Panorama

"Erstunken und erlogen" Polizistenmörder von Kusel steht wieder vor Gericht

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Der Polizistenmörder sitzt im Jahr 2022 
 im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der Polizistenmörder sitzt im Jahr 2022 im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool)

Als Polizistenmörder ist Andreas S. rechtskräftig verurteilt. In einem weiteren Prozess geht es nun um Jagdwilderei und versuchte gefährliche Körperverletzung. Er soll mit seinem Auto auf einen Zeugen zugefahren sein, der ihn auf frischer Tat ertappt haben soll. S. weist alles von sich.

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat ein weiterer Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel begonnen. Die Anklage wirft Andreas S. unter anderem Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung vor. Der 40-Jährige bezeichnete die Vorwürfe zu Prozessauftakt als "erstunken und erlogen".

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im saarländischen Kreis Neunkirchen ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei sei er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden. Als dieser sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Neunkirchen den Polizistenmörder im März 2023 vom Vorwurf der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Richter am Amtsgericht hatte seinen Freispruch damals damit begründet, dass das Geschehen fünfeinhalb Jahre zuvor "schlicht nicht mehr aufklärbar" gewesen sei. An diesem Dienstagmorgen schilderte der Angeklagte, ein Bäcker, der auch einen Wildhandel betrieb, ausführlich seine Tätigkeit als Jäger. Weitere Prozesstage sind am 8. und 15. Mai vorgesehen.

Besondere Schwere der Schuld beim Polizistenmord

Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel erschossen, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Im Laderaum seines Kastenwagens hatten sie zuvor mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe entdeckt.

Die Tat löste großes Entsetzen aus. Den Mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP

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