Baunutzungsverordnung
1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) 1Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. 2Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. | Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude, | |
2. | Gartenbaubetriebe, | |
3. | Tankstellen. |
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.06.2021 | Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) | 14.06.2021 |
gebiete § 3Reine Wohngebiete § 4Allgemeine Wohngebiete § 4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) § 5Dorfgebiete § 5aDörfliche Wohngebiete § 6Mischgebiete § 6aUrbane Gebiete § 7Kerngebiete § 8Gewerbegebiete § 9Industriegebiete § 10Sondergebiete, die der Erholung dienen § 11Sonstige Sondergebiete § 12Stellplätze und Garagen § 13Gebäude und Räume für freie Berufe § 13aFerienwohnungen § 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen § 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Rechtsprechung zu § 5a BauNVO
20 Entscheidungen zu § 5a BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23
Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für ...
- BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 7.21
Prägung eines Dorfgebiets durch landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe
- OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; ...
- VG Hannover, 03.05.2023 - 12 B 1729/22
Außenwohnbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Garten; Gemengelage; ...
- VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.01168
Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19
Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben" ...
- VG Neustadt, 11.09.2024 - 5 K 427/24
Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
- OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht; ...
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356
Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche
- VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23
Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; ...
Querverweise
Auf § 5a BauNVO verweisen folgende Vorschriften:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Art der baulichen Nutzung
- § 1 (Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete)
§ 3 (Reine Wohngebiete)
§ 11 (Sonstige Sondergebiete)
§ 13 (Gebäude und Räume für freie Berufe)
§ 13a (Ferienwohnungen)
§ 14 (Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen)
§ 15 (Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen)