Eine in Salzburg lebende Autolenkerin (32) übersah im März beim Herausfahren einen am Boden liegenden und betrunkenen Obdachlosen und überfuhr ihn. Er starb damals noch an der Unfallstelle. Nun muss sie sich wegen fahrlässiger Tötung im Bezirksgericht verantworten.
Ein besonders tragischer Verkehrsunfall wird am Donnerstag zum Thema eines Strafprozesses im Bezirksgericht Salzburg. Eine in Salzburg lebende Polin (32) muss sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Die Frau setzte sich am 14. März im Salzburger Stadtteil Schallmoos in ihren Wagen und fuhr aus der Einfahrt ihres Mehrparteienwohnhauses heraus. Was sie nicht sah: Ein obdachloser Ungar (30) lag – schwer betrunken und im Drogen-Rausch – direkt vor der Einfahrt auf dem Asphalt. Der Kleinwagen überrollte den Mann.
Hat Lenkerin Sorgfalt verletzt?
Passanten und Rotkreuz-Sanitäter eilten zu Hilfe und schafften es gemeinsam, mit einem Wagenheber das Auto anzuheben und den Schwerverletzten herauszuziehen. Die Verletzungen waren jedoch zu schwer, der Mann verstarb an Ort und Stelle.
Nun aber stellt sich die Frage: Hätte die Lenkerin vor Beginn der Fahrt die Einfahrt besser kontrollieren müssen? Hat sie dementsprechend die für den Straßenverkehr notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen? Diese Fragen muss das Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Richter Aleksandar Vincetic klären. Eine Verurteilung bezüglich eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfordert eine Verletzung der Aufmerksamkeit beziehungsweise Sorgfalt. Der Unfall-Experte und Sachverständige Gerhard Kronreif ist ebenfalls zum Prozess geladen und wird sein Gutachten referieren.
Fakt ist zumindest: Die Frau war nüchtern. Der Alko-Test hatte damals 0,0 Promille bei ihr angezeigt. Verteidigt wird sie vom Salzburger Anwalt Markus Kobler. Bei einer Verurteilung drohen bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe.
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