Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung aus wichtigem Grund: "Ein Baugrundstück hat man zu haben"! (IBR 2008, 502)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 10.11.2006 - 14 O 380/05
- OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1494
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01
Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
§ 199 BGB a.F. greift im vorliegenden Fall schon deshalb nicht ein, weil die Norm nur Fälle erfasst, in denen allein dem Gläubiger ein Kündigungsrecht zusteht (BGHZ 151, 47ff. zur Kündigung eines Sparkontos).Demgemäß sind Ansprüche, die eine Kündigung voraussetzen, im Sinne des Verjährungsrechts - sofern wie im Streitfall § 199 BGB a.F. nicht eingreift - erst entstanden, wenn die Kündigung tatsächlich erklärt und wirksam geworden ist (BGHZ 151, 47ff.).
- BGH, 27.04.2006 - VII ZR 175/05
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes nach Kündigung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
e) Die Höhe des Anspruchs ist unstreitig; die Pauschalierung des Anspruchs durch die Klägerin ist rechtlich zulässig und auch der Höhe nach wirksam (BGH, NJW 2006, 2551). - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 440/01
Anforderungen an die Behinderungsanzeige des Auftragnehmers; Voraussetzungen des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Die Klägerin hat die Beklagte in Annahmeverzug gesetzt, indem sie sie mit Schreiben vom 11. Februar 2004 aufforderte, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen und die Bauvoraussetzungen zu schaffen (§ 295 BGB; BGH, NJW 2003, 1601).
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98
Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Demgemäß setzt auch der Entschädigungsanspruch bei einem aufgrund Annahmeverzugs des Bestellers aufgelösten Werkvertrag nach § 645 Abs. 1 Satz 2 BGB, dessen Berechnung nach den Grundsätzen erfolgt, die für einen gekündigten Werkvertrag gelten (BGH, NJW 1999, 2036), kein Verschulden des Bestellers voraus. - BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56
Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Ist der Gläubiger nur durch ein in seinem eigenen Bereich liegendes Unvermögen gehindert, die ihm angebotene Leistung anzunehmen, steht dies dem Annahmeverzug nicht entgegen (BGHZ 24, 91, 96). - BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Im übrigen gilt für einen VOB/B-Vertrag auch hinsichtlich der Ansprüche nach Kündigung durch den Auftragnehmer, dass die Verjährung erst mit Erteilung einer Schlussrechnung nach § 16 Nr. 3 VOB/B zu laufen beginnt (BGH, NJW 1987, 382). - BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Schließlich spielt die Frage der Berechtigung der Annahmeverweigerung beim Annahmeverzug ebensowenig eine Rolle wie die Frage des Verschuldens (BGH, WM 1988, 1131). - BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Insbesondere ist es unerheblich, ob der zur Mitwirkung verpflichtete Gläubiger die Unterlassung der Mitwirkungsleistung zu vertreten hat (BGH, NJW-RR 1994, 1469 zur unterlassenen Beibringung eines Pflichtenheftes zur Erstellung eines EDV-Programms). - BGH, 16.06.1977 - VII ZR 66/76
VOB-Vertrag: Beginn der Verjährung des Vergütungsanspruches
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Unter diesen Umständen ist die Sonderregelung des § 199 BGB a.F. schon deswegen nicht anwendbar, weil sie sich nicht auf Ansprüche erstreckt, die von einer Rechnungserteilung abhängen (BGH, WM 1977, 1053).
- OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung
Dem steht der von der Klägerin zitierte Fall (OLG Karlsruhe, Urt. vom 26.06.2008, 19 U 197/06, IBR 2008, 502) nicht entgegen.