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Heil will befristete Verträge begrenzen : Gesetzentwurf

Gesetzentwurf :
Heil will befristete Verträge begrenzen

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Viele Arbeitnehmer haben nicht das Glück, direkt unbefristete Arbeitsverträge zu erhalten. Das soll sich ändern.
Befristete Arbeitsverträge sollen ohne sachlichen Grund nicht mehr so einfach zulässig sein. Während Verdi Heils Vorhaben begrüßt, äußern Wirtschaftsvertreter Kritik.

Frankfurt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will befristete Arbeitsverträge noch in dieser Legislaturperiode mit einem neuen Gesetz einschränken. Ohne einen sachlichen Grund wie etwa eine Elternzeitvertretung sollen sie nur noch für eine Dauer von 18 Monaten zulässig sein statt – wie bislang – für zwei Jahre. In diesem Zeitraum sollen sie zudem nur einmal statt dreimal verlängert werden dürfen. So steht es in einem Gesetzentwurf seines Ministeriums, der der F.A.Z. vorliegt. Zunächst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen zudem höchstens 2,5 Prozent ihrer Belegschaft mit sachgrundlos befristeten Verträgen anstellen dürfen. Darüber hinaus sollen sogenannte Kettenbefristungen – die schon heute nur mit Sachgrund möglich sind – auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden.

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