Ein Geisteskranker hatte sich von einem Spaziergänger drangsaliert gefühlt und diesem damit gedroht, ihm eine Axt in den Rücken zu rammen. Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Es ist der 27. Februar 2024, als der Betroffene mit einer Axt in der Hand vom Montafon nach Bludenz marschiert. Weil er sich von einem entgegenkommenden Hundehalter, der gerade seinen Vierbeiner Gassi führt, bedroht fühlt, rastet der Geisteskranke aus. Zuerst beschimpft er den Mann als Nazi. Dann baut er sich vor dem Ahnungslosen auf und droht: „Dreh dich um – oder willst du eine Axt im Rücken stecken haben?!“
Haller diagnostiziert paranoide Schizophrenie
Aus Angst macht das Opfer kehrt und eilt samt Vierbeiner nach Hause zurück. Doch der Axtschwinger bleibt ihm dicht auf den Fersen. Was der Flüchtende zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß, ist, dass es sich bei seinem Verfolger um einen 34-jährigen Geisteskranken handelt. Als Nachbarn Zeugen davon werden, wie der Axtmann dem Opfer erneut droht und mit der Waffe eine Mülltonne demoliert, alarmieren diese die Polizei – diese nimmt den Verwirrten daraufhin fest. Schnell ist klar, dass der Verhaftete psychisch krank ist. Der Mann wird daher ins Landeskrankenhaus Rankweil überstellt. In seinem Gutachten kommt Primar Reinhard Haller zum Schluss, dass der Betroffene aufgrund seines ehemals starken Drogenkonsums unter paranoider Schizophrenie leidet. Diese war bereits vor zehn Jahren festgestellt worden.
Doch ambulante Behandlungen brach der Betroffene jedes Mal ab, da er keine Medikamente nehmen wollte. Zuletzt war dies 2018 der Fall, wie der Geisteskranke im Schöffenprozess am Montag selbst zugibt. Seine Begründung: Er habe stark sein wollen. An die Tat vom 27. Februar erinnert er sich gut. „Ich hörte eine ausländische Stimme in meinem Kopf, die mir sagte, ich solle eine Axt in die Moschee bringen und einem Mann übergeben. Es war eine sehr freundliche Stimme.“ Der Richterin erklärt er: „Wissen Sie, ich hatte in der Vergangenheit sehr viel Langeweile und fühlte mich andauernd einsam. Da haben sich die Freundschaften mit den Stimmen in meinem Kopf ergeben.“ Der Betroffene wird nun auf richterlichen Beschluss hin in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht.
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