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Art. 1 MRK - Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte - dejure.org
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__paste_bez__ __paste_norm__ MRK (https://dejure.org/gesetze/MRK/__paste_norm__.html)
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Art. 1
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

Rechtsprechung zu Art. 1 MRK

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