Auf die Sommerferien freuen sich die meisten Steirer das ganze Jahr lang – was aber, wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird? Wenn das „ruhige“ Zimmer mit Ballermanngegröle beschallt wird, der Koffer verschwunden oder der Pool dreckig ist? Die Anfragen bei der steirischen Arbeiterkammer schießen heuer in die Höhe!
Juristin Birgit Auner und das gesamte Konsumtenschutz-Team der Arbeiterkammer Steiermark können über Langeweile nicht klagen. Im Vorjahr waren es in Mai, Juni und Juli 530 Beschwerden oder Ersuchen um Interventionen, die bei ihnen eintrafen, heuer sind es im selben Zeitraum 700. „Und das, obwohl die richtig heiße Zeit der Streiks schon davor war“, so Auner. Und: „Der Sommer mit der Hauptreisezeit kommt ja gerade erst in die Gänge. . .“
Die häufigsten Gründe der Beschwerden: „Die drehen sich meist um Flüge, Verspätungen, Ausfälle. Dann kommt, dass Koffer fehlen, gefolgt von Reisemängeln.“ Die Klassiker bei letzterem: „Schmutzige Zimmer. Schimmel an den Wänden oder im Bad, Lärm von der Baustelle oder ein nicht gerade sauberer Pool.“
Ganz wichtig sei es – siehe Daten und Fakten – gleich an Ort und Stelle mit der Dokumentation anzufangen! Reklamationen können von Erfolg gekrönt sein, Richtwerte für entgangene Urlaubsfreuden finden sich dabei in der Frankfurter Tabelle/Wiener Liste. Dort schlägt sich etwa ein Balkon, der versprochen wurde, dann aber nicht da ist, mit fünf bis zehn Prozent des gesamten Reisepreises nieder. Lärmbelästigung durch nächtliche Bauarbeiten oder Discoklänge samt grölender Gäste können schon bis zu 40 Prozent des Reisepreises zurück bringen, „die Nachtruhe darf nicht signifikant gestört werden“. Der verschmutzte Pool spült zehn bis 20 Prozent in die Reisekassa zurück. Birgit Auner betont aber: „Das sind allgemeine Richtlinien. Jeder Fall wird als individueller beurteilt.“
Die Rolex im Koffer
Allen ans Herz legen kann die Expertin nur, gleich tätig zu werden. „Wenn der Koffer nicht ankommt muss das sofort gemeldet werden, umgehend das PIR-Formular anfordern, am Flughafen ausfüllen und aufheben. Binnen 21 Tagen müsste dann gemeldet werden, dass der Koffer nicht angekommen ist, binnen sieben, wenn er einen Schaden aufweist. Fehlt der Koffer, kann man sich auch in vernünftigem Rahmen Kleidung oder Toiletteartikel kaufen, „taucht er danach wieder auf, bekommt man die Hälfte der Kosten dafür rückerstattet“. Ist das Gepäck ganz weg, dann muss man angeben, was drin war. Auner: „Glaubwürdig, bitte. Da findet sich ziemlich oft die Rolex drin. . .“ Mit 1600 Euro ist der Schaden gedeckelt.
Ganz oft dreht sich der Ärger um Flüge. Wird er abgesagt, ist er verspätet, dann geht es um den Grund. Bei einem Naturereignis oder außergewöhnlichen Umstand, erklärt Auner (etwa Terroralarm am Flughafen) „muss die Airline Betreuungsleistungen anbieten, wie Getränke, Speisen, eventuell die Übernachtung. Allerdings keine Entschädigung! Anders, wenn die Airline den Ärger verschuldet hat, „dann muss Entschädigung fließen. Aber Achtung: „Die ,Europäische Fluggastrechteverordnung´ gilt nur für Airlines, die in Europa ihren Sitz haben beziehungsweise wenn man aus Europa wegfliegt, egal mit welchem Anbieter.“ Ansonsten könnte man gut durch die Finger schauen.
Airbnb: dass diese Unterkunftsform immer beliebter wird geht auch nicht immer ohne Probleme ab; da hilft die Arbeiterkammer allerdings keinem: „Weil die Zimmer nicht von einem gewerblichen Anbieter stammen können wir gar nicht eingreifen.“
Ekliger Gast im guten Haus
Und was ist ein aktuelles Problem, mit dem die AK häufiger konfrontiert ist? „Es ist zugleich ein eher grausliches. Nämlich Kakerlaken und Bettwanzen. Die findet man zunehmend offenbar selbst in guten Häusern.“ Angesichts dessen ist es zuhause doch auch ganz schön. . .
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