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Sticker am Autoheck: Selbst dafür gibt es in Deutschland akkurate Regeln - EFAHRER.com

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Sticker am Autoheck: Selbst dafür gibt es in Deutschland akkurate Regeln

Aufkleber am Autoheck: Selbst dafür gibt es in Deutschland akkurate Regeln

Ist jeder Aufkleber fürs Auto erlaubt? Nein, Platzierung und Größe sind genau geregelt. Zudem sollten Sie aufpassen, dass Ihr Aufkleber eine Bauartgenehmigung hat, sofern er eine gewisse Größe überschreitet. Denn fehlt diese, droht das Erliegen der Betriebserlaubnis. 

Viele Autofahrer verzieren ihre Fahrzeuge gerne mit Aufklebern. Doch auch dafür gibt es Regeln: Sticker auf Fensterscheiben sind gesetzlich nicht immer erlaubt. Aufkleber wie Umweltplaketten und Parkvignetten sind jedoch verpflichtend. Dabei dürfen sie die Sicht des Fahrers nicht behindern. Tönungsstreifen sind an der Frontscheibe legal, sofern sie nicht breiter als zehn Zentimeter sind. Große Sticker, die über 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fensterfläche einnehmen, benötigen laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung, sonst verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. 

Freche Aufkleber auf dem Auto: Darf man das? 

Bei den Beschränkungen kommt es unter anderem auf die Symbolik an. Generell verbotene Symbole sind auf Autoaufklebern untersagt. Sticker mit frechen Sprüchen sind tatsächlich erlaubt, solange sie nicht gegen bestimmte Personen oder Gruppen gerichtet sind. Seitenscheiben müssen freie Sicht beim Rückwärtsfahren und Einparken gewährleisten. Heckscheibenaufkleber sind weniger problematisch, da die Außenspiegel beim Rangieren unterstützen.  

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