Schon lange nicht mehr glücklich in der Ehe und die Trennung ist unausweichlich? Spätestens jetzt müssen Sie wissen, wie eine Scheidung abläuft und was es dafür braucht. Je nach Verfahrensart kann das Ganze lange dauern - und unterschiedlich kosten. Scheidungsexpertin Maria Christina Kolar-Syrmas klärt auf.
Was Dauer und Kosten der Scheidung anbelangt, muss grundsätzlich einmal zwischen der Verschuldensscheidung (§ 49 EheG), der Scheidung im Einvernehmen (§ 55a EheG) und der Scheidung in Folge Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit drei bzw. sechs Jahren (§ 55 EheG) unterschieden werden.
„Viele Mandanten glauben, dass es keine Scheidung aus Verschulden in Österreich mehr gibt“, so Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas, „tatsächlich ist das nicht der Fall.“
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