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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) - dejure.org
Deutschland

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1994 (BGBl. I S. 1537)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2024 (BGBl. I S. 234) m.W.v. 01.01.1936

Stand: 17.07.2024 aufgrund Gesetzes vom 12.07.2024 (BGBl. I S. 234)

Erster Teil

§ 1 Anwendungsbereich

Zweiter Teil

§ 2 Grundsatz

§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

§ 4 Akzessorische Auslieferung

§ 5 Gegenseitigkeit

§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung

§ 7 Militärische Straftaten

§ 8 Todesstrafe

§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit

§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen

§ 10 Auslieferungsunterlagen

§ 11 Spezialität

§ 12 Bewilligung der Auslieferung

§ 13 Sachliche Zuständigkeit

§ 14 Örtliche Zuständigkeit

§ 15 Auslieferungshaft

§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft

§ 17 Auslieferungshaftbefehl

§ 18 Fahndungsmaßnahmen

§ 19 Vorläufige Festnahme

§ 20 Bekanntgabe

§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls

§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme

§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten

§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls

§ 26 Haftprüfung

§ 27 Vollzug der Haft

§ 28 Vernehmung des Verfolgten

§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung

§ 30 Vorbereitung der Entscheidung

§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung

§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit

§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit

§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung

§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung

§ 36 Weiterlieferung

§ 37 Vorübergehende Auslieferung

§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren

§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 40 Rechtsbeistand

§ 41 Vereinfachte Auslieferung

§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes

Dritter Teil

§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 44 Zuständigkeit

§ 45 Durchlieferungsverfahren

§ 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung

§ 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg

Vierter Teil

§ 48 Grundsatz

§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 50 Sachliche Zuständigkeit

§ 51 Örtliche Zuständigkeit

§ 52 Vorbereitung der Entscheidung

§ 53 Rechtsbeistand

§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion

§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe

§ 56a Entschädigung der verletzten Person

§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57 Vollstreckung

§ 57a Kosten der Vollstreckung

§ 58 Sicherung der Vollstreckung

Fünfter Teil

§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe

§ 60 Leistung der Rechtshilfe

§ 61 Gerichtliche Entscheidung

§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 61c Audiovisuelle Vernehmung

§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren

§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren

§ 64 Durchbeförderung von Zeugen

§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 66 Herausgabe von Gegenständen

§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

Sechster Teil

§ 68 Rücklieferung

§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren

§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren

§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 72 Bedingungen

Siebenter Teil
Abschnitt 1

§ 73 Grenze der Rechtshilfe

§ 74 Zuständigkeit des Bundes

§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

§ 75 Kosten

§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung

§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften

§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2

§ 77c Anwendungsbereich

§ 77d Übermittlung personenbezogener Daten

§ 77e Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle

§ 77f Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses

§ 77g Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten

§ 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten

Achter Teil
Abschnitt 1

§ 78 Vorrang des Achten Teils

§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung

Abschnitt 2

§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften

§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 83a Auslieferungsunterlagen

§ 83b Bewilligungshindernisse

§ 83c Verfahren und Fristen

§ 83d Entlassung des Verfolgten

§ 83e Vernehmung des Verfolgten

Abschnitt 3

§ 83f Durchlieferung

§ 83g Beförderung auf dem Luftweg

Abschnitt 4

§ 83h Spezialität

§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen

§ 83j Rechtsbeistand

Neunter Teil
Abschnitt 1
Unterabschnitt 1

§ 84 Grundsatz

§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c Unterlagen

§ 84d Bewilligungshindernisse

§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f Gerichtliches Verfahren

§ 84g Gerichtliche Entscheidung

§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i Spezialität

§ 84j Sicherung der Vollstreckung

§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m Durchbeförderungsverfahren

§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2

§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a Gerichtliches Verfahren

§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 86 Vorrang

Unterabschnitt 2

§ 87 Grundsatz

§ 87a Vollstreckungsunterlagen

§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e Rechtsbeistand

§ 87f Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g Gerichtliches Verfahren

§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen

§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j Rechtsbeschwerde

§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n Vollstreckung

§ 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3

Unterabschnitt 3

§ 87p Grundsatz

§ 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung

Abschnitt 3
Einziehung (§§ 88 - 90)

§ 88 Grundsatz

§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b Unterlagen

§ 88c Ablehnungsgründe

§ 88d Verfahren

§ 88e Vollstreckung

§ 88f Aufteilung der Erträge

§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90 Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 4
Unterabschnitt 1

§ 90a Grundsatz

§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d Unterlagen

§ 90e Bewilligungshindernisse

§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g Gerichtliches Verfahren

§ 90h Gerichtliche Entscheidung

§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2

§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren

Abschnitt 5

§ 90o Grundsatz

§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90q Unterlagen

§ 90r Bewilligungshindernisse

§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90t Gerichtliches Verfahren

§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung

§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90w Durchführung der Überwachung

§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen

§ 90y Abgabe der Überwachung

§ 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe

Zehnter Teil
Abschnitt 1

§ 91 Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2

§ 91a Grundsatz

§ 91b Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 91c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe

§ 91d Unterlagen

§ 91e Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung

§ 91f Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen

§ 91g Fristen

§ 91h Erledigung des Ersuchens

§ 91i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln

§ 91j Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3

§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 92a Inhalt des Ersuchens

§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten

§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 92d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung

§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95 Sicherungsunterlagen

§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

Elfter Teil

§ 96a Grundsatz

§ 96b Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen

§ 96c Vollstreckung

§ 96d Rechtsbehelf

§ 96e Ausgehende Ersuchen

§ 97 (weggefallen)

Zwölfter Teil

§ 97a Anwendungsbereich

§ 97b Übermittlung personenbezogener Daten

§ 97c Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle

Dreizehnter Teil

§ 98 Vorrang des Dreizehnten Teils

§ 99 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

Vierzehnter Teil

§ 100 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

§ 101 Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen

§ 102 Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

§ 103 Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe

§ 104 Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 105 Ausgleich von Schäden

§ 106 Einschränkung von Grundrechten

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