Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
Dritter Abschnitt - Verwaltungsakt (§§ 31 - 52) |
Erster Titel - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 31 - 38) |
(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit
oder verbunden werden mit
4. | einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage), | |
5. | einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage. |
(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsaktes nicht zuwiderlaufen.
belehrung § 37Bekanntgabe des Verwaltungsaktes § 38Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Rechtsprechung zu § 32 SGB X
882 Entscheidungen zu § 32 SGB X in unserer Datenbank:
- BSG, 01.08.2024 - B 8 SO 18/23 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - L 10 AS 717/17
Isolierte Anfechtungsklage; Anspruch auf nebenbestimmungsfreie ...
- BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsbewilligung in Form eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15
- SG Speyer, 27.10.2017 - S 16 KR 440/16
Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - begünstigender Verwaltungsakt ...
- VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22
Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen ...
- SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 126/21
Auszahlungsanspruch auf bewilligte Leistungen aus dem persönlichen Budget
- VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17
Kita-Gutschein: Keine Befristung wegen Umzugs nach Brandenburg
- SG Reutlingen, 15.03.2023 - S 4 SO 1743/22
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Möglichkeit der Befristung von ...
§ 32 SGB X in Nachschlagewerken
- § 32 SGB X wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Sozialhilfe