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ORGANISATION
Der Erweiterte Rat der EZB besteht aus
Gewöhnlich tritt der Erweiterte Rat der EZB alle drei Monate zusammen. Sofern es in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB-Satzung) nicht anders festgelegt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Präsident der EZB unterrichtet den Erweiterten Rat über die Beschlüsse des EZB-Rats.
Im Einklang mit der ESZB-Satzung besteht der Erweiterte Rat nur so lange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
Der Erweiterte Rat der EZB kann als Übergangsgremium betrachtet werden, da er jene Aufgaben wahrnimmt, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war und die die EZB nun aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben, in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion durchzuführen hat.
Der Erweiterte Rat ist hauptsächlich dafür zuständig,
Zudem wird der Erweiterte Rat unter anderem auch bei Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften und der Finanzberichterstattung, der Festlegung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB und der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB konsultiert.
Ein aktuelles Verzeichnis der Mitglieder mit Bildern ist unter www.ecb.europa.eu/ecb/orga/decisions/genc/html/index.de.html zu finden.
OR.018 01/12
Europäische Zentralbank