Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Polizeigesetz
Zweiter Teil - Die Organisation der Polizei (§§ 104 - 126) |
Zweiter Abschnitt - Die Polizeibehörden (§§ 106 - 114) |
Erster Unterabschnitt - Aufbau (§§ 106 - 110) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 106 PolG
5 Entscheidungen zu § 106 PolG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 846/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau und den Betrieb des ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des ...
- AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22 Corona
Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2022 - 10 S 236/22 Corona
Präventives Verbot unangemeldeter Montagsspaziergänge