Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 6 - Beweis durch Augenschein (§§ 371 - 372a) |
1Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt, finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden entsprechende Anwendung. 2Sind das Dokument und die Bestätigung von der Behörde mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel oder von der mit öffentlichem Glauben versehenen Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so gilt § 437 entsprechend.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vom 19.07.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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24.07.2024 | Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) | 19.07.2024 | |
17.10.2013 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 371b ZPO
20 Entscheidungen zu § 371b ZPO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 21.02.2023 - A 19 K 304/23
Überstellung im Dublin-Verfahren nach Kroatien; Beweiskraft einer eingescannten ...
- OVG Saarland, 11.09.2024 - 2 A 120/24
Zulassungsantrag: Verfahrensrüge unterbliebener Sachaufklärung
- AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22
Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte ...
- AG Düsseldorf, 30.11.2022 - 660 M 1439/22
Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische ...
- AG Düsseldorf, 22.08.2022 - 665 M 867/22
Qualifizierte elektronische Signatur; sicherer Übermittlungsweg; Schriftform; ...
- VG Freiburg, 13.08.2021 - A 10 K 1967/21
Zustellung des Asylbescheids durch die Aufnahmeeinrichtung - Beweiskraft der ...
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver ...
- OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21
Zulässigkeit der Übermittlung des Beratungshilfescheins als PDF-Dokument bei ...
- LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Querverweise
Auf § 371b ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]