Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten (§§ 67 - 71a) |
(1) 1Dient der Gewässerausbau dem Wohl der Allgemeinheit, so kann bei der Feststellung des Plans bestimmt werden, dass für seine Durchführung die Enteignung zulässig ist. 2Satz 1 gilt für die Plangenehmigung entsprechend, wenn Rechte anderer nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 3In den Fällen der Sätze 1 und 2 ist die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung nicht selbständig anfechtbar.
(2) 1Die Enteignung ist zum Wohl der Allgemeinheit zulässig, soweit sie zur Durchführung eines festgestellten oder genehmigten Plans notwendig ist, der dem Küsten- oder Hochwasserschutz dient. 2Abweichend von Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, bedarf es keiner Bestimmung bei der Feststellung oder Genehmigung des Plans. 3Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.
(3) Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30.06.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
05.01.2018 | Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) | 30.06.2017 |
verfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71Enteignungs-
rechtliche Regelungen § 71aVorzeitige Besitzeinweisung
Rechtsprechung zu § 71 WHG
33 Entscheidungen zu § 71 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen ...
- VGH Bayern, 20.09.2021 - 8 AS 21.40031
Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme
- OVG Sachsen, 01.03.2024 - 4 A 1119/18
Abgrenzung FFH-Gebiet; Biotopschutz; FFH-Richtlinie; Hochwasserschutzanlage; ...
- VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.516
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verletzung ...
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1405
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; ...
- VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.520
Kein Drittschutz gegen wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlage im ...
- VGH Bayern, 24.07.2015 - 8 ZB 14.1403
Wird einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss von der Behörde keine ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
Beschränkter Prüfungsmaßstab bei fehlender enteignungsrechtlicher Vorwirkung
- VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.43
- VGH Bayern, 09.02.2022 - 8 A 21.40032
Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme
- VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16
Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm; ...
Querverweise
Auf § 71 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Zuständigkeit und Verfahren
- Zuständigkeit
- § 82 (Sachliche Zuständigkeit)