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4c) |
1Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. 2Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt | 04.05.2017 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte | 21.12.2006 | |
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 4c BauGB
34 Entscheidungen zu § 4c BauGB in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 08.08.2024 - AN 9 S 24.327
Bebaubarkeit des Areals der historischen Radrennbahn - Reichelsdorfer Keller
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 10 S 17.21
Antrag auf Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Festsetzung eines ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2020 - 2 M 33/20
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Anhörungspflicht
- VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 4 K 8139/19
Philippsburg: Eilantrag gegen Errichtung eines Distributionsparks bleibt ohne ...
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20
Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20
Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 3/19
Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer ...
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19
Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer ...
- BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer ...
§ 4c BauGB in Nachschlagewerken
- § 4c BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Umweltprüfung
Querverweise
Auf § 4c BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 13 (Vereinfachtes Verfahren)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 244 (Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau)
- Anlagen
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)