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Ermittlungen beendet - Todeslawine: Keine Anklage gegen vier Bergführer! | krone.at

Ermittlungen beendet

Todeslawine: Keine Anklage gegen vier Bergführer!

Tirol
09.08.2024 10:34

Nach einer Todeslawine im Frühjahr in Vent im Tiroler Ötztal mit drei toten Tourengehern wurde nun das Ermittlungsverfahren gegen vier Bergführer eingestellt. Das bestätigte die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber der „Krone“. Ihnen sei „kein Vorwurf zu machen“, hieß es. 

„Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Nach den Ausführungen des alpintechnischen Sachverständigen sind sowohl Eignung als auch Vorbereitung und Kommunikation der Verantwortlichen aus führungstechnischer Sicht als sehr gut bzw. äußerst sorgfältig zu beurteilen“, schildert Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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Für die ortskundigen Bergführer war diese Kausalkette nicht zu erkennen.

(Bild: Christof Birbaumer)

Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft

„Mit Lawine war nicht zu rechnen“
Durch eine „an sich harmlose, oberflächliche Lockerschneelawine“ sei es zum Durchreißen einer nassen Schneebrettlawine bis zum Boden gekommen. „Für die ortskundigen Bergführer war diese Kausalkette nicht zu erkennen“, so Mayr weiter. Mit der Lawine sei nicht zu rechnen gewesen. „Den Bergführern ist daher kein Vorwurf zu machen“, betont der StA-Sprecher weiter.

„Lawine auf Wanderweg, zehn Verschüttete“ – so lautete die erste Meldung der Leitstelle Tirol am 11. April um kurz vor 11 Uhr. „Als ich erfuhr, dass das Unglück am Weg zur Martin-Busch-Hütte passierte, war klar, dass eine Lawine bis in den Talboden abgehen würde“, erzählte Max Riml, Einsatzleiter der Bergrettung Sölden, nach dem Unglück damals im „Krone“-Gespräch.

Drei Niederländer starben
Der Einsatz war äußerst herausfordernd – zumal die Lawinensituation weiterhin sehr gefährlich war. Zwischenzeitlich musste der Einsatz aus Sicherheitsgründen sogar unterbrochen werden. Letztlich forderte der Lawinenabgang im Zuge der geführten Tour drei Todesopfer. Es handelte sich um Männer im Alter von 33, 35 und 60 Jahren aus den Niederlanden.

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