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Nach VfGH-Urteil - Afghanistan-Abschiebungen: Karner will dranbleiben | krone.at

Nach VfGH-Urteil

Afghanistan-Abschiebungen: Karner will dranbleiben

Politik
11.07.2024 12:27

Nachdem die Taliban in Afghanistan die Macht an sich gerissen hatten, hat es fast drei Jahre keine Abschiebungen mehr dorthin gegeben. Nachdem der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für diese wieder grünes Licht gegeben hat, will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in Gesprächen mit anderen EU-Ländern ausloten, wie deren Umsetzung funktionieren kann. 

Zusätzlich habe er das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beauftragt, weitere Fälle aus Afghanistan zu überprüfen, sagte er am Donnerstag. Er werde sich jedenfalls auf europäischer Ebene „eng abstimmen und mit den Experten des Innenministeriums weiter hart an diesem Thema arbeiten“, so Karner.

ÖVP und SPÖ: Kriminelle sollen abgeschoben werden 
Seit der Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban im Oktober 2021 schieben weder Österreich noch andere EU-Länder Afghanen ab. ÖVP sowie SPÖ sprachen sich kürzlich aber für Abschiebungen von kriminellen afghanischen Asylsuchenden in ihre Heimat aus. Auch in anderen europäischen Staaten, darunter in Deutschland, wurde nach mehreren Gewalttaten über die Wiederaufnahme von Abschiebungen diskutiert.

Innenminister Gerhard Karner (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Innenminister Gerhard Karner

FPÖ-Parteichef Herbert Kickl forderte die ÖVP in einer Aussendung auf, „nicht nur große Töne zu spucken, sondern endlich in die Umsetzung zu kommen“. Gelegenheiten für Abschiebungen nach Afghanistan gebe es „jedenfalls ausreichend“, sagte er unter Verweis auf straffällig gewordene Asylwerber. Der ÖVP warf er „Totalversagen auf ganzer Linie“ vor.

Afghanistan zählt zu den am wenigsten friedlichen Ländern der Welt (Archivbild). (Bild: AP Photo/Ebrahim Noroozi)
Afghanistan zählt zu den am wenigsten friedlichen Ländern der Welt (Archivbild).

Der VfGH hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Erkenntnis entschieden, dass Abschiebungen nach Afghanistan – zumindest in manchen Fällen – wieder zulässig sind, und begründete das unter anderem mit einer verbesserten Sicherheitslage seit der Machtübernahme der Taliban. Konkret ging es in dem Fall um einen jungen Afghanen, dem das BFA weder Asyl noch subsidiären Schutz zugesprochen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, gegen die der Mann Beschwerde beim VfGH einlegte. Doch auch der VfGH hält die Entscheidung für zulässig.

Grundsätzlich hängen die Verfahren allerdings stark von der individuellen Situation der betroffenen Person ab. So wurde etwa im aktuellen Fall von den Verfassungsrichtern angemerkt, dass der Mann über ein gutes familiäres Netzwerk in seiner Heimat sowie ein solides wirtschaftliches Umfeld verfüge.

Humanitäre Situation in Afghanistan weiter prekär
Generell ist die Lage in Afghanistan laut Menschenrechtsorganisationen weiterhin prekär, vor allem die Rechte von Frauen und Minderheiten wurden von den Taliban massiv beschnitten. Zudem kommt es immer wieder zu willkürlichen Festnahmen, unter anderem von früheren Regierungsbeamten. Auch die humanitäre Situation hat sich verschlechtert, laut UNO sind derzeit knapp 24 Millionen Menschen in Afghanistan auf Hilfe angewiesen.

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